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Einzelner Samstag wird nicht als Urlaub berechnet

M
Metzger
Jul 2024 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich arbeite in Einzelhandel als Metzger, wir haben 6 Tage geöffnet.Arbeite jede Woche von Mo - Sa. Weil ich eine Woche Urlaub genommen habe in der sich ein Feiertag befand ist jetzt noch 1 Urlaubstag übrig. Den möchte ich an einem Samstag nehmen. Mein Chef sagt, das das nicht möglich sei, da unser neues elektronisches Zeiterfassungssystem sich nur noch auf eine 5 Tage Woche bezieht und wir deswegen nur noch 30 anstatt 36 Tage Urlaub hätten und der Samstag nicht als Urlaubstag eingetragen werden kann. Er hat jetzt einfach einen freien Tag eingetragen. Ist das so korrekt? Ausserdem haben wir keine Übersicht mehr, ob unsere ÜberStunden korrekt ins System eingetragen werden, da die Zeiterfassungsapp, die wir auf dem Handy hatten für uns Mitarbeiter zur Einsicht gesperrt wurde. Danke im vorraus für die Antworten!

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Community-Antworten (4)

C
celestro

28.06.2024 um 21:21 Uhr

Wenn ihr 6 Tage arbeitet, muss das System auch 6 Tage abbilden (und das können solche Systeme auch normalerweise). 6 Tage weniger Urlaub deswegen? Also das klingt nach massig Bullshit.

D
DummerHund

28.06.2024 um 21:51 Uhr

Wenn es so ist wie du es beschreibst, ist es das Problem des AG und nicht des AN. Gibt es bei euch einen BR ?

NB
nicht brauchen

01.07.2024 um 10:48 Uhr

Da läuft aber einiges schief. Die Stundenübersicht steht euch zu: Stichwort DSGVO. In dieser steht, dass ihr da ein Auskunftsrecht und Einblickrecht habt.

Wer ein neues elektronisches Zeiterfassungssystem gekauft hat und dies keine 6 Tage Woche abbilden kann, der kann dieses auch zurückgeben, da man da wahrscheinlich noch in Steintafeln einritzen muss. 6 Tage Woche und noch Überstunden?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

X
XYZ68

01.07.2024 um 11:14 Uhr

Auf ein neues System kann ich mich immer schnell rausreden.

Grundsätzlich entsteht dein Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsvertrag oder ggf. aus einem Tarifvertrag. Dort sollten auch die Regelungen hinterlegt sein. Wenn du immer nur 5 Tage in der Woche arbeitest, verteilt auf den Zeitraum von Mo-Sa benötigst du für eine Woche Urlaub auch nur 5 Tage Urlaub (Urlaub ist wie gearbeitet). Falls du immer 6 Tage in diesem Zeitraum arbeitest benötigst du für eine Woche Urlaub 6 Tage.

Grundsätzlich gilt auch, dass man für Feiertage keinen Urlaub benötigt (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber 24/7 im Einzelhandel eher unüblich)

Das hat aber mit eurem Zeiterfassungssystem so gar nichts zu tun.

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