Teilzeit Einteilung
Hallo Mitglieder, eine MA möchte auf Teilzeit aus Gesundheitlichen Gründen. 8 Std. sind zuviel, der AG hat Zugestimmt überlässt die Einteilung der Bereichsleitung. Die möchte 8 Stunden an mindestens 3 Tagen und an 2 Tagen kurz. Die MA möchte an jedem Tag 6 Std. maximal Arbeiten. Jetzt sagt die Bereichsleitung dann kann Sie dem Teilzeitantrag nicht statt geben. Für Sie Zählt auch nicht § 87 Betr.VG Gibt es ein Urteil? Wie können wir Helfen?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
19.06.2017 um 12:05 Uhr
Habt Ihr in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer?
Wenn ja, dann sollte der Arbeitnehmer einen vernünftigen und vollständigen Antrag nach § 8 (2) TzBfG stellen! Das weitere Verfahren ist dann ebenfalls im § 8 TzBfG beschrieben.
19.06.2017 um 15:45 Uhr
..... in dem Antrag sollte er schon so konkret werden, (auch was die Verteilung angeht), dass der AG theoretisch mit ja oder nein antworten könnte.
Ansonsten ist es der AG und nicht orgend ein Bereichsleiter, der zustimmen muss. Interessant ist dann immer der Punkt, was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist ablehnt ........
Manchmal löst liegenlassen das Problem.
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