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Umwandlung Stundenwert Urlaub Teilzeit

N
Nanunana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Thema Teilzeit und Urlaub. Nach meiner Elternzeit bin ich mit Beginn einer 2-jährigen Weiterbildung wieder in meinen Beruf eingestiegen. Hierfür bekam ich vom AG einen 25Std./Woche Vertrag, befristet bis zum Juli 2015. Da ich eine 5-Tagewoche gewählt habe, sind meine Urlaubstage ( i.d.R. 30) 5 Stunden wert. Nun endet mein Vertrag ja zum 31. Juli und ich werde nur noch einen 20-ig Stunden Vertrag bekommen, jedoch meine Arbeitszeit auch auf 3 Tage die Woche á 6,5 Stunden verteilen.

Jetzt meine Frage. Mit der ´alten´ 5-Tage-Regelung habe ich bis zum Juli von meinem Arbeitgeber erstmal 18 Tage aufgeschrieben bekommen. Diese fallen also noch unter die 5-Stunden-Regelung. ( Resturlaub aus diesem Jahr werden ca. 10 Tage sein, dazu kommen noch 6 Tage Sonderurlaub Nachtdienst) Meine Weiterbildung lässt kaum Platz für die Inanspruchnahme von allen Urlaubstagen. Was passiert jetzt mit verbleibenden Urlaubstagen, die ich nicht bis 31.7.15 genommen habe?

Für den Zeitraum von August bis Dezember 15 würden mir im Rahmen der 6,5 Stunden-Tage ( Drei-Tage-Woche) ca. 7,5 Urlaubstage á 6,5 Stunden zustehen.

Werden die verbleibenden Tage aus der Zeit vor Juli dann im Wert steigen? Sie sind ja da. Als ich nämlich aus dem EZU wieder in Teilzeit gekommen bin, wurde mir geraten die Urlaubstage noch in Vollzeit zu nehmen, da sie sonst durch die Teilzeit im Stundenwert fallen.

Mein Personalleiter empfiehlt mir einerseits die 18 Tage zu nehmen und andererseits sagt er auch so etwas, dass die Werte steigen. Aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden habe.

Vielleicht kann mir hier jemand Teilzeit- Erfahrenes weiter helfen.

Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal!!!

Teilzeit- Ein Thema das in vielen Jahren BR-Arbeit erst wirklich zum Thema wird, wenn man selbst betroffen istlächel

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.12.2014 um 16:39 Uhr

Es stehen Dir ja URLAUBSTAGE zu. Quasi und faktisch: Freistellung von einer Arbeitsleistung an Tagen des Urlaubs.

Wenn also die Arbeitspflicht auf 3 Tage komprimiert wird nach dem 31.07.15, werden Dir auch nur noch anteilige Urlaubstage gewährt.

N
Nanunana

10.12.2014 um 09:07 Uhr

lächel Das mit Urlaubstage zustehen, ist mir klar. Die Definition auch. Auch ist mir klar, dass ab 1.8.15 die dann zustehenden Tage auf eine Drei-Tage-Woche runtergerechnet werden.

Aber was ist mit den Tagen, die ich vorher erwirtschaftet habe. Also in der Fünf-Tage-Woche. Bleiben die von der Anzahl her bestehen und übernehmen dann den Stundenwert der Arbeitstage die ich dann habe?

Ist das zu verstehen was ich fragen möchte?!

Meines Erachtens nach müsste die bestehende Anzahl bis 31.7. ja erhalten bleiben. ( Anzahl an Tagen)

H
Hoppel

10.12.2014 um 11:07 Uhr

@ Nanunana

Führ Dir mal diesen EuGH Beschluss zu gemüte: EuGH 13.6.2013 AZ: C-415/12

Es geht hier zwar um den unterjährigen Wechsel von Voll- in Teilzeit, aber Deine grundsätzliche Fragestellung wird dadurch nicht berührt.

Siehe auch hier: http://www.hensche.de/Urlaub_bei_Teilzeit_Urlaub_bei_Wechsel_von_Vollzeit_zu_Teilzeit_EuGH_C-415-12.html

N
Nanunana

10.12.2014 um 12:50 Uhr

Hey Hoppel,

den habe ich gelesen. Ist aber immer nur in die Richtung Vollzeit in Teilzeit was beschrieben. Meinst Du, dass das auch andersrum so ist, dass die Teilzeittage in der Anzahl gleich bleiben, aber im Stundenwert steigen? So hatte ich die Aussage von meinem PL verstanden.

Ich schaue nochmal den anderen Link von Dir! Danke auf jeden Fall!

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