Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Thema Teilzeit und Urlaub.
Nach meiner Elternzeit bin ich mit Beginn einer 2-jährigen Weiterbildung wieder in meinen Beruf eingestiegen. Hierfür bekam ich vom AG einen 25Std./Woche Vertrag, befristet bis zum Juli 2015.
Da ich eine 5-Tagewoche gewählt habe, sind meine Urlaubstage ( i.d.R. 30) 5 Stunden wert.
Nun endet mein Vertrag ja zum 31. Juli und ich werde nur noch einen 20-ig Stunden Vertrag bekommen, jedoch meine Arbeitszeit auch auf 3 Tage die Woche á 6,5 Stunden verteilen.

Jetzt meine Frage.
Mit der ´alten´ 5-Tage-Regelung habe ich bis zum Juli von meinem Arbeitgeber erstmal 18 Tage aufgeschrieben bekommen. Diese fallen also noch unter die 5-Stunden-Regelung.
( Resturlaub aus diesem Jahr werden ca. 10 Tage sein, dazu kommen noch 6 Tage Sonderurlaub Nachtdienst)
Meine Weiterbildung lässt kaum Platz für die Inanspruchnahme von allen Urlaubstagen.
Was passiert jetzt mit verbleibenden Urlaubstagen, die ich nicht bis 31.7.15 genommen habe?

Für den Zeitraum von August bis Dezember 15 würden mir im Rahmen der 6,5 Stunden-Tage ( Drei-Tage-Woche) ca. 7,5 Urlaubstage á 6,5 Stunden zustehen.

Werden die verbleibenden Tage aus der Zeit vor Juli dann im Wert steigen? Sie sind ja da.
Als ich nämlich aus dem EZU wieder in Teilzeit gekommen bin, wurde mir geraten die Urlaubstage noch in Vollzeit zu nehmen, da sie sonst durch die Teilzeit im Stundenwert fallen.

Mein Personalleiter empfiehlt mir einerseits die 18 Tage zu nehmen und andererseits sagt er auch so etwas, dass die Werte steigen.
Aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden habe.

Vielleicht kann mir hier jemand Teilzeit- Erfahrenes weiter helfen.

Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal!!!

Teilzeit- Ein Thema das in vielen Jahren BR-Arbeit erst wirklich zum Thema wird, wenn man selbst betroffen ist*lächel*