Erstellt am 14.06.2017 um 15:07 Uhr von gironimo
Ihr fordert den AG auf, die anderen AN höher zu gruppieren.
Ansonsten ratet ihr den "zu niedrig" eingruppierten die Gewerkschaft aufzusuchen und dort zu beraten, ob eine Klage erfolgversprechend ist.
Erstellt am 14.06.2017 um 15:42 Uhr von Pickel
Gironimo, manchmal hilft es, schlicht zu lesen. " (diese sind auch in der richtigen Gruppe)"
Erstellt am 14.06.2017 um 15:56 Uhr von aniratak
richtig die anderen AN sind in der richtigen nur der eine ist in der falschen... also was nun soll dieser herabgesetzt werden? denn wenn die anderen heraufgestuft werden haben wir die nächsten die höher wollen.
Danke
Erstellt am 14.06.2017 um 16:00 Uhr von Pickel
Warum meint ihr denn, in der Frage überhaupt tätig werden zu wollen?
Erstellt am 14.06.2017 um 17:23 Uhr von BrauseBär
Schon mal was von betrieblicher Lohngerechtigkeit gehört?
Erstellt am 14.06.2017 um 19:33 Uhr von gironimo
Ich habe das schon richtig gelesen.
Aber offenbar scheint es doch so zu sein, dass der AG den einen doch wohl auch "richtig" eingruppiert hat. Ich würde jetzt jedenfalls so argumentieren, dass Einigkeit zwischen BR und AG darüber besteht, dass die höhere Gruppe wohl die richtige ist - ergo, die anderen zu niedrig sind.
Sicher - die Sache ist eine individualrechtliche. Dennoch ist ja der BR zumindest über den § 80 Abs 1 BetrVG in der Pflicht, die Angelegenheit zumindest beim AG anzusprechen.
Erstellt am 14.06.2017 um 20:28 Uhr von aniratak
Nun ja klar wäre das erstmal das logische allerdings löst das eine enorme Kettenreaktion aus.
Aber ist es denn nicht so das man den einzelnen zurückstufen kann? ist das möglich? Nichts machen geht nicht da es schon bekannt ist bei den AN.
Erstellt am 15.06.2017 um 00:18 Uhr von Pjöööng
Da werdet Ihr schon mal in den für Euch geltenden Tarifvertrag schauen müssen...
Erstellt am 15.06.2017 um 08:22 Uhr von BRHamburg
Wer sagt den das die untere Lohngruppe die richtige ist? Ich würde hier auch ganz klar sagen das die Leute eine Stufe höher müssen. Wenn dann noch andere Kollegen kommen und sich beschweren, dann muss man sich diese Eingruppierung eben auch noch mal anschauen. Und noch eine persönliche Meinung von mir: Ein BR der die AN versucht im Lohn unten zuhalten würde ich persönlich nicht mehr wählen.
Erstellt am 15.06.2017 um 11:37 Uhr von gironimo
Nehmt doch mal Kontakt mit der Gewerkschaft auf. Das ist doch deren Tarif und die können euch sicherlich was über den Aufstieg durch die Gruppen erzählen.
Erstellt am 15.06.2017 um 17:12 Uhr von DummerHund
Der Rat hier in den Tarifvertrag zu schauen kann man nicht so ganz nach vollziehen. Welcher Tarifvertrag sagt aus das nach oben Grenzen gesetzt sind?. Ohne Kompromisse, die anderen gehören rauf gestuft wenn sie exakt die selbem Tätigkeiten haben.. Ist dann auch nicht mehr nur Individualrecht.