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1 MA falsch Eingruppiert 5 andere aber richtig was nun

A
aniratak
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

nach Beschluss haben wir nun die Übersicht der MA wie sie Eingruppiert wurden ( einige vor BR Zeit) erhalten. Nun haben wir einen Mangel festgestellt, ein MA ist eine Stufe höher eingruppiert als die anderen MA die die selbe Tätigkeit ausüben (diese sind auch in der richtigen Gruppe) Wie gehen wir als Gremium am besten vor?

Danke

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Community-Antworten (11)

G
gironimo

14.06.2017 um 17:07 Uhr

Ihr fordert den AG auf, die anderen AN höher zu gruppieren.

Ansonsten ratet ihr den "zu niedrig" eingruppierten die Gewerkschaft aufzusuchen und dort zu beraten, ob eine Klage erfolgversprechend ist.

P
Pickel

14.06.2017 um 17:42 Uhr

Gironimo, manchmal hilft es, schlicht zu lesen. " (diese sind auch in der richtigen Gruppe)"

A
aniratak

14.06.2017 um 17:56 Uhr

richtig die anderen AN sind in der richtigen nur der eine ist in der falschen... also was nun soll dieser herabgesetzt werden? denn wenn die anderen heraufgestuft werden haben wir die nächsten die höher wollen.

Danke

P
Pickel

14.06.2017 um 18:00 Uhr

Warum meint ihr denn, in der Frage überhaupt tätig werden zu wollen?

B
BrauseBär

14.06.2017 um 19:23 Uhr

Schon mal was von betrieblicher Lohngerechtigkeit gehört?

G
gironimo

14.06.2017 um 21:33 Uhr

Ich habe das schon richtig gelesen.

Aber offenbar scheint es doch so zu sein, dass der AG den einen doch wohl auch "richtig" eingruppiert hat. Ich würde jetzt jedenfalls so argumentieren, dass Einigkeit zwischen BR und AG darüber besteht, dass die höhere Gruppe wohl die richtige ist - ergo, die anderen zu niedrig sind.

Sicher - die Sache ist eine individualrechtliche. Dennoch ist ja der BR zumindest über den § 80 Abs 1 BetrVG in der Pflicht, die Angelegenheit zumindest beim AG anzusprechen.

A
aniratak

14.06.2017 um 22:28 Uhr

Nun ja klar wäre das erstmal das logische allerdings löst das eine enorme Kettenreaktion aus. Aber ist es denn nicht so das man den einzelnen zurückstufen kann? ist das möglich? Nichts machen geht nicht da es schon bekannt ist bei den AN.

P
Pjöööng

15.06.2017 um 02:18 Uhr

Da werdet Ihr schon mal in den für Euch geltenden Tarifvertrag schauen müssen...

B
BRHamburg

15.06.2017 um 10:22 Uhr

Wer sagt den das die untere Lohngruppe die richtige ist? Ich würde hier auch ganz klar sagen das die Leute eine Stufe höher müssen. Wenn dann noch andere Kollegen kommen und sich beschweren, dann muss man sich diese Eingruppierung eben auch noch mal anschauen. Und noch eine persönliche Meinung von mir: Ein BR der die AN versucht im Lohn unten zuhalten würde ich persönlich nicht mehr wählen.

G
gironimo

15.06.2017 um 13:37 Uhr

Nehmt doch mal Kontakt mit der Gewerkschaft auf. Das ist doch deren Tarif und die können euch sicherlich was über den Aufstieg durch die Gruppen erzählen.

D
DummerHund

15.06.2017 um 19:12 Uhr

Der Rat hier in den Tarifvertrag zu schauen kann man nicht so ganz nach vollziehen. Welcher Tarifvertrag sagt aus das nach oben Grenzen gesetzt sind?. Ohne Kompromisse, die anderen gehören rauf gestuft wenn sie exakt die selbem Tätigkeiten haben.. Ist dann auch nicht mehr nur Individualrecht.

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