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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaftsbesuche auf Baustellen

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Rita1976
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, habe mal eine Frage zu Gewerkschafsvertreter-Besuche. Unser Betrieb ist tarifgebunden, es sind aber nicht alle in der Gewerkschaft. In der letzten Zeit sind ständig ohne vorherige Informationen Gewerkschaftsvertreter auf unseren Außenbaustellen. Wir der Betriebsrat wurde nun von der Geschäftsleitung gerügt, dass wir es zulassen würden, da da dauernt Leute von der Arbeit abgehalten werden weil die von der Gewerkschaft Fragen stellten, z. B. in welcher Lohngruppe sie wären und dann käme, wäre falsch müßten viel höher eingruppiert sein und jetzt gibt es mächtig Stunk. Genau diesen Fall haben wir nachrecherchiert und es ist nicht richtig, laut seiner Ausbildung und Arbeitstätigkeiten ist der Arbeitnehmer richtig eingruppiert, das hätten wir geklärt aber leider ist die Geschäftsleitung jetzt total sauer und obwohl wir die Unterstützung der Gewerkschaft schätzen finden auch wir, dass das allmählich zu weit geht. Klar sie sind auf Mitgliederfang. Hat jemand von Euch in so einer Sache Erfahrung, in wie weit ist es tatsächlich zulässig die Leute von der Arbeit wegen Gespräche abzuhalten, denn das wird gemacht egal ob der Arbeitnehmer selber in der Gewerkschaft ist oder nicht, denn nicht einmal wir vom Betriebsrat wissen ganz genau welche unserer Arbeiter in der Gewerkschaft sind. Danke für Eure Mithilfe - Gruß Rita

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Community-Antworten (4)

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Rollie

18.09.2008 um 12:19 Uhr

Euer Betriebsrat scheint ja keinen besonders guten Draht zur Gewerkschaft zu haben.

Ich habe das Gefühl, der AG scheut die Konfrontation mit der Gewerkschaft und will Euch als Betriebsrat vor den Karren spannen, in dem er Euch anspricht und nicht den Verantwortlichen der Gewerkschaft.

Allerdings würde ich von Seiten Betriebsrat ruhig auch mal den zuständigen Gewerkschaftssekretär oder Bezirksleiter ansprechen, auch wenn ihr nur indirekt als Betriebsrat für die Gewerkschaft zuständig seid.

Wenn die Gewerkschaft der Meinung ist, das Mitarbeiter falsch eingruppiert ist, frage ich mich, ermuntert sie dann die betreffenden Mitarbeiter auch, sie arbeitsrechtlich hinsichtlich einer Leistungsklage zu ermuntern, oder geht es der Gewerkschaft lediglich darum. Stimmung zu machen ?

K
klink

18.09.2008 um 12:23 Uhr

@Rita1976,

in § 2 BetrVG ist die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft, BR und AG gregelt. Nach §2 Rz 53 BetrVG (Fitting,23.Auflage) erhält die Gewerkschaft kein eigenständiges Recht, sich gegen den Willen der Betriebsparteien in die Zusammenarbeit zwischen BR und AG einzuschalten. Andererseits besteht auch keine Pflicht für die Gwerkschaft zur Zusammnarbeit mit dem BR. Es liegt aber in der Natur der Dinge das zusammen gearbeitet wird. Die Frage die sich mir stellt ist, warum bespricht die Gewerkschaft solche Aktionen nicht mit Euch? Für den einzelnen AN kann es ja aussehen dass Ihr als BR euren Job nicht macht

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pit47

18.09.2008 um 13:30 Uhr

@Rita1976, nach § 2 Abs. 2 BetrVG muss der Gewerkschaftvertreter den AG vorher über seinen Besuch informieren, eine Zustimmung des AG`s benötigt er nicht.

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Rita1976

18.09.2008 um 17:37 Uhr

Vielen Dank mal Euch Allen. Eigentlich haben wir schon einen "guten" Draht zur Gewerkschaft. Nur ist es die letzte Zeit so, dass sich ein Wechsel in der Betreuung ergeben hat und die 2 neuen Betreuer sind überaus "super" aktiv in Ihrer Mitgliederwerbung. Selbstverständlich legen wir als BR auch Informationsmaterial und Beitrittserklärungen aus, geben den einzelnen Arbeitnehmern gerne Auskunft bei diesbezüglichen Fragen. Wir haben die neuen Betreuer auch angesprochen, dass wir solche Alleingänge nicht unbedingt schätzen zumal diese anscheinend nicht qualifiziert sind, denn wie gesagt, die Sache Lohngruppe hatte nicht Hand und Fuß und die Arbeitnehmer die was von falscher Lohngruppe gehört haben sind natürlich dann auch erst mal mit einem großen ? unterwegs. Da wir bei Einstellungen sehr genau auf die Eingruppierung achten und auch immer wieder Stichproben - in den Gehalts- und Lohnlisten machen, stehen wir einer solchen Panikmache seitens der Gewerkschaftvertreter nicht gerade erfreut gegenüber. Bei der Rüge durch die Geschäftsleitung handelte es sich eigentlich nur darum, dass es sich bei den Außenbaustellenbesuchen um erhebliche Zeitausfälle bei den Arbeitern handelt in denen die Gewerschafter und die Arbeitnehmer unter anderem diskutieren und darum wollte ich mal bei Euch nachfragen, wie läuft das in Euren Betrieben ab, wie oft wie lange usw. ist die Gewerkschaft in Euren Häusern.

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