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Falsch eingruppiert

G
GuidoW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben jetzt durch Zufall mitbekommen, dass 5 Mitarbeiterinnen falsch eingruppiert sind. Andere MA mit der selben Tätigkeit und Ausbildung haben 1 Vergütungsgruppe höher. Der Betriebsrat muss ja lt. BetrVG solche Sachen überwachen. Was kann er aber dagegen tun, wenn der AG nicht darauf reagiert? Einigungsstelle? Oder muss das jeder dann für sich vor dem Arbeitsgericht geltend machen?

LG Guido

1.09603

Community-Antworten (3)

P
paula

29.01.2014 um 12:49 Uhr

hat der BR bei der Einstellung der Eingruppierung zugestimmt?

S
Snooker

29.01.2014 um 13:04 Uhr

Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder gruppiert er falsch ein, so kann der Betriebsrat nicht die Aufhebung der falschen Eingruppierung verlangen. Vielmehr hat er nur die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 101 BetrVG anzustrengen in dem dem Arbeitgeber aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, ggf. die Zustimmung des Betriebsrats gerichtlich ersetzen zu lassen (vgl. F.K.H.E. § 101, RdNr. 4a, 20. Auflage).

Der betroffene Arbeitnehmer kann seine Eingruppierung arbeitsgerichtlich prüfen lassen

R
Rapper

29.01.2014 um 14:37 Uhr

Sehr ich genauso.

Hier muss der BR dann bei der Einstellung (Antrag mit entsprechenden Angaben) nicht richtig geprüft haben. Die Prüfung der richtigen Eingruppierung gehört nun mal mit dazu. Die betroffen AN könne nur über ein Arbeitsgerichtsverfahren die richtige Eingruppierung einklagen.

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