Erstellt am 29.01.2014 um 11:49 Uhr von paula
hat der BR bei der Einstellung der Eingruppierung zugestimmt?
Erstellt am 29.01.2014 um 12:04 Uhr von Snooker
Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder gruppiert er falsch ein, so kann der Betriebsrat nicht die Aufhebung der falschen Eingruppierung verlangen. Vielmehr hat er nur die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 101 BetrVG anzustrengen in dem dem Arbeitgeber aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, ggf. die Zustimmung des Betriebsrats gerichtlich ersetzen zu lassen (vgl. F.K.H.E. § 101, RdNr. 4a, 20. Auflage).
Der betroffene Arbeitnehmer kann seine Eingruppierung arbeitsgerichtlich prüfen lassen
Erstellt am 29.01.2014 um 13:37 Uhr von Rapper
Sehr ich genauso.
Hier muss der BR dann bei der Einstellung (Antrag mit entsprechenden Angaben) nicht richtig geprüft haben. Die Prüfung der richtigen Eingruppierung gehört nun mal mit dazu.
Die betroffen AN könne nur über ein Arbeitsgerichtsverfahren die richtige Eingruppierung einklagen.