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Urlaubstage über 60 jährige

G
Guoli
Jun 2024 bearbeitet

Wie viel Urlaub steht mir zu . Ich bin 63 Jahre alt. Ich arbeite 10,5 Stunden pro Schicht. Bei Krankheit oder Urlaub werden aber nur 8 stunden berechnet. Ist das alles rechtens?

25609

Community-Antworten (9)

F
Fried

26.06.2024 um 19:40 Uhr

Ist es so schwierig im AV nachzulesen, was Deine Arbeitsstunden sind? Du arbeitest über die gesetzliche 10h Höchstgrenze?

C
celestro

27.06.2024 um 02:54 Uhr

Wieviel Urlaub Dir zusteht, sollte in Deinem Arbeitsvertrag stehen ... oder im Tarifvertrag. Und wir kennen die Rechnung nicht, die bei Euch aufgestellt wird. Also weder wie Du, noch wie Dein AG auf 8 Stunden kommt.

NB
nicht brauchen

27.06.2024 um 10:12 Uhr

Es gibt viele die Arbeiten 35h. Reguläre Arbeitstage die Woche sind 5. Jetzt machen Sie 3*9h und einmal 8h. Reguläre Arbeitszeit: 7h. Alles was darüber hinausgeht sind Plusstunden. Bei Urlaub 7h Bei Krankheit 7h Beispiel: Montag 9h (+2) Di Feiertag (±0) Mittwoch krank (±0) Donnerstag 8h (+1) Freitag frei auf Überstunden 0h (-7) Summe: -4h

10,5 geht aber normal nicht. Rechnest du die Pausen mit?

M
Muschelschubser

27.06.2024 um 10:22 Uhr

Das mit den Stunden würde mich auch mal interessieren. Nicht überall läuft alles rechtskonform ab.

Ich kenne einen Betrieb, wo schon seit Jahrzehnten 12-Stunden-Schichten an Sonntagen geschoben werden. Natürlich weiß der BR, dass das nicht Rechtens ist.

Die Mitarbeiter nehmen den 12-Stunden-Sonntag aber gerne mit, weil sie sich die steuerfreien Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit nicht entgehen lassen wollen.

So hat der BR also nicht gleich interveniert, sondern eine MA-Befragung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Schichten so gewollt sind, woraufhin der BR die Füße still gehalten hat, um nicht gegen den Willen der MA loszulaufen.

Nur mal so ein Schwank aus dem Erfahrungsaustausch, sorry für OT.

F
Fried

27.06.2024 um 11:08 Uhr

Sehr blauäugig, wenn was passiert, ist das ja sogar Vorsatz und man hat ein großes Problem.

K
Kehler

27.06.2024 um 11:52 Uhr

Gemäß § 15 Abs. 1 Punkt 1 ArbZG ist es erlaubt, bei kontinuierlicher Schichtarbeit verlängerte Arbeitszeiten einzuführen. Allerdings müssen dadurch zusätzliche Freischichten entstehen.

M
Muschelschubser

27.06.2024 um 11:55 Uhr

@Kehler

Sehr interessant, vielen Dank. Jetzt verstehe ich den rechtlichen Rahmen besser.

E
Engelchen27

27.06.2024 um 18:11 Uhr

@Muschelschubser Das ist sogar explizit z.B. im Chemie-Manteltarifvertrag so geregelt.

S
seehas

27.06.2024 um 19:57 Uhr

@nichtbrauchen: die Rechnung ist leider fehlerhaft: Ein Urlaubstag ist bei 5-Tage-Woche 1/5 der Wochenarbeitszeit, im gewählten Beispiel also 7,0 Stunden. (§ 11 BUrlG) Bei Krankheit müssen die Stunden gezählt werden, die der Mitarbeiter gearbeitet hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre. Bei einer geplanten 10-Stunden-Schicht also 10 Stunden. (§ 4 EfzG) An Feiertagen wird die Arbeitszeit angerechnet, die an diesem Wochentag normalerweise gearbeitet wird. Gibt es eine solche regelmäßige Arbeitsverteilung nicht, dann wird der Durchschnitt berechnet, der in den letzten 13 Wochen an diesem Wochentag gearbeitet wurde. (§ 2 EfzG)

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