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Frage Urlaubsrecht bei Kündigung.

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davidkar
Feb 2018 bearbeitet

Hallo ich wurde am 26.1.18 zum 31.3.18 Betriebsbedingt gekündigt. Mir stehen 25 Urlaubstage laut Vertrag zu. Da ich aber Letztes ahr 5 Urlaubstage zuviel genommen hatte wurde mir nun vorgerechnet das mir wohlwollend 6,25 Urlaubstage zustehen würden, wovon die Beratung mir dann die 5 Tage abgezogen hatte und meinte mir würde quasi nur 1 Urlaubstag zustehen. Muss man in dem Fall nicht eher "3 Monate / 12 Monate x 20 Urlaubstage = 5 Urlaubstage" rechnen? Also mir kommt das sehr ungerecht vor.

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

20.02.2018 um 16:49 Uhr

Mir ist nicht klar wie Du auf Deine Rechnung kommst!

Mit den 6,25 Tagen hat Dein Arbeitgeber Recht.

Allerdings kann kein Urlaub im Vorgriff auf das kommende Jahr genommen werden.

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davidkar

20.02.2018 um 16:52 Uhr

Ich habe die Formel von dieser Seite: https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870

Meine Frage ist halt ob mein Arbeitgeber mir hier die 5 Tage die ich ausversehen zuviel genommen habe von den 6,25 Tagen abziehen kann?

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Pickel

20.02.2018 um 17:03 Uhr

hast du eine 5- oder eine 6-Tage-Woche?

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davidkar

20.02.2018 um 17:04 Uhr

5 Tage 40 Stunden.

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Pickel

20.02.2018 um 17:38 Uhr

Er kann dir den gesetzlichen Anspruch von 5 Tagen für 12 Monate nicht kürzen. Den restlichen Betrag des außergesetzlichen Urlaubs je nach Absprache schon.

Allerdings können ggf. die nicht anrechenbaren Tage mit einem Mehrarbeitskonto verrechnet werden. Dazu müssten dann aber die betrieblichen Regelungen bekannt sein.

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Pjöööng

20.02.2018 um 17:40 Uhr

Ich finde Deine Formel dort nicht, ist aber auch egal...

Wie ich schon schrieb: Ein Vorgriff auf das Folgejahr ist nicht möglich, jedenfalls nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub (4 Wochen). Für den darüberhinausgehenden Urlaub müsste dann etwas vereinbart sein damit er tatsächlich im Vorgriff genommen werden kann, das wäre aber eher ungewöhnlich. Von daher stehen Dir in jedem Falle noch 5 Tage, vermutlich aber 6,25 Tage, zu.

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