Moin, meine Frage bezieht sich auf Dienst an Feiertagen bzw. wie weit das Direktionsrecht des AG hier geht.

Folgende Rahmenbedingungen: MA hatte sich für Pfingstmontag bereit erklärt, Notdienst zu machen, vormittags. Nachmittags hatte er etwas vor.
Als für nachmittags doch noch Arbeit aufgetaucht ist, hat er erst mal "Nein" gesagt mit dem Hinweis, er könne diese anfallende Arbeit gerne vormittags erledigen. Als Reaktion kam prompt die Drohung einer Arbeitsanweisung vom Vorgesetzten.

Meine Frage wäre jetzt: wie weit geht das Weisungsrecht in diesem Fall? Bis jetzt haben wir das in keiner BV geregelt (war nicht nötig), in den Verträgen steht etwas von "möglicher Arbeit an Sonn- und Feiertagen", und "Rücksicht auf die Wünsche des MA". Sonst arbeiten wir regulär von Mo - Fr.

Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.