Erstellt am 14.06.2017 um 07:47 Uhr von WillsWissen
Was für ein Notdienst???
Akten abheften, Pfleger auf der Intensivstation, Lagerarbeiter...???
Kann man so nicht beantworten.
Wenn Ihr als regelmäßige Arbeitszeit Mo-Fr habt, ist am Feiertag erst einmal arbeitsfrei.
Wenn es so etwas wie einen Bereitschaftsdienst geben muss, müsst ihr dazu einen BV abschließen.
Wenn die Arbeit am Morgen ausgeführt werden konnte, muss der Kollege es nicht am Nachmittag (wo er keine Zeit hat, weil Feiertag ist) machen.
Und wenn Arbeit bei euch "auftaucht", läuft wohl grundsätzlich etwas schief.
Erstellt am 14.06.2017 um 08:52 Uhr von Tulpe
Einfach ist es wen: Ihr dem Dienst zugestimmt habt. Dann habt Ihr auch der Arbeitszeit bis ......... Uhr zugestimmt. Wen er länger bleiben sollte, müßt ihr Zustimmen. Habt Ihr das?
Erstellt am 14.06.2017 um 10:44 Uhr von Belveda
Die Notdienste an Feiertagen (u.a. Versorgen von Versuchstieren) wurden bis jetzt "dezentral" durch die jeweiligen Abteilungen organisiert, der BR hatte damit erst mal nichts zu tun. Bis jetzt gab es auch nie Konflikte, das ist eine neue Entwicklung (wohl der neuen Geschäftsleitung zu verdanken).
Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!
Erstellt am 14.06.2017 um 13:31 Uhr von rsddbr
Auch wenn die Abteilungen das untereinander regeln: In Sachen Arbeitszeit und Dienstpläne ist der BR in der Mitbestimmung. Dazu sollte eine BV erarbeitet werden.
Ob es keine Konflikte gab, lässt sich m.E. nie ausreichend gut beurteilen, da niemand einschätzen kann, ob die abteilungsinterne Regelung nicht dazu geführt hat, dass sich jemand zwar benachteiligt gefühlt hat, dies jedoch nicht bekannt gab aus Angst vor weiterer Benachteiligung etc.
Zur ursprünglichen Frage: Ob die Mehrarbeit am Nachmittag des Feiertags angeordnet werden durfte, hängt von verschiedenen Dingen ab. Was ist in Arbeitsverträgen, BVn oder gar anzuwendenden Tarifverträgen geregelt?
"Bis jetzt gab es auch nie Konflikte, das ist eine neue Entwicklung (wohl der neuen Geschäftsleitung zu verdanken)." Das klingt jetzt brutal, aber eigentlich ist es dem bisherigen Nichtstun des BR zu verdanken. Verträge (dazu zählen auch BVn) werden immer für den Streitfall gemacht, nicht für die Zeit in der alles reibungslos läuft.
Erstellt am 14.06.2017 um 13:50 Uhr von gironimo
Als Sofortreaktion würde ich erst einmal dem AG mitteilen, dass er es unterlassen möge , Notdienste ohne Beteiligung des BR festzulegen und fordert ihn auf, mit euch Verhandlungen aufzunehmen.