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Minusstunden "genullt"?

H
Hansen
Jun 2024 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall: Ich habe eine Kollegin, die am 01.07. Rentenbeginn hat. Laut BV ist es dem Unternehmen gestattet, dass Sie auch Saisonal Minusstunden und auch Plusstunden machen darf, da wir im Einzelhandel arbeiten und wir stark auf den Tourismus angewiesen sind.

Nun hat Sie gerade einen neuen Aushilfsvertrag unterschrieben. (zum 01.07.) Zum Stand heute (25.06.), hat Sie noch 25 Minusstunden, die Sie mit in den neuen Vertrag nimmt. Ist dies Rechtens oder besteht mit einem neuen Arbeitsvertrag auch die Tilgung der Minusstunden?

Über Eure nette Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Gruß Hansen

484012

Community-Antworten (12)

C
celestro

25.06.2024 um 17:17 Uhr

Sehe nicht, wieso man die Minusstunden nicht mitnehmen können sollte. Sie müsste diese Stunden sonst abarbeiten oder auf Gehalt verzichten.

M
Moreno

25.06.2024 um 17:45 Uhr

Sehe nicht, wieso man die Minusstunden nicht mitnehmen können sollte. Sie müsste diese Stunden sonst abarbeiten oder auf Gehalt verzichten. Zitat celesto

Das weißt Du doch gar nicht! Bei uns z.B. verfallen Minusstunden die noch bei Rentenbeginn bestehen!

C
celestro

25.06.2024 um 18:23 Uhr

Kannst Du lesen (und verstehen)?

Zitat: "Sehe nicht, wieso man die Minusstunden nicht mitnehmen können sollte."

wenn es also BV, TV - Regelung gibt, die etwas anderes sagt ....

M
Moreno

25.06.2024 um 20:52 Uhr

Es ging um deinen Satz mit dem abarbeiten oder Gehalt verzichten Blitzmerker Bist unter die Wahrsager gegangen ohne die genauen Details zu kennen!

C
celestro

25.06.2024 um 21:58 Uhr

Ich kann nur mit den Informationen operieren, die vorliegen. Und normal sollte sein, das man am Ende (wenn man in Rente geht) ein ausgeglichenes Konto haben muss. Sonst werden die Stunden verrechnet bzw. man muss sie noch "rausholen". Also keine Ahnung was Du Dir einbildest, aber komm mal von Deinem Trip runter.

M
Moreno

26.06.2024 um 10:11 Uhr

Sehe nicht, wieso man die Minusstunden nicht mitnehmen können sollte Zitat celestro . Und normal sollte sein, das man am Ende (wenn man in Rente geht) ein ausgeglichenes Konto haben muss. Zitat celestro

Komm du mal von deinem Trip runter und entscheide Dich was Du überhaupt sagen willst!

T
takkus

26.06.2024 um 10:14 Uhr

Ja was denn jetzt: mal moreno mit "m", mal moreneo mit "M"? Is ja trollig.

Zumindest für eine Berufsgruppe haben wir in einer BV geerdet, dass bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben evtl. bestehende Minusstunden keine Auswirkung auf die Gehaltszahlung haben und der Mitarbeitende somit Glück hat, sollte der Dienstplaner unfähig sein, bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen die Stunden so zu planen, dass keine Minus- oder Plusstunden vorhanden sind.

M
Muschelschubser

26.06.2024 um 10:14 Uhr

"Über Eure nette Hilfe würde ich mich sehr freuen."

Klappt ja vom Tonfall her hervorragend... ;-)

K
Kehler

26.06.2024 um 10:16 Uhr

Welcher Arbeitgeber nullt ein Minuskonto auf seine Kosten? Die Stunden sind bezahlt, also müssen die Stunden nachgearbeitet werden oder das Gehalt wird gekürzt oder man nimmt sie mit in den neuen Vertrag (beim gleichen AG).

M
Muschelschubser

26.06.2024 um 10:18 Uhr

"Ja was denn jetzt: mal moreno mit "m", mal moreneo mit "M"? Is ja trollig."

Das klappt bei der Anmeldung durchaus. Das System unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung. Schau mal meinen Nicknamen an.

Und: ja, ich bin es wirklich.

M
Moreno

26.06.2024 um 10:29 Uhr

Welcher Arbeitgeber nullt ein Minuskonto auf seine Kosten? Muschelschupser der AG muss halt sehen, dass im laufenden Arbeitsverhältnis das Stundenkonto ausgeglichen wird. Anders wenn der AN frei in seiner Arbeitseinteilung ist. Wie gesagt ohne das Wissen was im AV / BV oder Tarif vereinbart ist können wir die Frage nicht beantworten.

C
celestro

26.06.2024 um 12:10 Uhr

Natürlich ist das nur Getrolle ... mich wundert viel mehr, das nach all der Erfahrung der letzten Zeit, dieser Troll noch glaubt mich aus der Fassung bringen zu können. Aber hey ... Dummheit ist halt nicht heilbar.

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