Hallo Zusammen,

wir haben bei uns ein Thema im Unternehmen was mehrfach angesprochen wurde, jedoch bisher nicht gelöst wurde. Das Gleitzeitkonto!

Bei uns gibt es Arbeitsverträge bei denen zum Monatsende alle Überstunden genullt werden. Es muss im Unternehmen jeder Stempeln, obwohl es nicht bei jedem relevant wäre. Die Überstunden kann man soweit möglich während dem Monat wieder abbauen. Dies betrifft bei uns Studenten, Azubis und Angestellte mit planerischer Tätigkeit (keine leitende Angestellten). Dies ist soweit verständlich.

Jedoch ist es auch so, dass man zum Monatsende mit Minusstunden in den Folgemonat wechselt. Und diese Minusstunden werden wieder rum nicht genullt. Ist das gesetzlich erlaubt?
Ich kenne die Regel so, dass entweder alles angerechnet wird oder gar nichts.

Ich habe zu diesem Thema bisher nichts in den Gesetzen gefunden und würde mich über ein wenig Hilfe sehr freuen.

Liebe Grüße
Gustel2018