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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden werden zum Monatsende genullt und Minusstunden nicht

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Gustel2018
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben bei uns ein Thema im Unternehmen was mehrfach angesprochen wurde, jedoch bisher nicht gelöst wurde. Das Gleitzeitkonto!

Bei uns gibt es Arbeitsverträge bei denen zum Monatsende alle Überstunden genullt werden. Es muss im Unternehmen jeder Stempeln, obwohl es nicht bei jedem relevant wäre. Die Überstunden kann man soweit möglich während dem Monat wieder abbauen. Dies betrifft bei uns Studenten, Azubis und Angestellte mit planerischer Tätigkeit (keine leitende Angestellten). Dies ist soweit verständlich.

Jedoch ist es auch so, dass man zum Monatsende mit Minusstunden in den Folgemonat wechselt. Und diese Minusstunden werden wieder rum nicht genullt. Ist das gesetzlich erlaubt? Ich kenne die Regel so, dass entweder alles angerechnet wird oder gar nichts.

Ich habe zu diesem Thema bisher nichts in den Gesetzen gefunden und würde mich über ein wenig Hilfe sehr freuen.

Liebe Grüße Gustel2018

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

29.10.2018 um 18:56 Uhr

Habt ihr eine BV zum Thema Gleitzeit? Aus meiner Sicht kann geleistete Arbeit nicht einfach auf Null gesetzt werden.

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MaJoK

29.10.2018 um 20:01 Uhr

Wie kann so etwas möglich sein, ihr leistet Überstunden und wollt diese nicht bezahlt haben? Für Überstunden die einfach genullt werden, führt euer AG also keine SV, RV und KV Beträge ab? Im besten Fall würde ich das ja als Sozialbetrug ansehen.fragt doch mal eure Krankenkasse was die davon hält.

N
nicoline

29.10.2018 um 21:10 Uhr

G
Gustel2018

29.10.2018 um 21:15 Uhr

@Kratzbürste: Wir haben eine BV zum Thema Arbeitszeit. Das müsste ich nochmals explizit prüfen.

@MaJoK: In den Arbeitnehmerverträgen steht die Klausel, das über das Gehalt die Überstunden abgegolten sind. Ich habe in dem Zusammenhang auch gelesen, das diese pauschale Klausel nicht gültig ist.

Habe ich das dann richtig verstanden, dass wenn der Vertrag Vertrauensarbeitszeit beinhalten ist das ein anderes Thema. Sobald ich beispielhaft aber stempel und kein Besserverdiener (>6500€ Westdeutschland) bin, dann muss ich meine Überstunden angerechnet bekommen. Außer ich stimme im Vertrag einer expliziten Anzahl an Überstunden zu, die mit dem Gehalt abgegolten sind.

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