Erstellt am 25.06.2024 um 10:43 Uhr von rtjum
was steht dazu denn im gültigen Tarif?
Erstellt am 25.06.2024 um 10:43 Uhr von Kehler
Habt ihr eine BV wo das regelt?
Erstellt am 25.06.2024 um 10:44 Uhr von moreno
Gilt bei Euch ein Tarif oder woher kommt das Anrecht auf die Zahlung?
Erstellt am 25.06.2024 um 10:46 Uhr von Muschelschubser
Es gab mal ein BAG-Urteil (10 AZR 848/12 vom 13.11.2013), nachdem ein Unternehmen zur anteiligen Auszahlung des Weihnachtsgelds verdonnert wurde. Evtl. ist Eure Situation ähnlich gelagert.
Interessant wäre aber noch, wie das 13. Gehalt bei Euch geregelt ist:
- Tarifverträge
- Arbeitsverträge
- Betriebsvereinbarung
- betriebliche Übung
Sind in den Formulierungen Voraussetzungen definiert?
Insbesondere Stichtage oder Zeiträume, zu denen ein Beschäftigungsverhältnis bestanden haben muss?
Erstellt am 25.06.2024 um 10:49 Uhr von Kehler
Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12) hat in einem Urteil entschieden, dass Arbeitnehmende, die vor dem 31.12. des Jahres kündigen, einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Sonderzahlung mit Mischcharakter handelt, das bedeutet, das Weihnachtsgeld muss neben der Entlohnung der Betriebstreue auch eine Vergütung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellen.
Erstellt am 25.06.2024 um 12:04 Uhr von Catweazle
Die einzige Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer leer aus geht ist wenn mit der Zahlung die Betriebstreue honoriert werden soll. Die muss aber ausdrücklich vereinbart sein.