Nachzahlung 13. Gehalt
Hallo, in unserem Tarifvertrag ist festgelegt, dass die Mitarbeiter ein 13. Monatsgehalt bekommen. Wir haben eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin, bei der versehentlich das 13. Gehalt für 2009 und 2010 nicht ausgezahlt wurde. Die Auszahlung für 2010 wurde nachgeholt, die Auszahlung für 2009 noch nicht. Der Arbeitgeber ist gewillt, die Zahlung nachzuholen. Nun geht es allerdings um den Zeitpunkt der Auszahlung. Gewöhnlich wird das 13. Monatsgehalt mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Frage: Kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Auszahlung für das nachzuzahlende Gehalt bestimmen oder hat der Arbeitnehmer das Recht, die Auszahlung unverzüglich einzufordern. (Der Arbeitnehmer hat erst im Dezember 2010 bemerkt, dass die Zahlung für das Jahr 2009 fehlte).
Community-Antworten (2)
17.03.2011 um 11:16 Uhr
der AG ist im Verzug! Er hat unverzüglich zu leisten. Den MA steht auch der Verzugszins zu.
17.03.2011 um 12:57 Uhr
Steht im TV oder AV etwas über Ausschlussklausel zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dann könnte der AN froh sein, wenn der AG überhaupt zahlt.
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