Erstellt am 12.05.2009 um 10:55 Uhr von rolfo
Habt ihr eine Reisekostenrichtlinie, da müsste das ja geregelt sein.
Zumindest in einem Punkt hat eure Buchhalterin Recht, wenn du auf einem Seminar Vollverspflegung hast kannst du nicht auch noch Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen.
Die Getränke und Naschereien oder sonstiges gehört zu deinem Privatvergnügen
Erstellt am 12.05.2009 um 11:31 Uhr von paula
aus welcher Kasse hast Du denn gezahlt?
Erstellt am 12.05.2009 um 11:50 Uhr von lireni
@paula
aus der Kasse, aus der ich alle möglichen Ausgaben bezahlen... ganz normal eigentlich - bloß eben keine Reisekosten.....
Erstellt am 12.05.2009 um 12:59 Uhr von paula
habt ihr wohl eine BR-Kasse oder handelt es sich hier um Selbstbedienung aus der AG-Kasse
Erstellt am 12.05.2009 um 13:20 Uhr von lireni
Nein keine BR-Kasse, aber Selbstbedienung kann man das sicher nicht nennen - in diese Kasse fließen die Einnahmen aus Barverkäufen und es werden die Ausgaben, wie Reisekostenvorschüsse, Porto, Nachnahmen, Kaffee und Bewirtungsaufwendungen wie Teilchen, Kekse, belegte Brötchen, Tankbelege für Firmenwagen u. s. w. gezahlt.
Mir geht es vor allem darum, ob den Kollegen zuzumuten ist, auf Reisekosten, die sie vorgestreckt haben, zu warten, bis diese mit dem Gehalt ausgezahlt werden...
Erstellt am 12.05.2009 um 14:03 Uhr von paula
also als BR würde ich mir mal den § 87 Abs. 1 Nr4 BetrVG anschauen Fitting § 87 Rn. 180 könnte helfen.
Als AG würde ich dieses eigenmächtige Handeln nicht dulden und würde hier entsprechend arbeitsrechtlich gegen Dich vorgehen... aber das ist eine andere Sache
Erstellt am 12.05.2009 um 14:21 Uhr von lireni
@paula
... eigenmächtig weiß ich nicht, Reisekosten wurden immer aus der Kasse ausgezahlt, erst jetzt eben nicht mehr und wie schon gesagt, geht es darum, ob die Kollegen die Kosten vorstrecken müssen bis zur nächsten Gehaltsabrechnung.
Ich werde mich natürlich erst mal an die Anweisung halten.
Aber ich seh schon, da kannst Du mir auch nicht helfen, ob es evtl. Urteile gibt oder so...
Erstellt am 12.05.2009 um 15:43 Uhr von paula
ich habe Dir doch einen Rat gegeben. Lese bitte die genannte Fundstelle und dann kann der BR hier doch tätig werden
Sicher ein besserer Rat wie den MA auf den Ag loshetzen und ggf. klagen lassen...
Erstellt am 12.05.2009 um 16:35 Uhr von Brentan
Also ich habe schon diverse Dienstreisen hinter mir und auch genau so viele Reisekostenabrechnungen.
Mir ist bis jetzt niemals untergekommen das dieses Geld mit der Abrechnung wie ein Gehalt überwiesen wurde!!
Wenn ihr das Geld mit dem Gehalt bekommen sollt, sollt ihr dann etwa darauf Steuern zahlen???
Das ist meines Wissens nicht rechtens!
Aber bei uns steht auch wie schon angesprochen alles in den Dienstreise Richtlinien!!
Erstellt am 12.05.2009 um 16:40 Uhr von lireni
@bretan
nein natürlich unversteuert - nur mit dem Gehalt ausgezahlt - solche Richtlinien haben wir aber nicht - ich habe eben nochmal mit der Buchhalterin gesprochen, die soll mir die neue Anweisung mal zukommen lassen.. mal sehen was da drin steht.
Mir geht es, wie schon gesagt nur darum, dass die MA die Kosten evtl. vorstrecken müssen und das möchten die natürlich nicht...
Erstellt am 12.05.2009 um 22:28 Uhr von paula
dann soll der BR seinen Job machen....