Hallo an Alle,
ich streite mich gerade mit unserer Zentralbuchhaltung über das Prozedere bei Reisekostenabrechnungen. Ein Kollege hat sich aus der Kasse einen Vorschuss auszahlen lassen und dann die RK-Abrechnung gemacht. Diese war aber höher als der Vorschuss, sodass ich ihm aus der Kasse die Differenz ausgezahlt habe. Die Leiterin der Buchhaltung teilte mir mit, dass diese Differenz nicht aus der Kasse ausgezahlt werden dürfe, sondern mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird. Das kann je nach Zeitpunkt jedoch auch mal 1,5 Monate später sein, da alle gehaltsrelevanten Daten bis zum 15. des Monats in der Personalabteilung vorliegen müssen.

Im BGB habe ich lediglich gefunden, dass Aufwendungen ersetzt werden müssen und dass ein Vorschuss geleistet werden muss. Gibt es noch andere Gesetze, Urteile oder so, in denen ich etwas darüber finden kann (evtl. Zinsberechnung).

Außerdem sagte besagte Leiterin der Buchhaltung, dass wenn MA verpflegt werden, sie keinen Verpflegungsmehraufwand abrechnen dürften. Meiner Meinung nach stimmt das so nicht. Was sagt ihr dazu?

Vielen Dank