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Reisekosten mit Gehalt ausgezahlt

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lireni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle, ich streite mich gerade mit unserer Zentralbuchhaltung über das Prozedere bei Reisekostenabrechnungen. Ein Kollege hat sich aus der Kasse einen Vorschuss auszahlen lassen und dann die RK-Abrechnung gemacht. Diese war aber höher als der Vorschuss, sodass ich ihm aus der Kasse die Differenz ausgezahlt habe. Die Leiterin der Buchhaltung teilte mir mit, dass diese Differenz nicht aus der Kasse ausgezahlt werden dürfe, sondern mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird. Das kann je nach Zeitpunkt jedoch auch mal 1,5 Monate später sein, da alle gehaltsrelevanten Daten bis zum 15. des Monats in der Personalabteilung vorliegen müssen.

Im BGB habe ich lediglich gefunden, dass Aufwendungen ersetzt werden müssen und dass ein Vorschuss geleistet werden muss. Gibt es noch andere Gesetze, Urteile oder so, in denen ich etwas darüber finden kann (evtl. Zinsberechnung).

Außerdem sagte besagte Leiterin der Buchhaltung, dass wenn MA verpflegt werden, sie keinen Verpflegungsmehraufwand abrechnen dürften. Meiner Meinung nach stimmt das so nicht. Was sagt ihr dazu?

Vielen Dank

7.502011

Community-Antworten (11)

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rolfo

12.05.2009 um 12:55 Uhr

Habt ihr eine Reisekostenrichtlinie, da müsste das ja geregelt sein. Zumindest in einem Punkt hat eure Buchhalterin Recht, wenn du auf einem Seminar Vollverspflegung hast kannst du nicht auch noch Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen. Die Getränke und Naschereien oder sonstiges gehört zu deinem Privatvergnügen

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paula

12.05.2009 um 13:31 Uhr

aus welcher Kasse hast Du denn gezahlt?

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lireni

12.05.2009 um 13:50 Uhr

@paula

aus der Kasse, aus der ich alle möglichen Ausgaben bezahlen... ganz normal eigentlich - bloß eben keine Reisekosten.....

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paula

12.05.2009 um 14:59 Uhr

habt ihr wohl eine BR-Kasse oder handelt es sich hier um Selbstbedienung aus der AG-Kasse

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lireni

12.05.2009 um 15:20 Uhr

Nein keine BR-Kasse, aber Selbstbedienung kann man das sicher nicht nennen - in diese Kasse fließen die Einnahmen aus Barverkäufen und es werden die Ausgaben, wie Reisekostenvorschüsse, Porto, Nachnahmen, Kaffee und Bewirtungsaufwendungen wie Teilchen, Kekse, belegte Brötchen, Tankbelege für Firmenwagen u. s. w. gezahlt.

Mir geht es vor allem darum, ob den Kollegen zuzumuten ist, auf Reisekosten, die sie vorgestreckt haben, zu warten, bis diese mit dem Gehalt ausgezahlt werden...

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paula

12.05.2009 um 16:03 Uhr

also als BR würde ich mir mal den § 87 Abs. 1 Nr4 BetrVG anschauen Fitting § 87 Rn. 180 könnte helfen.

Als AG würde ich dieses eigenmächtige Handeln nicht dulden und würde hier entsprechend arbeitsrechtlich gegen Dich vorgehen... aber das ist eine andere Sache

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lireni

12.05.2009 um 16:21 Uhr

@paula

... eigenmächtig weiß ich nicht, Reisekosten wurden immer aus der Kasse ausgezahlt, erst jetzt eben nicht mehr und wie schon gesagt, geht es darum, ob die Kollegen die Kosten vorstrecken müssen bis zur nächsten Gehaltsabrechnung. Ich werde mich natürlich erst mal an die Anweisung halten. Aber ich seh schon, da kannst Du mir auch nicht helfen, ob es evtl. Urteile gibt oder so...

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paula

12.05.2009 um 17:43 Uhr

ich habe Dir doch einen Rat gegeben. Lese bitte die genannte Fundstelle und dann kann der BR hier doch tätig werden

Sicher ein besserer Rat wie den MA auf den Ag loshetzen und ggf. klagen lassen...

B
Brentan

12.05.2009 um 18:35 Uhr

Also ich habe schon diverse Dienstreisen hinter mir und auch genau so viele Reisekostenabrechnungen. Mir ist bis jetzt niemals untergekommen das dieses Geld mit der Abrechnung wie ein Gehalt überwiesen wurde!! Wenn ihr das Geld mit dem Gehalt bekommen sollt, sollt ihr dann etwa darauf Steuern zahlen??? Das ist meines Wissens nicht rechtens! Aber bei uns steht auch wie schon angesprochen alles in den Dienstreise Richtlinien!!

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lireni

12.05.2009 um 18:40 Uhr

@bretan

nein natürlich unversteuert - nur mit dem Gehalt ausgezahlt - solche Richtlinien haben wir aber nicht - ich habe eben nochmal mit der Buchhalterin gesprochen, die soll mir die neue Anweisung mal zukommen lassen.. mal sehen was da drin steht. Mir geht es, wie schon gesagt nur darum, dass die MA die Kosten evtl. vorstrecken müssen und das möchten die natürlich nicht...

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paula

13.05.2009 um 00:28 Uhr

dann soll der BR seinen Job machen....

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