Hallo zusammen,

im Dezember ändert sich an unserem Standort der komplette Schichtablauf. Durch einen Leistungsverlust, der fast nur von einem Standort aufgefangen wird (schon alleine das ist unsozial), werden die Dienste geändert und die liegen bereits vor.
Drei Dienste, einer Beginn gegen 3 Uhr, der andere gegen 4 Uhr und der Dritte gegen 16 Uhr.
Wir halten das für gesundheitsgefährdend (also zwei derart frühe Dienste und nur ein normaler später Dienst, bei Arbeitnehmern die alle lieber Spät haben, was jedoch nichts zur Sache tut), denn es würde auch Alternativen geben.
Der Arbeitgeber lehnt jede Kooperation ab. Wir als BR haben uns viel Mühe gemacht das umzustellen (also Vorschläge zu machen wie man das sozialer gestalten kann), denn am gleichen Standort gibt es eine Schichtplanung mit ebenfalls drei Schichten und wenn man das etwas umstellen würde und zwar weitgehend kostenneutral (!), so könnte man aus den zwei extremen Frühdiensten einen Nachtdienst, einen Früh- und einen Spätdienst machen (statt 2 extrem frühe und ein Später).
Der Arbeitgeber meint jedoch die Personalplanung sei abgeschlossen (wir wurden informiert, aber auch diese Planung ist nicht in unserem Sinne) und da wird nichts mehr geändert und die Schichten sind fertig, da werden sie auch nichts ändern.
Sie verstoßen gegen kein Gesetz und wir können rein gar nichts dagegen machen.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Als BR kann man doch einer derart unsozialen und gesundheitsgefährdenden Planung nicht zustimmen. Aber hat man eine Handhabe? Der Arbeitgeber verhält sich alles andere als kooperativ und bügelt jeden Versuch einer vernünftigen Lösung ab. Der Wille fehlt, obwohl es ja nicht mal mehr kostet (relativ kostenneutral). Man will wohl zeigen wer am längeren Hebel sitzt.

Kann man also derartiges verhindern und wenn ja in welcher Form?
Kann man den AG wenigstens vor die Einigungsstelle treiben? (Wie würde sich da die Blockadehaltung des AG auswirken?)
Zustimmen kann man dem nicht, da das nicht im Sinne der Arbeitnehmerschaft ist. Kann man es dann wenigstens dazu treiben dass sie sich die Zustimmung anderweitig holen müssen?
Optimal wäre es natürlich wenn man hiergegen vorgehen könnte und derartiges kippen, jedoch finde ich nirgends etwas womit man das könnte, da ja gegen kein Arbeitsschutzgesetz verstoßen wird. Traurig.