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Neue unsoziale Schichtenplanung und totale Blockadehaltung des AG

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Venceremos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

im Dezember ändert sich an unserem Standort der komplette Schichtablauf. Durch einen Leistungsverlust, der fast nur von einem Standort aufgefangen wird (schon alleine das ist unsozial), werden die Dienste geändert und die liegen bereits vor. Drei Dienste, einer Beginn gegen 3 Uhr, der andere gegen 4 Uhr und der Dritte gegen 16 Uhr. Wir halten das für gesundheitsgefährdend (also zwei derart frühe Dienste und nur ein normaler später Dienst, bei Arbeitnehmern die alle lieber Spät haben, was jedoch nichts zur Sache tut), denn es würde auch Alternativen geben. Der Arbeitgeber lehnt jede Kooperation ab. Wir als BR haben uns viel Mühe gemacht das umzustellen (also Vorschläge zu machen wie man das sozialer gestalten kann), denn am gleichen Standort gibt es eine Schichtplanung mit ebenfalls drei Schichten und wenn man das etwas umstellen würde und zwar weitgehend kostenneutral (!), so könnte man aus den zwei extremen Frühdiensten einen Nachtdienst, einen Früh- und einen Spätdienst machen (statt 2 extrem frühe und ein Später). Der Arbeitgeber meint jedoch die Personalplanung sei abgeschlossen (wir wurden informiert, aber auch diese Planung ist nicht in unserem Sinne) und da wird nichts mehr geändert und die Schichten sind fertig, da werden sie auch nichts ändern. Sie verstoßen gegen kein Gesetz und wir können rein gar nichts dagegen machen.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Als BR kann man doch einer derart unsozialen und gesundheitsgefährdenden Planung nicht zustimmen. Aber hat man eine Handhabe? Der Arbeitgeber verhält sich alles andere als kooperativ und bügelt jeden Versuch einer vernünftigen Lösung ab. Der Wille fehlt, obwohl es ja nicht mal mehr kostet (relativ kostenneutral). Man will wohl zeigen wer am längeren Hebel sitzt.

Kann man also derartiges verhindern und wenn ja in welcher Form? Kann man den AG wenigstens vor die Einigungsstelle treiben? (Wie würde sich da die Blockadehaltung des AG auswirken?) Zustimmen kann man dem nicht, da das nicht im Sinne der Arbeitnehmerschaft ist. Kann man es dann wenigstens dazu treiben dass sie sich die Zustimmung anderweitig holen müssen? Optimal wäre es natürlich wenn man hiergegen vorgehen könnte und derartiges kippen, jedoch finde ich nirgends etwas womit man das könnte, da ja gegen kein Arbeitsschutzgesetz verstoßen wird. Traurig.

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Community-Antworten (7)

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UliPK

10.06.2017 um 16:36 Uhr

@ Venceremos "Man will wohl zeigen wer am längeren Hebel sitzt." In diese Fall wohl eher Ihr als Betriebsrat. Natürlich verstößt der AG gegen eure Mitbestimmungsrechte

@ Venceremos "Frage: Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? " Steht hier was dazu: http://www.kluge-recht.de/betriebsrat/reaktion-bei-verletzung-von-mitbestimmungsrechten

Was die Mitbestimmung bei Schichtplänen angeht in den folgenden Links.

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/schichtplaene-gestalten-aber-nur-mit-betriebsrat/

@ Venceremos "Kann man also derartiges verhindern und wenn ja in welcher Form?" Auszug aus dem Link: "Anspruch auf Unterlassung bei Verstößen des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber unter Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Schicht- oder Nachtarbeit einführt oder Arbeitnehmer unter einseitiger Änderung von Schichtplänen beschäftigt, steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser Anspruch kann auch im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich sofort an einen Anwalt zu wenden. Im Notfall muss das Arbeitsgericht schnellstmöglich eingeschaltet werden."

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/kein-dienstplan-ohne-zustimmung-des-betriebsrates/

Hier habt ihr mal Urteile die den Schichtplan betreffen und die Mitbestimmung. http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm

Wenn ihr eine BV machen wollt, wozu ich euch dringend rate, dann lese dir das dazu noch durch. http://www.ergonassist.de/Publikationen/GesundheitsgerechteGestaltungSchichtdienstBArbBl012006[1].pdf

G
gironimo

10.06.2017 um 17:36 Uhr

Mit verlaub; wie kam es denn nur dazu, dass diese Schichtplanung eingeführt wurde? Wo war da der BR?

Was das Thema Arbeitszeit/Schichtplanung angeht - es gibt doch kaum ein Thema, wo der BR mit seiner Mitbestimmung besser aufgestellt ist.

Vielleicht ist es daher sinnvoller, ihr beschließt erst einmal Grundlagenseminare zu besuchen und auch Fachseminare zum Thema Arbeitszeit und Schichtplanung. (Anspruch über § 37 Abs. 6 BetrVG; diverse Anbieter, z. B. auch hier die WAF).

U
UliPK

11.06.2017 um 00:41 Uhr

@gironimo "Vielleicht ist es daher sinnvoller, ihr beschließt erst einmal Grundlagenseminare zu besuchen und auch Fachseminare zum Thema Arbeitszeit und Schichtplanung." ???

Jepp da ist wohl so einiges im argen.

V
Venceremos

11.06.2017 um 01:50 Uhr

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich muss mich etwas präzisieren. Wir hatten Kolleginnen und Kollegen die spezialisiert waren, jedoch durch Ausscheiden und Krankheit muss jetzt der Rest das irgendwie managen. Die Antwort von UliPK hat schon mal ein bisschen weitergeholfen. Es geht um die Busbranche und Schichtarbeit ist üblich, die wird nicht eingeführt. Es gibt Busleistungsverluste im nächsten Jahr und dadurch werden am Standort weniger Mitarbeiter gebraucht. Die derzeitigen Schichten sind auch in Ordnung, es liegen uns aber schon die für nächstes Jahr vor (informativ) und hier wurden alle Änderungsvorschläge einfach abgebügelt, wird nicht gemacht, das muss so durch. Die Dienste verstoßen auch nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz oder sonstige gesetzlichen Regelungen, sie sind jedoch in dieser Form gesundheitsgefährdend und mit viel Mühe haben wir ein kostenneutrales Alternativkonzept entwickelt das nicht interessiert. Der Arbeitgeber will das so ohne jede Änderung durchdrücken.

§87 war uns schon klar, aber wir haben keinen Angriffspunkt gesehen, aber dann kann man ja so sehen dass auch die Beratung über Änderungen zur Mitbestimmung gehören. Uns fehlt derzeit das KnowHow wie oben erwähnt, jeder hatte sich ja auf etwas spezialisiert. Ich denke wir sollten uns hier einen Anwalt zu Rate ziehen.

U
UliPK

11.06.2017 um 10:03 Uhr

"es liegen uns aber schon die für nächstes Jahr vor (informativ) und hier wurden alle Änderungsvorschläge einfach abgebügelt, wird nicht gemacht, das muss so durch"

Also hat euch der AG ja schon mal die Info zukommen lassen das sich der Schichtplan für das nächste Jahr ändert. Die Info das es so gemacht werden muss und es nicht anders geht ist durchaus gängige Praxis der AG. Das die Dienste nicht gegen geltendes Recht verstoßen heißt ja noch lange nicht dass ihr dann gezwungen seit dem zuzustimmen. Ihr seit defenetiv mit dem 87er in der Mitbestimmung und müsst dem nicht zustimmen.

Meine vorgehensweise würde so aussehen: ❶ Beschluss über die Ablehnung des vorgelegten Schichtsplans für das nächste Jahr mit verweis auf Befürchtungen der Überlastung und daraus resultierender Gesundheitsgefahren. Wobei es für den 87er normal keine Begründung bedarf. Könnt dem AG ja mal diese Arbeitsmedizinische Leitlinie zukommen lassen. ? http://inqa.gawo-ev.de/cms/uploads/Leitlinie%20Nacht-und%20Schichtarbeit.pdf?phpMyAdmin=Xr78vEy9vt0o,xb0Dy0xDi0dA29 ?

❷ Beschluss zur Erstellung einer BV-Richtlinien-Schichtplan. Diese Richtlinien gelten dann für alle zukünftigen Schichtpläne. Aber auch nicht vergessen dem AG mitzuteilen, am besten im Monatsgespräch, das ihr bereit seit es bis zur Einigungsstelle zu treiben. Spätestens ab dieser Stelle ahnt der AG das er mit seinem Schichtplanvorschlag so nicht durchkommt bei euch. ❸ Erstellung eines ersten Musters BV Richtlinien Schichtplan, hier können ja auch eure Vorschläge die ihr erarbeitet habt mit rein. Dem Arbeitgeber die Beschlüsse schriftlich Mitteilen und den ersten BV vorschlag auch übergeben.

Kennst du das Zertifikat "Sicherheit im Busbetrieb"? Kann ja sein das ihr euch daraus auch etwas erarbeiten könnt, denn dagegen kann normal kein AG etwas haben wenn es um die Sicherheit der Beschäftigten und der beförderten Personen geht. Hier mal der Link dazu: ? http://www.sichererbusbetrieb.de/kriterien ? Hier mal auf der Seite auf „Unternehmen/Organisation‟ klicken und da unter U8

Oder aber mal ganz Allgemein: Fachgruppe Straßen-personenverkehr wir bewegen was Beteiligungsorientierte und sozialverträgliche Arbeitszeit- und Pausengestaltung im Stadt- und Regionalverkehr (SuRV)

Abschlussbericht zu einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt über Dienstplan- und Pausengestaltung im ÖPNV 232 Seiten ? http://www.gawo-ev.de/cms/uploads/Gawo%20Pub/Broschuere_Endfassung%20(HBS-Projekt).pdf ? Könnte sehr Informativ gerade für euch sein.

Oder auch recht Informativ: Betriebs- und Dienstvereinbarungen Analyse und Handlungsempfehlungen Eine Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung 169 Seiten ? https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_diskontinuierliche_schichtsysteme.pdf ?

Ob ihr einen Anwalt für eine „normale‟ Betriebsratstätigkeit benötigt müßt ihr selber wissen. Da ihr aber auch noch Zeit habt euch zu Schulen, Schichtplan soll ja erst 2018 greifen, würde ich gironimo Vorschlag, "Vielleicht ist es daher sinnvoller, ihr beschließt erst einmal Grundlagenseminare zu besuchen und auch Fachseminare zum Thema Arbeitszeit und Schichtplanung. (Anspruch über § 37 Abs. 6 BetrVG; diverse Anbieter, z. B. auch hier die WAF). ", dringend in betracht ziehen.

G
gironimo

11.06.2017 um 10:09 Uhr

Ihr braucht keine gesetzliche Grundlage, um eine andere Schichtplanung zu fordern. Nicht alles was erlaubt ist, muss man auch machen.

Eure Argumente wie z.B. Familie und Beruf sind genau so geeignet, vom AG eine neue Betriebsvereinbarung zu fordern.

Am besten erarbeitet ihr euren eigenen Vorschlag, den ihr dem AG zu Verhandlungen vorlegt - er sollte natürlich im Betrieb funktionieren. Und natürlich könnt ihr auch einen Sachverständigen hinzuziehen (siehe § 80 Abs 2 BetrVG )

V
Venceremos

12.06.2017 um 03:02 Uhr

Vielen Dank nochmals für die Hilfe, das hat schon etwas geholfen. Die Schulungen werden wir natürlich machen, keine Frage.

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