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Übername von Auszubildenden

J
Jens5369
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle, folgende Situation in unserer Firma. Einem der Azubis wird von seinem Ausbilder seit Wochen versichert, dass er nach der Lehre übernommen wird. Sicher bewußt falsch um den Azubi zu guter Arbeit zu motivieren. Jetzt 4 Arbeitstage vor Ablauf des Ausbildungsvertrages, sagt man dem Azubi offiziell, dass er sicher nicht übernommen wird.

Wie lange vor Auslaufen eines Ausbildungsvertrages muss man dem Lehrling eine verbindliche Auskunft zwecks Übernahme geben??? Wie verbindlich ist eine mündliche Zusage des Ausbilders (nicht der Chef)??? Kann das unsoziale Verhalten des Ausbilders, Konsequenzen für ihn haben???

Die Empörung in unserer Firma ist groß und es wird eine Reaktion des BRs erwartet. Der BR ist 4Wochen alt und ohne jede Erfahrung. Wie können wir als BR reagieren???

Danke im Voraus, für Eure Antworten,

Jens...

8.84003

Community-Antworten (3)

D
da-grinch

24.02.2007 um 12:13 Uhr

Hi,

also rein rechtlich ist es so, dass das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Abschlussprüfung endet, sofern dieser Azubi nicht Mitglied der JAV ist/war.

Als BR würde ich hier dringend mit dem AG sprechen. Hierbei auf §§75 und auf 90 und 92 achten! (personalplanung etc.) Eventuell könnt Ihr den betreffenden Ausbilder in das Gespräch mit einbinden und eine Klärung herbeiführen. Vielleicht ist sogar ein Arbeitsplatz frei. Ist natürlich schwer solche sachen zu verhandeln wenn man erst 4 Wochen in Amt und Würden ist.

Einen § der aussagt, dass man Azubis vorweg bescheid sagen muss ob sie übernommen werden, kenne ich nicht.

F
Fayence

24.02.2007 um 12:26 Uhr

Hallo Jens,

eine Übernahmeverpflichtung für Azubis gibt es nicht (Ausnahme: JAV). Ebenfalls gibt es keine gesetzliche Regelung, in welchem Zeitraum eine Übernahme oder Nichtübernahme erklärt werden muss. Andere Regelungen können sich ergeben durch:

  1. Einen geltenden Tarifvertrag
  2. Dem Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag ist eine zeitlich befristete Angelegenheit und endet üblicherweise mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, siehe: §21 BBiG.

Als BR habt Ihr leider keine Kohlen im Feuer, wenn weder TV oder Ausbildungsvertrag etwas anderes vorsehen.

Um was für einen Ausbildungsvertrag handelt es sich denn? Wann war die Abschlussprüfung? Wurde diese bestanden? Wann wurde das Ergebnis bekannt gegeben?

Besteht nicht vielleicht schon ein Arbeitsverhältnis >> Kombination aus §21 Abs.2 und §24 BBiG

Dann muss allerdings Euer "Azubi" tätig werden!

J
Jens5369

24.02.2007 um 12:53 Uhr

Ja danke erst mal für die Antworten. Das wir nicht viele Möglichkeiten haben, hab ich schon befürchtet u. auch so eingeschätzt. Aber das Thema Peronalplanung ist vielleicht trotzdem eine Möglichkeit, die Sache nochmal auf den Tisch zu bringen.

Einen TV gibt es bei uns wahrscheinlich nicht. Muss von der IGM erst noch geprüft werden. Bis vor 2Wochen gab es bei uns noch kein einziges Gewerkschaftsmitglied. Der Ausbildungsvertrag ist vermutlich ein Standardvertrag. Wollen wir uns am Montag genauer anschauen.

Die letzte Prüfung war vor einer Woche und die Ergebnisse sind noch nicht bekannt gegeben. Der Azubi ist jetzt freigestellt bis sein Vertrag ausläuft. Vom Datum her, der 28.2.07. Aber bedeutet das, dass er so lange betriebszugehörig ist, bis die Ergebnisse bekannt sind??? Könnte ja auch erst in 3 Wochen sein.

Ich weiß, sind viele Fragen aber wir sind ebend alle jungfräulich was den BR betrifft.

Danke für die Mühe,

Jens...

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