Firmenweiter Trauertag verschiebbar bei Teilzeit ?
Moin, bei uns in der Firma ist der Firmengründer gestorben und alle Beschäftigte haben für Tag X einen Trauertag bekommen. Es wurde also nicht gearbeitet und man sollte dem Gründer an dem Tag gedenken. Leute die Urlaub hatten oder Freischichten bekommen diese für diesen Tag wieder gutgeschrieben.
Ich arbeite aber in Teilzeit nie Freitags und dieser Firmenweiter Trauertag war an einem Freitag.
Lt. Aussage meiner Chefin bekomme ich keinen Ersatztag und unser Betriebsratsvorsitzender hat mir - zwar freundliche aber inhaltlich das gleiche gesagt.
Kann ich mir diesen freien Tag einklagen ?
Gruß aus Berlin
Frankie
Community-Antworten (10)
21.06.2024 um 11:25 Uhr
Klar kannste den einklagen, aber ob´s was bringt? ?♂️
21.06.2024 um 11:45 Uhr
Was so in manchen Köpfen für Gedanken entstehen, unglaublich!
21.06.2024 um 11:53 Uhr
Wenn Du nicht zur Arbeit eingeteilt warst, somit keinen Urlaub oder angesammelte Stunden einsetzten musstest, auf welcher Grundlage willst Du die Klage begründen?
21.06.2024 um 12:00 Uhr
Sehe da keine Chance auf Erfolg. Wenn du Sonntag krank warst z.B., gibt es ja auch keinen Ersatz Tag.
21.06.2024 um 12:03 Uhr
Man kann nichts einklagen was nicht klar vereinbart wurde. Und im Gesetz steht's schon gar nicht.
Der AG bietet Euch ein freiwilliges Goodie an, das hier leider lückenhaft eingeführt wurde. Wenn man nicht alle Ausnahmefälle mit eingeplant hat, haben diese - so Leid es auch mir tut - in diesem Fall Pech gehabt.
Da müsste ich ja selbst als BR dem Troll und seinen Jüngern Recht geben.
21.06.2024 um 12:11 Uhr
Du arbeites nie Freitags und willst aber diesen Tag ersetzt bekommen?
Finde den Fehler!
Ich rate dir den Tag einzuklagen, damit dir der Richter richtig die Leviten liest und du auf deinen Kosten sitzen bleibst.
21.06.2024 um 12:20 Uhr
"Du arbeites nie Freitags und willst aber diesen Tag ersetzt bekommen? Finde den Fehler!"
Das erinnert mich ein meinem Kollegen, der seine Arbeitszeit seit kurzem um den Freitag reduziert hat, und uns fragte ob er eine Zeitgutschrift für den verpassten Karfreitag bekommen würde.
21.06.2024 um 13:30 Uhr
Grundsätzlich verstehe ich den Gedanken - Alle kriegen einen freien Tag, ich nicht und das finde ich doof.
Einklagbar ist das aber nicht.
21.06.2024 um 13:31 Uhr
Schließe mich meinen Vorrednern und Deinem BR-Vorsitzenden an.
Kann Du natürlich gerichtlich prüfen lassen, ob das aufgrund deiner TZ eine Benachteiligung gegen über denen ist, die U oder Freischichten haben.
Aber mal ehrlich. Warum? Was treibt Dich an? Selbst angenommen du würdest vor Gericht Recht bekommen, den Preis den du dafür bezahlst steht aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zu dem einen freien Tag.
In diesem Fall halte ich es auch schon schon für pietätlos.
21.06.2024 um 13:33 Uhr
Nachtrag: falls es dich tröstet: ich bin sicher bei uns gäbe es diese Diskussion auch.
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