Ein MA hat am Pfingstmontag, außerplanmäßig, gearbeitet, da sonst ein erheblicher Produktionsausfall entstanden wäre. Jetzt muss er doch dafür eine Ersatfreien Tag bekommen, nach meiner Meinung auch Bezahlt, da der Pfingstmontag ja ein Gestzlicher Feiertag unter der Woche ist, welcher auch bezahlt wird wenn man nicht Arbeitet. Die GL sit da aber anderer Meinung. Die sagen wenn schon frei dann aber unbezahlt.
Wer hat jetzt Recht?