ein Kollege hatte Anfang des Jahres einen Arbeitsunfall. Die Beschwerden ließen nach 6 Wochen mit "gelben Schein" zwar nach, waren aber nicht komplett verschwunden. Der Kollege kam also wieder zur Arbeit, musste aber noch zwei weitere Male zu Nachuntersuchungen, die aufgrund der Sprechzeiten der Ärzte nur Vormittags (also während seiner Arbeitszeit) stattfinden konnten.
Trotz Vorlage von Bescheinigungen sollen ihm nun die Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden.
Könnte man hier mit 616 BGB argumentieren?
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