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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG ändert ARbeitsabläufe und will Ausnahme nach §14 ArbZG

R
rtjum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

unser AG hat Arbeitsabläufe geändert. Dadurch haben ca. 15 Kollegen statt 7,5 letzte Woche im Schnitt 14 Std pro Schicht gearbeitet. Diese Woche scheint es nicht wirklich besser zu werden. Der AG behauptet hier greife die Ausnahme das §14 ArbZG weil Arbeitsergebnisse sonst misslingen würden. Ich meine er macht es sich hier einfach und denke dass hier die Ausnahme nicht greifen kann. Er hat eine Entscheidung getroffen und Abläufe eingeführt die scheinbar nicht funktionieren und will nun das unternehmerische Risiko einfach auf die Kollegen abwälzen. Was meint ihr dazu?

67007

Community-Antworten (7)

G
gironimo

30.05.2017 um 23:57 Uhr

Selbst wenn es erlaubt sein sollte - man muss nicht alles machen was erlaubt ist. Der BR kann NEIN sagen.

Macht einen eigenen Gegenvorschlag und dann wird verhandelt.

U
UliPK

31.05.2017 um 08:09 Uhr

Es ist nicht erlaubt. So wie du es beschrieben hast wurde das ganze ja erst über die Änderung der Arbeitsabläufe losgetreten. Wenn euer AG schon mit dem Ausnahme Paragraphen §14 ArbZG kommt könnt ihr ihm ja schreiben das ihr das Prüfen lasst nach §§ 22 und 23 des ArbZG und einen Rechtsanwalt damit beauftragt.

Mal nachgefragt. "14 Std pro Schicht" Was meinst du mit "pro Schicht"?

R
rtjum

31.05.2017 um 09:56 Uhr

14Std. pro Schicht bedeutet halte 14 STd mit den entsprechenden POausen von 30 und 15 min durcharbeiten, dann nach Hause den nächsten Tag dasselbe, also auch noch weniger als 11 STd Ruhepause

U
UliPK

31.05.2017 um 10:57 Uhr

Geht ja mal gar nicht, normal müßt ihr das sofort unterbinden. Im extrem Fall das Arbeitsgericht anrufen und eine einstweiligen Verfügung erwirken die auf das alte System zurückstellt bis alles geklärt ist, das könnt ihr aber dem AG auch vorher mitteilen, denke mal das er spätestens da einknickt. Aber Sklavenarbeitszeiten mit dem Arbeitszeitgesetz zu begründen finde ich schon recht herb. Da müßt ihr ran.

N
niemand

31.05.2017 um 12:07 Uhr

Man sollte wenn der AG nicht auf die Forderung eingeht die Aufsichtsbehörde informieren. Bei uns wäre das, das Regierungspräsidium. Die waren bei uns auch schon in einem Betrieb, weil ein BR nachgefragt hat ob das bei uns alles so in Ordnung war,

R
rtjum

01.06.2017 um 00:10 Uhr

bin eben erst zurück gekommen. AG hat es eingesehen, heute hat er Leiharbeiter bestellt um das System damit vorübergehend zu entlasten. Es kommen technische Änderungen und er hatte gedacht dass er Arbeitsabläufe vorher schon problemlos umstellen kann. Ist ganz schön auf die Fr... geflogen damit. Die Kollegen bekommen die Stunden doppelt auf das Gleitzeitkonto und nochmal vergütet also quasi 3x bezahlt. Und es wird noch eine Grillfeier für die ganze Firma geben. Wir hatten ihm den Beschluß für die Einstweilige gezeigt und mit der Gewerbeaufsicht gedroht, komisch wie schnell dann eingeknickt wird.

C
celestro

01.06.2017 um 02:08 Uhr

"Wir hatten ihm den Beschluß für die Einstweilige gezeigt und mit der Gewerbeaufsicht gedroht, komisch wie schnell dann eingeknickt wird."

Daumen hoch !

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