AG ändert ARbeitsabläufe und will Ausnahme nach §14 ArbZG
Hallo zusammen.
unser AG hat Arbeitsabläufe geändert. Dadurch haben ca. 15 Kollegen statt 7,5 letzte Woche im Schnitt 14 Std pro Schicht gearbeitet. Diese Woche scheint es nicht wirklich besser zu werden. Der AG behauptet hier greife die Ausnahme das §14 ArbZG weil Arbeitsergebnisse sonst misslingen würden. Ich meine er macht es sich hier einfach und denke dass hier die Ausnahme nicht greifen kann. Er hat eine Entscheidung getroffen und Abläufe eingeführt die scheinbar nicht funktionieren und will nun das unternehmerische Risiko einfach auf die Kollegen abwälzen. Was meint ihr dazu?
Community-Antworten (7)
30.05.2017 um 23:57 Uhr
Selbst wenn es erlaubt sein sollte - man muss nicht alles machen was erlaubt ist. Der BR kann NEIN sagen.
Macht einen eigenen Gegenvorschlag und dann wird verhandelt.
31.05.2017 um 08:09 Uhr
Es ist nicht erlaubt. So wie du es beschrieben hast wurde das ganze ja erst über die Änderung der Arbeitsabläufe losgetreten. Wenn euer AG schon mit dem Ausnahme Paragraphen §14 ArbZG kommt könnt ihr ihm ja schreiben das ihr das Prüfen lasst nach §§ 22 und 23 des ArbZG und einen Rechtsanwalt damit beauftragt.
Mal nachgefragt. "14 Std pro Schicht" Was meinst du mit "pro Schicht"?
31.05.2017 um 09:56 Uhr
14Std. pro Schicht bedeutet halte 14 STd mit den entsprechenden POausen von 30 und 15 min durcharbeiten, dann nach Hause den nächsten Tag dasselbe, also auch noch weniger als 11 STd Ruhepause
31.05.2017 um 10:57 Uhr
Geht ja mal gar nicht, normal müßt ihr das sofort unterbinden. Im extrem Fall das Arbeitsgericht anrufen und eine einstweiligen Verfügung erwirken die auf das alte System zurückstellt bis alles geklärt ist, das könnt ihr aber dem AG auch vorher mitteilen, denke mal das er spätestens da einknickt. Aber Sklavenarbeitszeiten mit dem Arbeitszeitgesetz zu begründen finde ich schon recht herb. Da müßt ihr ran.
31.05.2017 um 12:07 Uhr
Man sollte wenn der AG nicht auf die Forderung eingeht die Aufsichtsbehörde informieren. Bei uns wäre das, das Regierungspräsidium. Die waren bei uns auch schon in einem Betrieb, weil ein BR nachgefragt hat ob das bei uns alles so in Ordnung war,
01.06.2017 um 00:10 Uhr
bin eben erst zurück gekommen. AG hat es eingesehen, heute hat er Leiharbeiter bestellt um das System damit vorübergehend zu entlasten. Es kommen technische Änderungen und er hatte gedacht dass er Arbeitsabläufe vorher schon problemlos umstellen kann. Ist ganz schön auf die Fr... geflogen damit. Die Kollegen bekommen die Stunden doppelt auf das Gleitzeitkonto und nochmal vergütet also quasi 3x bezahlt. Und es wird noch eine Grillfeier für die ganze Firma geben. Wir hatten ihm den Beschluß für die Einstweilige gezeigt und mit der Gewerbeaufsicht gedroht, komisch wie schnell dann eingeknickt wird.
01.06.2017 um 02:08 Uhr
"Wir hatten ihm den Beschluß für die Einstweilige gezeigt und mit der Gewerbeaufsicht gedroht, komisch wie schnell dann eingeknickt wird."
Daumen hoch !
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