Beschluss des alten BR. Nun soll sehr kurzfristig eine Ausnahme beschlossen werden. Was tun?
hallo zusammen, brauche dringend eure erfahrung; bin neu im betriebsrat und stellv. BRV (5 mitgl.) noch ohne fortbildung; in der kommenden ersten"richtigen" BRsitzung hat der BRV einen Beshluss vom alten BR(er war mitglied) als tagesordnungpunkt gesetzt: für einen bestimmten zeitraum genehmigte überstunden. damals einstimmig beschlossen. nun soll sehr kurzfristig eine ausnahme diskutiert und beschlossen werden, der produktionsleiter(AG) soll/will dazu mit uns reden. ich hab kein gutes gefühl dabei und sorge mich um unsere glaubwürdigkeit bei der belegschaft und der standhaftigkeit dem AG gegenüber! welche formalien müssen wir einhalten, um die ausnahme als solche gelten zu lassen? oder ist der gesammte beschluss gekippt?
Community-Antworten (2)
25.05.2006 um 16:47 Uhr
Hallo sunny Wartet doch erst mal ab ! ''Nichts genaues weiss man nicht wenn man nicht weiß was Los ist'' Ausnahme kann vieles bedeuten z.B. komplette Schicht wird nicht gebraucht? Schicht muß MA'S aufgestockt ? usw.
Gruß BMW
25.05.2006 um 16:53 Uhr
Hallo Sunny,
verstehe Deine Bedenken was Glaubwürdigkeit und Standhaftigkeit betrifft. Aber Vorsicht,beides darf nicht verbohrt in den Vordergrund gebracht werden! Zunächst gilt einmal daß beide Seiten (AG und BR) zum Wohle der AN und des Betriebes agieren. Und das beide Seiten den festen Willen haben zu einer Einigung zu kommen ! Ein früherer BR-Beschluß könnte heute nicht mehr notwendig sein,und somit wäre es falsch an einem solchen Beschluß festzuhalten,er könnte auch den zur Zeit notwendigen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen. Nehmen wir folgenden Fall: Das Unternehmen hat zur Zeit einen enormen Auftragseingang,der nur noch durch Überstunden zu bewältigen ist. Der AG ist gewillt Mehrarbeit zu machen,die Belegschaft ist dazu aus Einsicht bereit. Der AG will darüber mit dem BR verhandeln. Es wäre fatal und falsch sich dann sturr auf einen Beschluß zu berufen der Mehrarbeit verhindert. Das hätte wenig mit Glaubwürdigkeit und Standhaftigkeit zu tun. Fragen die Du klären solltest könnten zunächstmal sein: Wie ist die momentane Situation des Auftragsvolumens im Betrieb ? Ist das Volumen derzeit zu schaffen ohne Mehrarbeit? Wie ist die Meinung der AN dazu? Welche Alternativen zur Mehrarbeit sind realistisch gegeben? Das ist alles sehr komplex,und sollte genau abgeklopft werden. Immerhin ist Euer AG bereit in einer BR-Sitzung eine Erklärung abzugeben,das machen einige "Herren" so nicht. Mach Dir ein klares Bild über die derzeitige Situation,und triff vor Allem eine objektive Entscheidung für Dich. Und Vorsicht bei Standhaftigkeit!Du wirst als BR noch oft erleben daß Du standhaft bist und Dich vor die AN stellst. Aber plötzlich stehen die AN nicht mehr hinter Dir,und viele Dinge hatten sie garnicht so standhaft gemeint......
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