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Call Center - Was kann man gegen Kontrolle tun?

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diana
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Call Center gibt es Teamleiter und Stell. Teamleiter. Diese sollen ein Monatsjournal führen, wann sie kommen und wann sie gehen, und dieses jede Woche, oder Tag, von der Call Center Leitung abzeichnen lassen. Ferner muß das auch jeder im Stab tun und vom Chef abzeichnen lassen. Wir haben im Call Center aber eine ACD-Anlage, Telefon-Anlage, wo man sich morgens mit einem Pin anmeldet und abends abmeldet. Daran ist schon zu sehen, wann jemand kommt und geht. Warum müssen also die Stableute noch zusätzlich kontrolliert werden?

Jetzt die Frage: Kann man dagegen etwas als BR machen? Uns fehlt der Sinn darin. Scheint nach totaler Kontrolle zu sein.

Danke für Hilfe.

Gruß Diana

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Community-Antworten (5)

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Fayence

28.12.2005 um 14:25 Uhr

Hallo Diana, die ACD-Anlage dient im eigentlichen Sinn dazu, eingehende Gespräche computergestützt auf die MA zu verteilen. Auch wenn Ihr Euch als Agent an- und auch abmelden müsst, ist dieses nicht einer Arbeitszeiterfassung gleichzusetzen.

D
diana

28.12.2005 um 15:36 Uhr

Hallo,

also ist es so in Ordnung, daß der Stab extra seine Daten abgeben muß? Warum nicht dann jeder MA auch? Das wird schließlich über die Anlage genommen.

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Fayence

28.12.2005 um 16:26 Uhr

Hallo Diana, kann es nicht sein, dass zum Aufgabenbereich Eures "Stabs" noch andere Dinge zählen, diese sich z.B. zwischenzeitlich von der ACD abmelden oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt einloggen? Dann solltet Ihr als BR grundsätzlich über eine BV zum Thema Arbeitszeit nachdenken.

D
diana

29.12.2005 um 08:15 Uhr

hallo,

nein, es wird sich am Telefon angemeldet, ob man daran arbeitet oder nicht. Das ist extra so für den Stab angeschafft worden, damit man feststellen kann, wann sie kommen und wann sie gehen. Warum also noch zusätzliche Kontrolle?

Kann man was dagegen tun, bzw. muß AG die Zustimmung dazu vom BR fordern?

F
Fayence

29.12.2005 um 08:48 Uhr

Hallo Diana, wenn Eure Arbeitszeiterfassung bereits über die Telefonanlage abgedeckt ist, würde ich mich an den §87 Abs. 1 / 1 hängen und meine Mitbestimmung einfordern.

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