Erstellt am 28.12.2005 um 14:25 Uhr von Fayence
Hallo Diana,
die ACD-Anlage dient im eigentlichen Sinn dazu, eingehende Gespräche computergestützt auf die MA zu verteilen.
Auch wenn Ihr Euch als Agent an- und auch abmelden müsst, ist dieses nicht einer Arbeitszeiterfassung gleichzusetzen.
Erstellt am 28.12.2005 um 15:36 Uhr von Diana
Hallo,
also ist es so in Ordnung, daß der Stab extra seine Daten abgeben muß? Warum nicht dann jeder MA auch? Das wird schließlich über die Anlage genommen.
Erstellt am 28.12.2005 um 16:26 Uhr von Fayence
Hallo Diana,
kann es nicht sein, dass zum Aufgabenbereich Eures "Stabs" noch andere Dinge zählen, diese sich z.B. zwischenzeitlich von der ACD abmelden oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt einloggen?
Dann solltet Ihr als BR grundsätzlich über eine BV zum Thema Arbeitszeit nachdenken.
Erstellt am 29.12.2005 um 08:15 Uhr von Diana
hallo,
nein, es wird sich am Telefon angemeldet, ob man daran arbeitet oder nicht. Das ist extra so für den Stab angeschafft worden, damit man feststellen kann, wann sie kommen und wann sie gehen. Warum also noch zusätzliche Kontrolle?
Kann man was dagegen tun, bzw. muß AG die Zustimmung dazu vom BR fordern?
Erstellt am 29.12.2005 um 08:48 Uhr von Fayence
Hallo Diana,
wenn Eure Arbeitszeiterfassung bereits über die Telefonanlage abgedeckt ist, würde ich mich an den §87 Abs. 1 / 1 hängen und meine Mitbestimmung einfordern.