Erstellt am 28.05.2017 um 14:45 Uhr von gironimo
Nirgends steht im BetrVG, dass Betriebsratsarbeit nur dann möglich ist, wenn gerade mal kein Personalmangel wegen einer verfehlten Personalplanung herrscht.
Wenn der Arbeitgeber nicht gesprächgsbereit ist (immer erst einmal miteinander reden) , würde ich beschließen, einen Fachanwalt einzuschalten, um die Rechte des BR sicher zu stellen.
Erstellt am 29.05.2017 um 13:00 Uhr von rsddbr
Der AG kann hier gar nichts absagen. Siehe hier:
https://www.betriebsrat.com/urteile/betriebsratsschulung/verfahren-bei-der-durchfuehrung-von-betriebsratsschulungen