Kann ein BR-Mitglied für ein Seminar unentgeltlich Freigestellt werden, weil das Seminar kostenlos für die Firma ist?
Hallo,
ich bin ein nicht freigestellter BRV in einem Betriebsrat der noch recht jung ist (ca1 Jahr)
Ich bin zum Bildungsbeauftragten aus unserem Gremium gewählt worden und kümmer mich um Alls was mit der BR-Bildung zutun hat, also Bildungsstelle aussuchen Lehrgang aussuchen Beschluss anfertigen und im Gremium beschließen lassen, Anmeldung weiterleiten u.s.w. Nun bin ich von unsere Gewerkschaft angeschrieben worden, das ich auf einen Lehrgagn soll als Bildungsbeauftragter, wo Mann mir zeigt wie dies am besten geplant wird worauf zu achten ist und wo ich mich mit anderen Bildungsbeauftragten austauschen kann. Der Lehrgang geht 1 Tag und soll für die Firma Kostenlos sein, bis auf die Ausnahme das sie auf mich und meine Arbeit für diesen Tag verzichten muss. Jetzt hab ich den Antrag für diesen Lehrgang bei mir in der Firma eingereicht und hab heute erfahren das obwohl der Firma keine Kosten für diesen Lehrgang entstehen, mein Chef sagt, er muss erst mal gucken wie oft ein BR von der Arbeit unentgeltlich freigestellt werden darf???? Den Verdienstausfall bekömmlich von der Gewerkschaft zurück.
Hab jetzt schon lange im Internet gesucht kann aber dazu nichts finden, hat einer eine Idee wonach ich genau suchen kann oder ev. einen Paragraphen? Habt ihr irgend welche Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Ich freue mich schon auf konstruktive Antworten
Community-Antworten (6)
16.03.2016 um 08:31 Uhr
Helfen können dir die Seminaranbieter, wenn der BR Seminare beschliesst kann dein AG bis auf wenige Ausnahmen eine Freistellung für einen Seminarbesuch nicht verweigern. Und unentgeltlich schon mal gar nicht. Auch hier geht Mandatsarbeit vor "Arbeit" und ist wie solche zu entlohnen.
16.03.2016 um 08:35 Uhr
Hallo Seebär, das mit dem Bildungsbeauftragten ist schon mal eine gute Sache. Aber mir scheint doch sehr, dass ihr als Gremium erst einmal eine solide Grundschulung braucht. Denn es ist euch nicht klar, wie der Betriebsrat bei der Beantragung einer Schulung vorzugehen hat (dein Chef hat da nicht zu melden, und selbstverständlich gibt es auch keinen 'Verdienstausfall'). Mein Rat: Macht den ersten Schritt vor dem zweiten! Kontaktiert einen Schulungsanbieter. Einfach anrufen und sagen, ihr seid neu und komplett ahnungslos und was ihr tun sollt und eine gute Einführung in Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht zu kriegen. Man wird euch gerne helfen. (Psst, du kannst ja bei der Gelegenheit mal den Referenten beiseite ziehen und zu deiner Tätigkeit als Bildungsbeauftragtem befragen. Viel Glück! :)
16.03.2016 um 09:08 Uhr
Ich glaube hier geht es nicht um ein Seminar für das eine Freistellung nach 37/6 in Frage kommt. Hier wird aus meiner Sicht kein Wissen das für die BR Arbeit notwendig ist vermittelt. Die Gewerkschaft zahlt hier den Verdienst ausfall, deshalb würde ich von Gewerkschaftsarbeit ausgehen für die es keine zwingende Freistellung gibt.
16.03.2016 um 09:40 Uhr
Ein Bildungsbeauftragter, der für ANDERE BRM die Bildungsstellen aussucht und den Anbieter? Spannend!
16.03.2016 um 12:56 Uhr
Ist das eine Schulung nach § 37.7 ?
19.03.2016 um 00:45 Uhr
Nein das ist kein Seminar nach Paragraph 37.7
Mein Chef hat mittlerweile die Anmeldung unterschrieben.
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