Darf Arbeitgeber bestimme wo der Lehrgang Stadtfindet
Arbeitgeber verweigert BR 2 Lehrgang , nur Heimat nach und nicht an unsere geplante Woche . Beschluss liegt vor . Kurze Beschreibung
Zwei BR Teilnehmer haben eine lehrgang für BR 2 ausgesucht und alle 5 BR Teilnehmer haben beschlossen das wir zu eine BR Seminar gehen . Unsere Arbeitgeber hat uns mitgeteilt das die Kosten für Hotel und fährt nicht übernommen werden mit Begründung das gleiche Lehrgang findet 200 km Näher zu Arbeitsplatz Stadt . Oder wir sollten für näksten halben Jahres oder 2016 verschieben .
Meine Frage welche spiel Raum hat der Arbeitgeber
Community-Antworten (10)
17.03.2015 um 22:04 Uhr
Erst einmal keinen. Ordentlicher Beschluss, ihm übermittelt und wenn er meint, das geht nicht, kann er ja seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Abwarten! Aber ihr wollt nicht wirklich alle zur gleichen Zeit zum Seminar gehen?
17.03.2015 um 22:10 Uhr
Nein nur 2 BR teilnehmer .
17.03.2015 um 22:42 Uhr
der ag könnte unter umständen recht haben... finden in der stadt, in der der betrieb den sitz hat schulungen von verschiedenen anbietern statt?
worauf ich hinaus will: ist der firmensitz z.b. Berlin, werdet ihr wenig chancen haben ein Seminar in Hamburg zu buchen...
was die zeitliche lage angeht, müßte der AG die einigungsstelle anrufen... ggf bekommt er da recht, wenn ihr z.b. im einzelhandel seid, und ihr in der "Hauptsaison" zu einem Seminar wollt
17.03.2015 um 23:08 Uhr
sollte dieser br nicht außerhalb der Zeit gewählt worden sein ist er jetzt schon spät dran mit br2. noch ein jahr zu warten ist wohl nicht zumutbar
17.03.2015 um 23:10 Uhr
es ist unstreitig, dass der ag den zeitpunkt nciht bestimmen kann... zumindest hoffe ich das
18.03.2015 um 09:04 Uhr
Wenn der Beschluss rechtzeitig vorgenommen wurde, ist die Zeit kein Problem, da darf der Arbeitgeber kein Vorgaben machen, es sei den ihr habt ein hohen Krankenstand oder es sind viele in Urlaub.
Bei den Kosten für das Seminar ist es in Prinzip auch egal, nur ihr müsst sehen das die Kosten im Rahmen bleiben.
Ein Unterschied von 200 Km ist schon beachtlich.
Wie kommt den dieser hohe Unterschied der KM zustande ?
18.03.2015 um 09:56 Uhr
Ihr seid verpflichtet, unter vergleichbaren Alternativen die günstigere zu wählen. 200 Kilometer Differenz sind da schon beachtlich und wenn Zeitraum oder Inhalte sich nur unwesentlich unterscheiden, ist die nähere Variante zu wählen.
Viele Seminaranbieter stellen BR-Seminare wie Kurzurlaube zusammen. Da muss man sich nicht wundern, wenn man mit exotischen Reisenzielen in die Kritik kommt - übrigens nicht nur beim AG, auch viele Kollegen können darauf sehr empfindlich reagieren.
Gerade die WAF ist da so ein Beispiel. Hier werden die Seminare auf Seite 1 meist auch nicht mit Inhalten, sondern mit der Stadt als Ausflugsziel beworben. In meinen Augen höchst unseriös und für die ehrlich an Inhalten interessierten BR komplett hinderlich in der Argumentation.
18.03.2015 um 10:25 Uhr
Hallo Zusammen ,
es ist für uns der einziger Termin wo wir dieses Jahr Können , unsere Vertretung ist auch einverstanden die arbeit wird 0 % behindert . der Arbeitgeber versucht nur ihren kopf durchzusehen . Alle Mitarbeiter stehen hinten uns und wollen das wir weiter in Lehrgänge gehen.
Ihre Antwort das WAF unseriös ist können wir als BR nicht so sehen , wenn sie eine Problem mit WAF müssen sie mal da anrufen und ihre Meinung sagen .
Wir sollten eine Lösung finden und nicht spekulieren . Kurzurlaub na ja ich weis nicht wo sie urlaub machen aber wir Fliegen nicht Nach Dubai . Sonder BR 2 bitte wir brauchen rechtlichen Tips wie wir weiter komme . Danke an alle
18.03.2015 um 10:29 Uhr
Das sehe ich nicht ganz so. Was heißt schon "vergleichbare Alternativen". Der BR beschließt die Erforderlichkeit eines Seminars auch nach dem Gesichtspunkt, welchem Anbieter er am ehesten zutraut, dass erhoffte Wissen zu vermitteln.
So gesehen könnte die Ortsfrage nur eine Rolle spielen, wenn der gleiche Anbieter ein Seminar in verschiedenen Orten anbietet. Jedenfalls entscheidet nicht der Ort über die Frage, welcher Anbieter zu wählen ist.
Maßgeblich bei der Wahl des Seminars, sollte eine eingehende Betrachtung der angebotenen Inhalte, der Zeit (Länge des Seminars - zu kurz = Nürnberger Trichter) und des Referenten sein. (Nicht immer sind Fachanwälte oder Richter die richtige Wahl).
18.03.2015 um 12:30 Uhr
Wenn der Termin für euch nicht verschiebbar ist, teilt ihr eurem AG mit, das ihr nach reiflicher Prüfung, und der Abwägung der verschiedenen Einwände, an der Erforderlichkeit des Seminares und des entsprechenden Termines festhaltet, und die beiden Kollegen diesen Termin wahrnehmen. Damit habt ihr zumindest versucht, auf die Einwände des AG einzugehen, und sie zu berücksichtigen.
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