Moin Moin,
wir haben eine junge Kollegin die vom Arbeitgeber den Bilanzbuchhalter bezahlt bekommt.
Um zum Schulungsort zu kommen darf sie, für die einstündige Anfahrt, ein Firmenfahrzeug nutzen.
Zweimal in der Woche, Dienstag und Donnerstag, fährt sie zu diesem Ort und hat da bis 21 Uhr abends Unterricht.

Den BilBu macht sie da der Arbeitgeber es benötigt. Aus privater Motivation heraus würde sie es nicht machen.

An den Tagen wo sie den Unterricht hat beginnt sie morgens um 7 Uhr zu arbeiten und kommt abends erst wieder um 22 Uhr auf den Hof gefahren.
Laut Vorgesetzer muss sie nach dem regulären Dienstende gegen 16 Uhr ausstempeln und den BilBu in ihrer Freizeit machen. Für mich ist das aber keine Freizeit und ich sehe hier eine Gefahr aus mehreren Gründen:

1. Tageshöchstarbeitszeit wird überschritten (7-22 Uhr)
2. Ruhepause wird unterschritten (22-7 Uhr)
3. Gesundheitsschutz - der Lehrgang geht über ein Jahr
4. Qualität der Arbeit - den Tag nach dem Lehrgang hängt sie natürlich in den Seilen
5. Freizeitausgleich kommt zu kurz - wenn sie mal früher gehen möchte macht sie Minusstunden da vom Lehrgang und der Fahrzeit nichts als Arbeitszeit angesetzt wird.

Woran kann man nun festmachen, dass es Arbeitszeit ist und sie an diesen Tagen den Lehrgang so gewertet bekommt?
Laut BV müssen Lehrgänge mit der Tagessollzeit abgegolten werden und sie bräuchte an diesen Tagen dann garnicht mehr zum Dienst erscheinen.

Vielen Dank