Erstellt am 27.01.2010 um 09:09 Uhr von erwin
daspep
Wa ist hier gemeint? Wahlvorstandsmitglieder oder Wahlhelfer (also z.B. Helfer im Wahllokal, bedeute AN welche Kugelschreiber u.s.w. bereithalte/stellen)??
Wie viele AN/Wahlberechtigte?
Erstellt am 27.01.2010 um 09:13 Uhr von BrumbärTosca
Muss das sein das Wahlhelfer eine Schulung besuchen?
Nee denke nicht ist so was von überflüssig!
Wenn dann der Wahlvorstandvorsitzende und evtl. der Vertreter!
Meine Meinung.
Erstellt am 27.01.2010 um 09:19 Uhr von Troisdorfer
@daspep
Und was kommt als nächstes ... ?
Seminare werden nur von einem Betriebsratmitglied gemacht und
dieser jener lernt die anderen Betriebsräte an ???
Bei Sitzungen darf nur einer teilnehmen und der restlichen des
Betriebratesmitglieder werden über die Stille Post informiert .... ?
Denkt mal drüber nach,die Schulung kostet nicht die Welt ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 27.01.2010 um 09:31 Uhr von daspep
Wahlvorstandmitglieder sind gemeint, habe mich ungenau ausgedrückt. Der Wahlvorstand hat noch keine Schulung besucht, der Vertreter hat eine Schulung.
Erstellt am 27.01.2010 um 09:37 Uhr von mainpower
Hallo,
ich würde den Wahlvorstand komplett schulen lassen. Vier, sechs Ohren hören mehr als zwei.
Erstellt am 27.01.2010 um 21:44 Uhr von aischa
klingt vernünftig das du für deinen chef sparkurs fahren willst aber ich rate die leute ohne schulung dringend schulen zu lassen zumal eine wahl bei den geringsten verdachtsmomenten für sinnlos erklärt werden kannwie sollen denn ungeschulte leute eine wahl korrekt durchführen?