mir geht es um folgendes "Problem".
Es kam und kommt vor, dass Kollegen von heut auf morgen die Schicht wechseln. Bzw. dies von den Führungskräften so erfragt wird. Kein Zwang, alles freiwillig.
Szenario also folgendes:
MA 1 hat Spätschicht und muss aus betriebsbedingten Gründen den Folgetag in der Frühschicht anwesend sein. Sein Plan sieht aber vor das er die volle Woche Spätschicht machen soll.
Nun wissen wir, dass er seine 11 Stunden Ruhezeit einhalten muss. Das wird auch so gemacht. Die Spätschicht geht von 14-22 Uhr. Entsprechend darf er frühestens um 9 Uhr des Folgetages seine Arbeit aufnehmen. Soweit so gut.
Jetzt ist aber das "Problem" des MA, dass er dann ja bis 17 Uhr arbeiten müsste um seine Sollarbeitszeit zu erreichen. Das liegt natürlich nicht in seinem Interesse.
Es gab mal die Aussage, dass wenn ein betriebsbedingter Schichtwechsel anliegt, die ersten 3 Stunden (6-9 Uhr) vom Arbeitgeber in Zeit vergütet werden, da ja der Betrieb diesen Wechsel aus Gründen möchte. So kann der MA normal um 14 Uhr Feierabend machen.
Wir sind mit mehreren der Meinung, dass dies mal irgendwo festgelegt wurde. Da sich auch alle in etwa an den gleichen Wortlaut erinnern und das nicht nur von unserem derzeitigen AG so kennen.
Allerdings lässt sich das nirgends finden.
Weiss jemand ob es da rechtskräftige Aussagen gibt? Oder wird das wohl jeweils in einer BV gestanden haben mit der Chance das es bei anderen AG auch so gehandhabt wird?
Beste Grüße und Danke im voraus
FoagVMann