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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtwechsel - Kurzfristiger Wechsel in andere Schicht erlaubt ??

O
opi
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite seit drei Wochen in der Nachtschicht. Bei der letzten Nachtschicht wurde ein Wechsel in die Spätschicht am nächsten Tag festgelegt. Das war mir aber zu Kurzfristig da ich mir für den Nachmittag Termine vorgenommen habe. Und da wollte ich gerne wissen ob so ein Kurzfristiger Wechsel überhaupt rechtens ist?

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Community-Antworten (4)

B
Biggy

18.05.2005 um 17:16 Uhr

Hallo Der Dienstplan ist verbindlich. Der Gesetzgeber sieht für Änderungen im Schichtdienst midestens 4 Tage im vorraus vor, vorrausgesetzt du stimmst der Änderung zu. Weder die Beschäftigten noch der AG darf die Dienstzeiten willkürlich ändern. Mit Absprache also mit deiner Zustimmung ist fast alles möglich. Sag also deinem AG, das du Termine hast und,dass du dieser Dienständerung nicht zustimmst. Gruß Biggy

P
Patrick

18.05.2005 um 23:04 Uhr

Wo (Gesetz, Paragraf) sieht denn der Gesetzgeber diese 4 Tagefrist vor?

U
Ulli

19.05.2005 um 08:28 Uhr

Hallo, im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ist die Zustimmung des Betriebsrates für Schichtarbeit und eine Ankündigungsfrist von mind. 24 Stunden vorgeschrieben.

W
Werner

19.05.2005 um 08:36 Uhr

Die Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen nach dem ArbZG § 5 sind nicht eingehalten. Das wäre der erste Ansatzpunkt.

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