Erstellt am 18.05.2005 um 15:16 Uhr von Biggy
Hallo
Der Dienstplan ist verbindlich.
Der Gesetzgeber sieht für Änderungen im Schichtdienst midestens 4 Tage im vorraus vor, vorrausgesetzt du stimmst der Änderung zu.
Weder die Beschäftigten noch der AG darf die Dienstzeiten willkürlich ändern.
Mit Absprache also mit deiner Zustimmung ist fast alles möglich.
Sag also deinem AG, das du Termine hast und,dass du dieser Dienständerung nicht zustimmst.
Gruß Biggy
Erstellt am 18.05.2005 um 21:04 Uhr von Patrick
Wo (Gesetz, Paragraf) sieht denn der Gesetzgeber diese 4 Tagefrist vor?
Erstellt am 19.05.2005 um 06:28 Uhr von ulli
Hallo,
im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ist die Zustimmung des Betriebsrates für Schichtarbeit und eine Ankündigungsfrist von mind. 24 Stunden vorgeschrieben.
Erstellt am 19.05.2005 um 06:36 Uhr von Werner
Die Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen nach dem ArbZG § 5 sind nicht eingehalten.
Das wäre der erste Ansatzpunkt.