In unserer Firma werden mehrere AN als Springer eingesetzt. Sie springen sowohl innerhalb einer Schicht und wechseln Positionen, als auch zwischen den Schichten. Sie also nicht unbedingt den normalen Schichtwechsel der bei uns wöchentlich stattfindet. Nun zu meinen Fragen.
1. Steht diesen Springern automatisch per Gesetz Freizeitausgleich oder mehr Geld wegen der höheren Belastung zu?
2. Wann müssen sie über den Schichtwechsel informiert werden? (momentan erfahren sie teilweise am Freitag ob sie am Sonntag zur Nachtschicht erscheinen müssen oder welche Schicht sie überhaupt haben)
3. Darf der Springer eine Schicht ablehnen, weil er sich einen bspw Arzttermin so gelegt hat, dass er eigendlich Freizeit gehabt hätte aber durch den Schichttausch dieser nun doch in die Arbeitszeit fällt?
4. Muß auch der Springer bei einem Positionswechsel gefragt werden oder reicht hier zumutbarkeit aus? Der BR muß theoretisch gefragt werden, dass is klar.
5. Teilweise wird auch ein kurzer Schichtwechsel verlangt (Montag Spätschicht -> Dienstag Frühschicht) aufgrund der gesetzlichen Ruhezeit muß er die Spätschicht 3 Stunden früher verlassen. Diese Zeit ist ja jetzt eigendlich ein Minus auf seinem Stundenkonto. Gibt es hierrüber anders lautende gesetzliche Regelungen? Kann er diesen Schichtwechsel wegen des Nachteils ablehnen oder muß ihm diese Zeit evtl gut geschrieben werden?

§91 BetrVG sagt irgendwie nur aus, dass der BR entsprechenden Ausgleich verlangen kann bzw muß. Wo finde ich denn mehr dazu?