Benötige Hilfe für unsere Schicht / Springer
In unserer Firma werden mehrere AN als Springer eingesetzt. Sie springen sowohl innerhalb einer Schicht und wechseln Positionen, als auch zwischen den Schichten. Sie also nicht unbedingt den normalen Schichtwechsel der bei uns wöchentlich stattfindet. Nun zu meinen Fragen.
- Steht diesen Springern automatisch per Gesetz Freizeitausgleich oder mehr Geld wegen der höheren Belastung zu?
- Wann müssen sie über den Schichtwechsel informiert werden? (momentan erfahren sie teilweise am Freitag ob sie am Sonntag zur Nachtschicht erscheinen müssen oder welche Schicht sie überhaupt haben)
- Darf der Springer eine Schicht ablehnen, weil er sich einen bspw Arzttermin so gelegt hat, dass er eigendlich Freizeit gehabt hätte aber durch den Schichttausch dieser nun doch in die Arbeitszeit fällt?
- Muß auch der Springer bei einem Positionswechsel gefragt werden oder reicht hier zumutbarkeit aus? Der BR muß theoretisch gefragt werden, dass is klar.
- Teilweise wird auch ein kurzer Schichtwechsel verlangt (Montag Spätschicht -> Dienstag Frühschicht) aufgrund der gesetzlichen Ruhezeit muß er die Spätschicht 3 Stunden früher verlassen. Diese Zeit ist ja jetzt eigendlich ein Minus auf seinem Stundenkonto. Gibt es hierrüber anders lautende gesetzliche Regelungen? Kann er diesen Schichtwechsel wegen des Nachteils ablehnen oder muß ihm diese Zeit evtl gut geschrieben werden?
§91 BetrVG sagt irgendwie nur aus, dass der BR entsprechenden Ausgleich verlangen kann bzw muß. Wo finde ich denn mehr dazu?
Community-Antworten (4)
15.06.2006 um 12:16 Uhr
Hallo Karl McCoy, was steht den in den Arbeitsverträgen der Kollegen zu diesen Thema, wie ist dieses im Tarifvertrag geregelt ?
15.06.2006 um 12:32 Uhr
Hi,
mein AG gehört zu jenen, welche sich an einen Tarifvertrag "anlehnen". Welcher das ist weiß wohl nur der AG, wenn überhaupt. In den Arbeitsverträgen streht nichts bezüglich des springens in den Schichten. Das Wechseln der Positionen hat der AG so untermauert, dass alle Arbeitsverträge auf "Gießereiarbeiter" laufen. Für meine Begriffe beeinflußt das aber nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, der ja bei JEDER Versetzung (auch kurzfristig und übergangsweise) eigendlich gefragt bzw angehört werden müßte. Wie vermutlich auch in vielen anderen Firmen ist dies selbstverständlich nicht der Fall.
15.06.2006 um 12:48 Uhr
Hallo Karl McCoy, ich würde Euch vorschlagen eine Betriebsvereinbarung dazu abzuschließen. Beispiele dazu gibt es bestimmt im Internet.
15.06.2006 um 12:59 Uhr
Genau das ist ja der Plan, aber dafür habe ich den Auftrag bekommen die rechtlichen Hintergründe zu prüfen. Ich durchsuche das Internet nebenher nach entsprechenden Beispielen. Leider gehört unser AG zu der Sorte, denen man schon sagen muß, dass sie sich an Gesetze bzw Urteile zu halten haben, ansonsten grinst er uns an und fragt was wir wollen die GL hält sich an alle Vorgaben (behautet der AG). Um das aber behaupten zu können müßte ich entsprechende Urteile aber erstmal kennen. Eine Mehrbelastung des Springers weil er erst am Donnerstag oder Freitag erfährt wie er am Sonntag oder Montag zu arbeiten hat sieht die GL nicht ein.
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