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Ärzte können verpflichtet werden Unterricht zu leisten, TV regelt keine Vergütung, dies war aber gängige Prxis, was nun?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte dann quasi übernehmen. Bislang haben unsere Ärzte eine Vergütung erhalten aber dann die Verpflichtung dazu, den Unterricht in ihrer Freizeit zu leisten. Jetzt sagt der AG dieses Prozedere kommt einer 2. Beschäftigung beim gleichen AG gleich, das geht so nicht mehr. Er verlangt den Unterricht in der Arbeitszeit zu leisten und keine Vergütung extra. Da der TV nichts dazu regelt hätte ich doch nur die Möglichkeit auf Betriebliche Übung? oder Verbesserungsvorschlag zusätzliche Vergütung, weil größere Belastung der einzelnen MA, Auszubildene profitieren, wenn Lehrkräfte motiviert sind.

1.795019

Community-Antworten (19)

A
Angie

17.08.2012 um 11:27 Uhr

Hallo Birwein, die Vergütung entstand durch den Unterricht in der Freizeit. Jetzt soll Unterricht während der AZ abgehalten werden, ist also auch bezahlt. Die Belastung (fehlende Freizeit) fällt also weg. Hier läuft doch alles rechtens. LG Angie

B
birwein

18.08.2012 um 15:17 Uhr

Sagst du, ich übrigens auch. Aber die Ärzte sehen das anders. Sie müssen sich ja auch vorbereiten und jetzt kriegen sie nichts mehr dafür. Die Verpflichtung aus dem Tarifvertrag raus ist meines Erachtens auch rechtens. Die Vergütung im Falle einer Vergütung durch Dritte bezieht sich ebenfalls nur auf die Sache mit den Gutachten. Also völlig in Ordnung

K
Kölner

18.08.2012 um 16:24 Uhr

@birwein Interessant sind zusätzlich noch folgende Fragen:

  • was ist wenn der Arzt nicht in der Lage ist vernünftig zu unterrichten? (nicht jedem ist es in die Wiege gelegt)
  • kann man sich als Arzt verweigern? Wenn ja, unter welchen Umständen?
  • ist eine Verpflichtung zum Unterricht qualitätsfördernd?
  • sind die Ärzte im 'normalen Dienst' so wenig ausgelastet, dass sie im selbigen unterrichten können/dürfen?
  • warum nicht nach der regulären Arbeit und dann per Mehrarbeit?
H
Hoppel

18.08.2012 um 16:47 Uhr

@ birwein

"Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten." > Das stimmt so nicht; aber Arbeitgeber können Ärzte auf Grundlage des TV-Ä zur Ableistung von Unterricht verpflichten. Die Erteilung von Unterricht wird in keinem TV als Hauptleistungspflicht sondern nur als Nebentätigkeit eines Arztes aufgeführt. Außerdem beinhaltet das Wort "Nebentätigkeit" bereits, dass diese Leistung grundsätzlich neben der hauptberuflichen Tätigkeit zu erbringen ist. Ärzte scheinen bei Euch ja keine Mangelware zu sein; sonst käme ein AG wohl kaum auf die Idee, Ärzte von ihrer Hauptleistungspflicht freistellen zu wollen.

Das Argument, es könne nicht angehen, dass beim selben AG eine zweite Beschäftigung ausgeübt wird, ist Unsinn. Das geht immer, wenn sich die Tätigkeiten grundlegend unterscheiden. Euer AG scheint eher Gelder einsparen zu wollen, allerdings nicht ganz durch- und zu Ende gedacht.

Aber wenn es Euren Ärzten nicht gefällt, können sie "die Übernahme der Nebentätigkeit verweigern, wenn die angebotene Vergütung offenbar nicht dem Maß ihrer Beteiligung entspricht. Im Übrigen kann die Übernahme der Nebentätigkeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. "

Z.B. der Marburger Bund hilft bestimmt gerne weiter. ;-)

N
Nubbel

18.08.2012 um 18:43 Uhr

hoppel, das ist wirr zusammengesuchter quatsch. ohne ausführliche kommentierung zu §4 tv-ä wird das nicht zu lösen sein. kölner, gute fragen!

B
birwein

18.08.2012 um 22:51 Uhr

Hallo Kölner, deine Fragen werd ich mal zur Diskussion mitnehmen, bin gespannt auf die Antworten Stimmt natürlich, laut TV-Ä kann der AG den Arzt verpflichten Unterricht zu leisten. Klingt anders als sei der Arzt durch den TV verpflichtet Unterricht zu leisten. Verweigern bedarf einer Begründung. Unruhe kam eigentlich erst jetzt auf, weil die Ärzte unterschreiben, den Unterricht in ihrer Freizeit zu leisten, jetzt bei der Einführung der zeiterfassung per Stempelkarte kam halt auf, dass Ärzte sich eben nicht zum Unterricht ausstempeln, sondern doppelt kassieren. Arbeitszeit und das Geld. Wir haben schon noch alle Stellen der Ärzte besetzt, stimmt, trotzdem haben sie viele Überstunden. Können sich halt nicht so gut organisieren wie die Pflege;-)). Versuchen kann man trotz alledem schon eine Vergütung rauszuschlagen für die motivierten Ärzte.

S
sprechstunde

19.08.2012 um 15:26 Uhr

_was ist wenn der Arzt nicht in der Lage ist vernünftig zu unterrichten? (nicht jedem ist es in die Wiege gelegt) wer legt fest, was vernünftig ist und wer sagt, dass alle anderen, die unterrichten es wirklich "vernünftig" machen?

  • kann man sich als Arzt verweigern? Wenn ja, unter welchen Umständen? das kann Arzt fragen, der hat Mund und Ohren und eine lange akademische Bildung

  • ist eine Verpflichtung zum Unterricht qualitätsfördernd? das kann man, wie bei jedem Dozenten, im Vorwege schlecht wissen, aber, möglich ist das!

  • sind die Ärzte im "normalen Dienst" so wenig ausgelastet, dass sie im selbigen unterrichten können/dürfen? Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht, das ändert aber gar nichts daran, dass auch Azubis in der Krankenpflege Ausbildung brauchen.

  • warum nicht nach der regulären Arbeit und dann per Mehrarbeit? die einzige einigermaßen vernünftige Frage!

  • Wir haben schon noch alle Stellen der Ärzte besetzt, stimmt, trotzdem haben sie viele Überstunden. Können sich halt nicht so gut organisieren wie die Pflege;-)). Willst Du damit gerade zum Ausdruck bringen, dass in der Pflege so gut wie keine Überstunden vorhanden sind?

  • Versuchen kann man trotz alledem schon eine Vergütung rauszuschlagen für die motivierten Ärzte. Ja genau, die werden auch am Hungertuch nagen, wenn sie keine Dozentenvergütung bekommen.

  • dass Ärzte sich eben nicht zum Unterricht ausstempeln, sondern doppelt kassieren. Arbeitszeit und das Geld. so was wird denen in der Ausbildung nicht beigebracht, woher sollen die denn wissen, dass sie das nicht dürfen!

K
Kölner

19.08.2012 um 16:32 Uhr

@Nubbel Eine Sprechstunde brabbelt, echolaliert und beurteilt...

N
Nubbel

19.08.2012 um 17:16 Uhr

das ist dein schicksal, du möchtest die menschen anregen zu denken, sie sprechen stunden, scheitern kläglich und machen dich verantwortlich.

S
sprechstunde

19.08.2012 um 22:46 Uhr

@kölner ach Du armer. kleiner, bedauernswerter narz..... Kommst mal wieder nicht damit zurecht, dass Deine Antwort nicht als das non plus ultra angesehen wird? Na ja, nubbel wird's richten. Hoffentlich kommen Deine bösen Geister mit nubbel zurecht, viel Glück!

N
Nubbel

19.08.2012 um 23:59 Uhr

ich dachte die stunde wäre abgelaufen! von deiner problematik habe ich gehört. Armes geschöpf!

S
sprechstunde

20.08.2012 um 00:02 Uhr

ich glaube, du bist ärmer dran als ich :0)) und Gott sei Dank hab ich überhaupt keine Problematik weder gehabt noch werde ich sie haben.

K
Kölner

20.08.2012 um 00:33 Uhr

@brechstunde 'ich glaube, du bist ärmer dran als ich :0)) und Gott sei Dank hab ich überhaupt keine Problematik weder gehabt noch werde ich sie haben.' ...zu komisch, wirklich. Das ist zum brüllen.

@Nubbel Kannst Du mal ein § 36 anleiern und in der zentrale nachfragen?

N
Nubbel

20.08.2012 um 01:02 Uhr

lieber ne zwangseinweisung! ich kenne den richter gut! geht schneller!

S
Snooker

20.08.2012 um 01:10 Uhr

Wat läuft denn hier schon wieder für ein After Eigth Loch rum. Hat er seine Sprechstundenhilfe net gefunden?

K
Kölner

20.08.2012 um 01:23 Uhr

@Nubbel ..okay. Mit Fixierung und Mundschutz. Sie redet nämlich so einen Müll...

N
Nubbel

20.08.2012 um 23:42 Uhr

kölner, da denke ich an das modell hannibal lecter

K
Kölner

21.08.2012 um 00:07 Uhr

@Nubbel Sehr gut. Ich hols aus der Asservatenkammer... ...oder hast Du noch eins im Bulli?

N
Nubbel

21.08.2012 um 00:40 Uhr

ich hab den Bulli auf links gedreht, nix gefunden. die liegt vll noch bei l.... im keller :) du mußt ne neue organisieren oder die alte abholen:( ich geh in der zwischzeit was essen.

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