Erstellt am 26.03.2019 um 08:52 Uhr von moreno
Gibt es denn einen Betriebsrat bei RobinWood? :-)
Erstellt am 26.03.2019 um 10:33 Uhr von RobinWood
Ja, den gibt es. Es ist auch klar das der BR ein Mitbestimmungsrecht laut §87 hat.
Die Frage ist ob der Arbeitgeber generell ein Schichtwechsel anweisen kann1
Erstellt am 26.03.2019 um 10:39 Uhr von §§Reiter
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, so hat der ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Satz 2 & 3 BetrVG).
Aber grundsätzlich darf der Arbeitgeber das (§ 106 GewO).
Erstellt am 26.03.2019 um 10:46 Uhr von moreno
Wenn es der Arbeitsvertrag zulässt und der AG die Ankündigungsfrist einhält kann er durch sein Direktionsrecht nach §106 Gewerbeordnung einen Schichtwechsel anordnen. Gibt es einen Schichtplan ist dieser verbindlich bis es einen neuen gibt und kann nicht einseitig verändert werden.
Erstellt am 26.03.2019 um 11:15 Uhr von Krambambuli
Die Frage die sich stellt ist nicht, welchen Minimalschutz sich aus gesetzlichen Bestimmungen ableiten lässt, sondern wie der BR seine Mitbestimmung nutzt, um die Interessen der AN hinreichend sicher zu stellen (und mit einer guten BV das Recht des Arbeitgebers nach § 106 GewO einzugrenzen).
Nicht alles was erlaubt ist, muss der BR auch genehmigen......
Erstellt am 26.03.2019 um 11:22 Uhr von moreno
Aber man darf sich doch mal einen Überblick auf die Rechtslage erlauben! Was der BR daraus macht ist hier ja wohl nicht gefragt :-)
Erstellt am 26.03.2019 um 11:27 Uhr von RobinWood
ist es aber nicht so das der BR auch an das wohl der Mehrheit und auch des Betriebes denken sollte?
Wechselt der MA nicht die Schicht bleibt die Anlage stehen und 5 weitere direkte MA haben auch keine Arbeit. Zusätzlich gibt es weitere große Probleme durch diesen Stillstand in der Weiterverarbeitung. (auch nochmals ca. 40 MA)
Guter Rat ist hier gefragt!!!
Erstellt am 26.03.2019 um 11:34 Uhr von moreno
Na Du weißt doch jetzt worauf der AG achten muss wenn er diesen Schichtwechsel vollziehen will. Wenn der BR dann der Meinung ist, dass dieser Wechsel nötig ist kann er ihm ja auch zustimmen.
Erstellt am 26.03.2019 um 14:30 Uhr von rtjum
vielleicht solltet ihr dem AG vorschlagen weitere Kollegen entsprechend einzuarbeiten...