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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

kurzfristiger Schichtwechsel

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RobinWood
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, kann bzw. darf der Arbeitgeber einen Schichtwechsel (doppelte Spätschicht) ohne Einverständnis der MA anordnen? Bsp: Leitstandmitarbeiter einer großen Anlage hat zur Zeit Spätschicht und soll jetzt nächste Woche wiederholt Spätschicht machen. (Wechsel seiner normalen Schicht..., evtl. nochmalige Spätschicht um in seine Originalschicht zu kommen) Nach Info der Produktionsleitung ist das die einzige Möglichkeit die Anlage zu betreiben. (Kollegen der anderen Schicht sind kurzfristig ausgefallen. Wo kann ich zu diesem Thema passende Vorschriften & Gesetze finden? Vielen Dank für eure Hilfe!!!!

1.14109

Community-Antworten (9)

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Moreno

26.03.2019 um 09:52 Uhr

Gibt es denn einen Betriebsrat bei RobinWood? :-)

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RobinWood

26.03.2019 um 11:33 Uhr

Ja, den gibt es. Es ist auch klar das der BR ein Mitbestimmungsrecht laut §87 hat. Die Frage ist ob der Arbeitgeber generell ein Schichtwechsel anweisen kann1

§
§§Reiter

26.03.2019 um 11:39 Uhr

Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, so hat der ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Satz 2 & 3 BetrVG). Aber grundsätzlich darf der Arbeitgeber das (§ 106 GewO).

M
Moreno

26.03.2019 um 11:46 Uhr

Wenn es der Arbeitsvertrag zulässt und der AG die Ankündigungsfrist einhält kann er durch sein Direktionsrecht nach §106 Gewerbeordnung einen Schichtwechsel anordnen. Gibt es einen Schichtplan ist dieser verbindlich bis es einen neuen gibt und kann nicht einseitig verändert werden.

K
krambambuli

26.03.2019 um 12:15 Uhr

Die Frage die sich stellt ist nicht, welchen Minimalschutz sich aus gesetzlichen Bestimmungen ableiten lässt, sondern wie der BR seine Mitbestimmung nutzt, um die Interessen der AN hinreichend sicher zu stellen (und mit einer guten BV das Recht des Arbeitgebers nach § 106 GewO einzugrenzen).

Nicht alles was erlaubt ist, muss der BR auch genehmigen......

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Moreno

26.03.2019 um 12:22 Uhr

Aber man darf sich doch mal einen Überblick auf die Rechtslage erlauben! Was der BR daraus macht ist hier ja wohl nicht gefragt :-)

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RobinWood

26.03.2019 um 12:27 Uhr

ist es aber nicht so das der BR auch an das wohl der Mehrheit und auch des Betriebes denken sollte? Wechselt der MA nicht die Schicht bleibt die Anlage stehen und 5 weitere direkte MA haben auch keine Arbeit. Zusätzlich gibt es weitere große Probleme durch diesen Stillstand in der Weiterverarbeitung. (auch nochmals ca. 40 MA) Guter Rat ist hier gefragt!!!

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Moreno

26.03.2019 um 12:34 Uhr

Na Du weißt doch jetzt worauf der AG achten muss wenn er diesen Schichtwechsel vollziehen will. Wenn der BR dann der Meinung ist, dass dieser Wechsel nötig ist kann er ihm ja auch zustimmen.

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rtjum

26.03.2019 um 15:30 Uhr

vielleicht solltet ihr dem AG vorschlagen weitere Kollegen entsprechend einzuarbeiten...

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