Hallo Kollegen,

folgende Situation sei gegeben: In unserem Betrieb giltes für ca. 50% der Mitarbeiter Schichtarbeit an 7 Tagen in der Woche. Der Schichtplan wird monatlich erstellt und bis zum 10. des Vormonats vom BR genehmigt und dann veröffentlicht. D.h., der Mitarbeiter erfährt am 10. des Vormonats, wie sein Dienst nächsten Monat aussieht.

Es geht nun um die Urlaubsgewährung. Bis Frühjahr 2016 war es unter der vorigen Teamleitung Standard, dass man das Wochenende VOR und NACH einer Urlaubswoche nicht zum Dienst verplant wurde. Diese Praxis galt für fast 8 Jahre. Nun gibt es seitdem eine neue Teamleitung, und die behält es sich vor, das Wochenende VOR dem Urlaub zu verplanen, und nur das Wochenende nach dem Urlaub als frei zu garantieren. Da es in der Firma technisch (Urlaubsantragssystem) nicht möglich ist, für einen Samstag oder Sonntag Urlaub zu nehmen, muss ein Arbeitnehmer im Schichtdienst, der sicherstellen will, dass er z.B. im Sommerurlaub am Samstag vor dem ersten Urlaubstag wegfliegen kann, für den Freitag davor ebenfalls Urlaub beantragen.

Wie seht Ihr das? Dass man alles mögliche VEREINBAREN kann, das weiss ich. Aber was kann ich als Argument einsetzen? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Wie stelle ich die Gleichbehandlung mit Mitarbeitern ohne Schichtdienst sicher? Kann ich in diesem Falle z:B. auf betriebliche Übung pochen?


Danke schonmal für Kommentare!