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Schichtdienst mit Wochenenden / Urlaubsfragen

E
EDDFBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

folgende Situation sei gegeben: In unserem Betrieb giltes für ca. 50% der Mitarbeiter Schichtarbeit an 7 Tagen in der Woche. Der Schichtplan wird monatlich erstellt und bis zum 10. des Vormonats vom BR genehmigt und dann veröffentlicht. D.h., der Mitarbeiter erfährt am 10. des Vormonats, wie sein Dienst nächsten Monat aussieht.

Es geht nun um die Urlaubsgewährung. Bis Frühjahr 2016 war es unter der vorigen Teamleitung Standard, dass man das Wochenende VOR und NACH einer Urlaubswoche nicht zum Dienst verplant wurde. Diese Praxis galt für fast 8 Jahre. Nun gibt es seitdem eine neue Teamleitung, und die behält es sich vor, das Wochenende VOR dem Urlaub zu verplanen, und nur das Wochenende nach dem Urlaub als frei zu garantieren. Da es in der Firma technisch (Urlaubsantragssystem) nicht möglich ist, für einen Samstag oder Sonntag Urlaub zu nehmen, muss ein Arbeitnehmer im Schichtdienst, der sicherstellen will, dass er z.B. im Sommerurlaub am Samstag vor dem ersten Urlaubstag wegfliegen kann, für den Freitag davor ebenfalls Urlaub beantragen.

Wie seht Ihr das? Dass man alles mögliche VEREINBAREN kann, das weiss ich. Aber was kann ich als Argument einsetzen? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Wie stelle ich die Gleichbehandlung mit Mitarbeitern ohne Schichtdienst sicher? Kann ich in diesem Falle z:B. auf betriebliche Übung pochen?

Danke schonmal für Kommentare!

5.69406

Community-Antworten (6)

E
Ernsthaft

22.05.2017 um 17:07 Uhr

„Kann ich in diesem Falle z:B. auf betriebliche Übung pochen?“ Als AN Ja! Als BR wäre es ev. als Regelungsabrede einzuordnen.

Da ihr ja bei der Verteilung der AZ auf die Wochentage ein MBR habt und davon ableitend, auch der Schichtplanung zustimmen müsst, kann ich hier irgendwie kein großes Umsetzungsproblem, außer dem dieses ev. nicht zu wissen, erkennen. Darunter fällt dann natürlich auch, dass sich ein AG hier auch nicht einfach etwas vorbehalten kann.

Es ist zwar grenzwertig, aber auch über die Schiene der Festlegung div. Urlaubsgrundsätze ließe sich hier etwas regeln. Im Zweifel dann sogar bis hin zur Einigungsstelle.

C
celestro

22.05.2017 um 17:15 Uhr

"Als AN Ja! Als BR wäre es ev. als Regelungsabrede einzuordnen."

Bist Du Dir da sicher ?

"Un­ter ei­ner be­trieb­li­chen Übung ver­steht man die re­gelmäßige Wie­der­ho­lung be­stimm­ter gleichförmi­ger Ver­hal­tens­wei­sen des Ar­beit­ge­bers,"

die Teamleitung ist zwar vorgesetzt, ich weiß aber nicht, ob darauf eine dem AG "anlastbare" betriebliche Übung werden kann.

P
Pjöööng

22.05.2017 um 17:23 Uhr

"Da es in der Firma technisch (Urlaubsantragssystem) nicht möglich ist, für einen Samstag oder Sonntag Urlaub zu nehmen, ..."

Dann sollte sich der Arbeitgeber mal um dieses technische Problem kümmern! Das ist doch eine Begründung bei der man allenfalls ungläubiges Staunen erwarten darf.

E
Ernsthaft

22.05.2017 um 17:40 Uhr

@Celestro „die Teamleitung ist zwar vorgesetzt, ich weiß aber nicht, ob darauf eine dem AG "anlastbare" betriebliche Übung werden kann.“

Wenn es ein AG 8 Jahre lang versäumt hat, einer Teamleitung mitzuteilen wer hier der Verantwortliche ist, hat er wahrscheinlich mehr als nur ein Problem.

A
AlterMann

22.05.2017 um 17:52 Uhr

Wir haben hier ein ganz ähnliches System und sind zur Zeit in den Verhandlungen zum Thema Urlaub. (und auch bei uns lässt das Zeiterfassungssystem Urlaub an Sonn- und Feiertagen nicht zu) Tatsächlich ist die Urlaubsberechnung bei Schichtarbeit bei unserem Tarif dermaßen kompliziert und in einigen Punkten ungeregelt, dass wir vermutlich eine unsaubere Regelung vereinbaren werden. Das Problem ist bei uns weniger die Technik, sondern die anfallenden Arbeitsstunden. Laut Regeldienstplan sind Kollegen mit 30 - 39 St/Woche jedes zweite Wochenende im Dienst. (WE = 20 Stunden Arbeitszeit). Nimmt man zwei Wochen Urlaub mit dem freien WE in der Mitte und zwei freien WE am Anfang und Ende, dann fehlen diese 20 Stunden. Vermutlich werden wir eine Regelung vereinbaren, dass Mitarbeiter mit Plusstunden ein Anrecht haben, diese zur Verlängerung des Urlaubs einzusetzen. Bisher ist es so, dass Kollegen solche WE meistens untereinander tauschen.

G
gironimo

22.05.2017 um 20:24 Uhr

Eines der größten Argumente ist, dass das alte vom BR mitbestimmte bzw.toleriere System nicht ohne Zustimmung des BR geändert werden kann - also so bleiben muss wie es bisher war, bis man über Verhandlungen oder der E-Stelle ein neues System hat.

Und gleiche Grundbedingungen für alle, ist ein starkes Argument - ebenso wie Familie und Beruf - oder ähnliches.

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