Erstellt am 22.05.2017 um 15:07 Uhr von Ernsthaft
„Kann ich in diesem Falle z:B. auf betriebliche Übung pochen?“
Als AN Ja!
Als BR wäre es ev. als Regelungsabrede einzuordnen.
Da ihr ja bei der Verteilung der AZ auf die Wochentage ein MBR habt und davon ableitend, auch der Schichtplanung zustimmen müsst, kann ich hier irgendwie kein großes Umsetzungsproblem, außer dem dieses ev. nicht zu wissen, erkennen.
Darunter fällt dann natürlich auch, dass sich ein AG hier auch nicht einfach etwas vorbehalten kann.
Es ist zwar grenzwertig, aber auch über die Schiene der Festlegung div. Urlaubsgrundsätze ließe sich hier etwas regeln. Im Zweifel dann sogar bis hin zur Einigungsstelle.
Erstellt am 22.05.2017 um 15:15 Uhr von celestro
"Als AN Ja!
Als BR wäre es ev. als Regelungsabrede einzuordnen."
Bist Du Dir da sicher ?
"Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter gleichförmiger Verhaltensweisen des Arbeitgebers,"
die Teamleitung ist zwar vorgesetzt, ich weiß aber nicht, ob darauf eine dem AG "anlastbare" betriebliche Übung werden kann.
Erstellt am 22.05.2017 um 15:23 Uhr von Pjöööng
"Da es in der Firma technisch (Urlaubsantragssystem) nicht möglich ist, für einen Samstag oder Sonntag Urlaub zu nehmen, ..."
Dann sollte sich der Arbeitgeber mal um dieses technische Problem kümmern! Das ist doch eine Begründung bei der man allenfalls ungläubiges Staunen erwarten darf.
Erstellt am 22.05.2017 um 15:40 Uhr von Ernsthaft
@Celestro
„die Teamleitung ist zwar vorgesetzt, ich weiß aber nicht, ob darauf eine dem AG "anlastbare" betriebliche Übung werden kann.“
Wenn es ein AG 8 Jahre lang versäumt hat, einer Teamleitung mitzuteilen wer hier der Verantwortliche ist, hat er wahrscheinlich mehr als nur ein Problem.
Erstellt am 22.05.2017 um 15:52 Uhr von alterMann
Wir haben hier ein ganz ähnliches System und sind zur Zeit in den Verhandlungen zum Thema Urlaub. (und auch bei uns lässt das Zeiterfassungssystem Urlaub an Sonn- und Feiertagen nicht zu)
Tatsächlich ist die Urlaubsberechnung bei Schichtarbeit bei unserem Tarif dermaßen kompliziert und in einigen Punkten ungeregelt, dass wir vermutlich eine unsaubere Regelung vereinbaren werden.
Das Problem ist bei uns weniger die Technik, sondern die anfallenden Arbeitsstunden. Laut Regeldienstplan sind Kollegen mit 30 - 39 St/Woche jedes zweite Wochenende im Dienst. (WE = 20 Stunden Arbeitszeit). Nimmt man zwei Wochen Urlaub mit dem freien WE in der Mitte und zwei freien WE am Anfang und Ende, dann fehlen diese 20 Stunden.
Vermutlich werden wir eine Regelung vereinbaren, dass Mitarbeiter mit Plusstunden ein Anrecht haben, diese zur Verlängerung des Urlaubs einzusetzen.
Bisher ist es so, dass Kollegen solche WE meistens untereinander tauschen.
Erstellt am 22.05.2017 um 18:24 Uhr von gironimo
Eines der größten Argumente ist, dass das alte vom BR mitbestimmte bzw.toleriere System nicht ohne Zustimmung des BR geändert werden kann - also so bleiben muss wie es bisher war, bis man über Verhandlungen oder der E-Stelle ein neues System hat.
Und gleiche Grundbedingungen für alle, ist ein starkes Argument - ebenso wie Familie und Beruf - oder ähnliches.