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Schichtdienst und Verträge

H
HansH
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage unser Arbeitgeber will Schichtdienst in einer Abteilung einführen ()Antrag am BR wi sind eigentlich dagegen ). Allerdings hat in dieser Abteilung ein Mitarbeiter eine Arbeitszeit von 8.00 -17.00 Uhr eingetragen und später steht das auch Schichtdienst möglich wäre (das ist ja wiedersprüchlich)und bei zwei anderen wurde im Vertrag der Passus Schichtdienst durchgestrichen ,sie machen seit Jahren Frühschicht.

Sind die Kollegen zum Schichtdienst verpflichtet?

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Community-Antworten (2)

G
goldwing

27.06.2011 um 17:01 Uhr

hi ,da mal reinschauen betribsverfassungsgesetz beantwortet viele fragen

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Nr. 2 bei •Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, •Lage der Pausen, •Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Beispiele: •gleitende Arbeitszeit, •Einführung oder Abbau von Schichtarbeit, •Aufstellung von Dienstplänen, •Einrichtung und Ausgestaltung einer Rufbereitschaft, •Einführung von Bereitschaftsdienst, •Telearbeit, Betriebszeit des Computers, •Arbeitszeitverlegungen, •Einführung, Ausgestaltung, Änderung oder Abschaffung von beliebigen Arbeitszeitmodellen.

Mitbestimmungspflichtig ist auch die Arbeitszeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb. Da diese Personen wie die Arbeitnehmer des Betriebs tätig werden, werden sie durch die Mitbestimmung des Betriebsrats erfasst (vgl.F/K/H/E, § 87 Rn. 127, 20. Auflage. mfg biker

D
DocPille

27.06.2011 um 18:48 Uhr

@goldwing

hast du eigentlich die Frage verstanden??

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