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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Stellenbeschreibung einseitig,Arbeitsort und Arbeitszeit

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Hilfloshilflos
Feb 2019 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Arbeitsvertrag mit pauschalen Angaben als was ich einfestellt bin mit Schichtdienst pauschal mit Arbeitsort. Nur mündliche Zusage (und 1 Jahr auch durchgeführt) dass ich nur in einer bestimmten Schicht tätig bin sowie keine Wochenenden und Feiertage. Es gibt eine Stellenbeschreibung indem meine genauen Tätigkeiten festgelegt sind und wem ich weisungsbefugt bin. Auch ein Konzept der Stelle ist übereinstimmend mit der Stellenbeschreibung. Nun beschloss der AG 1x wö den Arbeitsort zu ändern und ich soll mit mein privaten pkw oder öffentlichen Verkehrsmittel dort hin was mir persönliche Schwierigkeiten bereitet.(Angst vor der Bahn/Bus und weiter entferte Strecke von 25 km sowie sehr unangenehme Route, Verschleiss meines PKW und somit höhere private KFZ Versicherungskosten durch höhere km Laufleistung). Auch nimmt man mir Aufgaben weg und verbietet mir bestimmte Aufgaben die aber vorher von mir abgedeckt wurden und meine Qualufikation dafür vorhanden sind. Meine Tärigkeitsinhalt wird massiv reduziert und auf andere Kollegen übertragen. Man teilte mir mit, dies ändert man einseitig und gab mir zu verstehen, wenn ich es nicht akzeptiere fliege ich raus oder werde auf ein anderen Arbeitsbereich versetzt was auch Schichtdienst mit Wochenenden mit sich zieht. Man will meine Tätigkeit (als Ausbilderin) nun langfristig auch ggf in Schichten laufen lassen. Die Stellenbeschreibung und Konzept werden nun einfach geändert mit Wegfall von Tätigkeiten. Man verbietet mit Teilahme an bestimmtem Sitzungen und versucht Beschwerden gegen mich zu sammeln mit Vorwürfen die nicht stimmen. Der Betriebsrat ist mit den Vorgehen nicht einverstanden aber sagt, er könne nichts dagegen tun. Was darf der AG und wo kann ich oder der Betriebsrat die Zustimmung ohne negative Folgen für mich, wie Kündigung oder Versetzung in ein anderem Arbeitsbereich, verweigern? Bin verzweifelt und fühle mich schickaniert. Auch habe ich das Gefühl man arbeitet auf eine Kündigung hin. Der Betriebsrat ist schockiert über dieses Vorgehen aber fühlt sich hilflos dieses Vorgehen zu unterbinden. Kann der Betriebsrat sein Veto einlegen und braucht der AG die Zustimmung bei Reduzierung meiner Tätigkeiten bzw. Verbot vom Betriebsrat? Kann der AG meine Arbeitszeiten verändern ohne Zustimmung des BR obwohl im Vertrag alles zulässig ist an Arbeitszeiten aber mündliche Ansprachen getroffen wurde und auch nach Absprache so bisher umgesetzt wurde? Kanm ich auf festlegung meiner Arbeitszeit im Nachhinein bestehen oder "wecke ich schlafende Hunde" bitte um hilfreiche Information. Ich bin verzweifelt.

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

02.02.2019 um 09:34 Uhr

Zumindest ist der Betriebsrat zur Versetzung an den anderen Standort vom AG anzuhören und er kann seine Zustimmung verweigern, wenn er Nachteile sieht. Bei den anderen Dingen handelt es sich teilweise um individualrechtliche Ansprüche, die du nur selbst klären kannst. Allerdings kannst du den BR zur Unterstützung hinzuziehen. Auch kannst du eine offizielle Beschwerde beim BR einreichen.

Einen Rechtsstreit würde ich dir nur empfehlen, wenn du starke Nerven hast.

H
Hilfloshilflos

02.02.2019 um 10:21 Uhr

Hallo Kratzbürste,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich kann selbst leider nicht klären, weil das ganze so gestaltet wird um mich zu schickanieren. Ich werde mit Beschwerden bombardiert und Namen sowie Fakten werden mir verweigert. Es werden Mitarbeiter gebeten schriftliche Unterstellungen/Beschwerde gegen mich einzureichen (was ich nicht beweisen kann) um scheinbar mich los werden zu können. Dem Vorgesetzten gefällt es nicht, wenn jemand mit den Betriebsrat spricht und dort Rat holt. Dann bekommt man es genau so zu spüren. Auch wurde mir Illoyalität vorgeworfen weil ich per Mail Stellung zu Vorwürfen beziehe oder Stellungsnahme einfordere bei Unterstellungen mir gegenüber zb ich würde über den Betrieb und Mitarbeiter her ziehen, was nicht stimmt! Begründung Illoyal zu sein war, weil ich nicht persönlich das Gespräch wählte sondern per Mail. Aber das war mein einziger Nachweis um mich vor weiteren Lügen und Abstreiten der gesagten Worte der Leitung zu schützen. Ein andere Kollegin wurde persönlich illoyalität vorgeworfen weil diese den BR offiziell eingeschaltet hat, nachdem die Leitung auf nichts reagiert. Man würde die Kommunikationswege nicht einhalten.

Du schreibst Rechtsstreit nur mit guten Nerven. Ich möchte grundsätzlich ein Rechtsstreit umgehen weil dies ja dann in der Regel mit einer Kündigung von AG verbunden ist. Begründung könnten kein Vertrauensverhältnis oder sonstiges vorgeschoben werden. Subjektiv habe ich den Eindruck, der AG kann unter den Strich machen was er will und AN macht mit oder wird entsorgt.

Den Arbeitsort zu wechseln 1x bis 2x wö. mit mein PKW zur Nutzung oder 1- 1,5 std mit den Öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren kann also der BR nicht verhindern? Zählen Gründe der Ablehnung von BR, das dies niicht zunutbar ist mit öffentlichen Vverkegrsmittel aufgrund der langen Wegzeit und 2-3 x umsteigen, da es keine direkte Verbindung gibt und mit PKW dauert es 30 min. Aber mein PKW möchte ich nicht zur Verfügung stellen aus o.g Gründen. Och hätte dann erhebliche Mehrkosten bei meiner Versicherung und muss häufiger zu Inspektion zu meinen Lasten/Kosten durch schneller erreichten km Leistung. Was ich mich nicht traue zu sagen (weil das belächelt und nicht ernst genommen wird) ich habe vor dieser Strecke unendliche Angst zu fahren, weil es eine für mich sehr unangenehme Route ist und ich auch peivat zb Autobahnen vermeide. Seit ein Unfall bin ich auf bestimmte Strecken sehr ängstlich und auf Autobahn panisch. Ich fahre auch privat nur Ortschaften und unterlasse bestimmte Strecken.

Zudem bekomme ich ja auf einmal vorherige Tätigkeiten verboten obwohl ich die Qualifikation habe und das bei Einstellung auch mir die Tätigkeiten und Umfang benannt wurde mit meiner Zustimmung. Meine Stelle wird vom Inhalt massiv reduziert und bekomme verboten an bestimmten Sitzungen - Meetings teil zu nehmen.

Natürlich kann ich es nicht beweisen, dass es bewusste Schickanen sind, weil man vermutet oder von "lieblingen" gesagt bekommen hat, ich würde so eng mit dem Betriebsrat arbeiten bzw. da immer hin gehen. Ich bat schon den Betriebsrat mich nicht mehr zu grüßen beim Vorbeilaufen, um mir Nachsagungen und Konzequenzen zu ersparen.

Wenn ich dich nicht falsch verstehe, kann der Betriebsrat in vielen Bereichen nicht einschreiten und die Stellenveränderung mit weg nehmen von Tätigkeite oder auf einmal Schicht in meiner Tätigkeit sowie teilverlagerung des Arbeitsortes (was zu Meetings bzw. Arbeitsgruppe dienen würde) nicht verhindern bzw. ablehnen?

Ich fühle mich wie ein hilfloses Freiwild mit dem man alles machen kann was und wie man möchte um mich zu schickanieren oder aus dem Unternehmen zu befördern.

Ich würde ja gehen aber finde bis jetzt keine andere Stelle. Arbeitslosigkeit wäre der Horror.

C
Challenger

02.02.2019 um 14:14 Uhr

Zitat : Auch nimmt man mir Aufgaben weg und verbietet mir bestimmte Aufgaben die aber vorher von mir abgedeckt wurden und meine Qualufikation dafür vorhanden sind. Meine Tärigkeitsinhalt wird massiv reduziert und auf andere Kollegen übertragen....................... Die Stellenbeschreibung und Konzept werden nun einfach geändert mit Wegfall von Tätigkeiten.

Nach Deiner Beschreibung handelt es sich offensichtlich um eine Versetzung. Vergleich :

§95 Betriebsverfassungsgesetz (1)....... (2)........ (3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. ................

Hierzu das Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 13.05.1997, Az.: 1 ABR 82/96 Mitbestimmung bei Versetzung durch Veränderung von Teiltätigkeiten; Beteiligung des Betriebsrats an einem Stellentausch; Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs; Die Versetzung eines Arbeitnehmers; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat; Das Gepräge der Tätigkeit eines Arbeitnehmers; Die wesentliche oder erhebliche Änderung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers

14 1.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Urteil vom 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe, m.w.N.) liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, in der eine Versetzung zu sehen ist, dann vor, wenn sich der Gegenstand der vom Arbeitnehmer geforderten Arbeitsleistung und das Gesamtbild seiner Tätigkeit ändern. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb. Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der fraglichen Änderung so stark voneinander unterscheiden, daß ein mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauter Beobachter die neue Tätigkeit als eine andere betrachten kann. Dabei ist auf die Kriterien abzustellen, mit denen § 81 BetrVG den Begriff des Arbeitsbereichs umschreibt: die Aufgabe und die Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und deren Einordnung in die betrieblichen Abläufe. Welche Arbeitsbereiche im Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus dessen Organisation. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß in jedem Arbeitsbereich ständig Änderungen eintreten, welche die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 81 BetrVG auslösen. Nicht jede dieser Veränderungen stellt eine Versetzung dar, die der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Bagatellfälle und Änderungen innerhalb der üblichen Schwankungsbreite werden nicht erfaßt. Die Veränderung muß vielmehr so erheblich sein, daß sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers dadurch ändert. 15

Eine Veränderung, die diese Voraussetzung erfüllt, kann sich auch dadurch ergeben, daß dem Arbeitnehmer eine neue Teilaufgabe übertragen oder ein Teil der bisher wahrgenommenen Funktionen entzogen wird. Dabei muß die neu übertragene oder entzogene Aufgabe nicht unbedingt innerhalb der Gesamttätigkeit überwiegen. Maßgeblich ist vielmehr, daß sie der letzteren ein solches Gepräge gibt, daß nach ihrem Hinzutreten oder Wegfall insgesamt von einer anderen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Erforderlich ist also auch hier, daß es sich um eine erhebliche Änderung der Teilfunktionen handelt.

Zitat : Der Betriebsrat ist mit den Vorgehen nicht einverstanden aber sagt, er könne nichts dagegen tun. Selbstverständlich kann der BR etwas dagegen tun. Der AG wäre verpflichtet gewesen, den BR nach §99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wegen Versetzung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen und im Falle der Zustimmungsverweigerung durch den BR, die fehlende Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Da der AG dies unterlassen hat, muss der BR beim Arbeitsgericht beantragen, dem AG aufzugeben, die Versetzung aufzuheben.

Vergleich :

§ 101 BetrVG - Zwangsgeld -

Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.

C
Challenger

02.02.2019 um 14:20 Uhr

Zitat : Kann der AG meine Arbeitszeiten verändern ohne Zustimmung des BR obwohl im Vertrag alles zulässig ist an Arbeitszeiten aber mündliche Ansprachen getroffen wurde und auch nach Absprache so bisher umgesetzt wurde?

Was wurde denn im Arbeitsvertrag genau vereinbart ?

H
Hilfloshilflos

02.02.2019 um 15:08 Uhr

Hallo Challenger, über die Arbeitszeit steht null im Vertrag. Nur als was ich Angestellt bin, wo und zu welchen Std Umfang.

Aufgaben der Stelle regelte die Stellenbeschreibung die man nun einseitig ändert ohne BR und gegen mein Willen. Wie erwähnt das ich bestimmte Aufgaben nicht mehr auszuführen hätte und an bestimmten Meetings verboten bekommem habe, teil zu nehmen.

Die Angst ist, das man weitere Änderungen vor nimmt wie Arbeitszeit. Ich war stets zu einer festen Schicht tätig. Auch steht im Vertrag nichts vom anderen Arbeitsort etc. Was aber jetzt für einmal wö. mir auferlegt wird. Dazu setzt man voraus das ich mit mein privaten PKW dort hin zu fahren habe.

Es werden Dinge mir unterstellt die ich gesagt oder getan haben soll, die nicht stimmen aber man von vereinzelnen MA die sehr eng mit den Vorgesetzten stehen sich schriftliche Beschwerden und Anschuldigungen einholt. Daraufhin folgten umgegend die Änderungen der Tätigkeiten mit Wegfall mehrere Tätigkeiten und Befugnisse.

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