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Kann Sonderurlaub bei Todesfall vom Arbeitgeber abgelehnt werden?

F
Fantasymerlin
Feb 2025 bearbeitet

Ein Tag nach Kenntnisnahme des Todesfalles ihres Ehemannes hatte sich die Mitarbeiterin wegen des Todesfalls krank schreiben lassen.

Die Mitarbeiterin war 2 Wochen krank. Als sie wieder zur Arbeit kam, hat sie dem Arbeitgeber den Todesfall mitgeteilt und Sonderurlaub für die Beerdigung beantragt.

Dieser wurde vom Arbeitgeber abgelehnt, da die Mitarbeiterin vorher krank war.

Chronologischer Ablauf:

  1. Mitarbeitern wurde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Mann verstorben ist
  2. Ein Tag danach hat sie sich krank schreiben lassen
  3. Am ersten Arbeitstag nach dem Zeitraum der Krankmeldung informierte sie den Arbeitgeber und beantragte für die Beerdigung den Sonderurlaub, welcher dann mit dem Grund, da sie direkt vorher krank war, abgelehnt wurde. Sie informierte den Arbeitgeber nach gemachter Arbeit.

Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (16)

C
celestro

12.06.2024 um 02:56 Uhr

Ich denke nicht, aber das ist mal wieder eine so spezielle Frage ... denke nicht, dass das schon mal jemand so erlebt hat.

A
Andi67

12.06.2024 um 08:09 Uhr

Gibt es einen Tarifvertrag dann ist das da geregelt, wenn nicht dann ist das schlecht....

K
Kehler

12.06.2024 um 09:12 Uhr

Ohne Tarifvertrag oder BV kann er es ablehnen. Ist zwar nicht die feine Art, aber so sind manche Chefs.

M
Moreno

12.06.2024 um 10:19 Uhr

Die Beerdigung war in der Zeit der Krankmeldung? Oder nachher?

F
Fantasymerlin

12.06.2024 um 10:27 Uhr

Die Beerdigung selbst war ein paar Tage nach der Zeit der Krankmeldung. Die Mitarbeiterin war zu diesen Zeitpunkt also wieder gesund und konnte ihrer Arbeit nachgehen.

Im Tarifvertrag selbst gibt es leider gar keine Regelung bezüglich Sonderurlaub

J
jutti1965

12.06.2024 um 10:32 Uhr

@Fantasymerlin habt ihr einen Tarifvertrag?

F
Fantasymerlin

12.06.2024 um 10:40 Uhr

Ja einen Tarifvertrag gibt es aber zum Thema Sonderurlaub ist da leider nichts geregelt

X
XYZ68

12.06.2024 um 10:40 Uhr

T
takkus

12.06.2024 um 10:41 Uhr

@jutti1965: anscheinend gibt es einen TV. Fantasymerlin schreibt ja: "Im Tarifvertrag selbst gibt es leider gar keine Regelung bezüglich Sonderurlaub" Dennoch finde ich es absolut pietätlos vom ArbGeb..... Muss man sich als ArbN fragen, wie weit will man sich noch für ihn einbringen.

D
DummerHund

12.06.2024 um 10:56 Uhr

Hier auch noch mal:

Folgende Gründe können zu einer bezahlten Freistellung nach BGB § 616 führen Sterbefall und Beerdigung einer Person im engen Familienkreis Geburt des eigenen Kindes Hochzeiten der Kinder, Eltern oder eines Elternteils religiöse Feste (wie Taufe oder Kommunion) Kinderbetreuung wegen Schul- oder Kitaschließung (wenn keine andere Möglichkeit der Aufsicht zu finden ist) unvorhergesehener Einsatz als Pflegender bei kurzfristiger Erkrankung eines nahen Angehörigen Unglücksereignisse wie Einbruch, Überflutung oder Hausbrand Einsatz als Ehrenamtlicher wie etwa bei der Feuerwehr betrieblich notwendiger Umzug medizinisch notwendiger Arztbesuch Wer sich unsicher ist, ob ein Sonderurlaub zu gewähren ist, kann sich folgende Frage stellen: Kann der Arbeitnehmer den „Termin“ verschieben? Falls nicht, kann er bezahlten Sonderurlaub beantragen.

So können beispielsweise Beerdigungen selten von den Hinterbliebenen frei festgelegt werden, weshalb ein Sonderurlaub hier infrage kommt. Auch kann unbezahlter Sonderurlaub genehmigt werden, wenn die persönlichen Gründe länger andauern.

M
Muschelschubser

12.06.2024 um 10:57 Uhr

Der §616 BGB beschriebt leider nicht den Zeitpunkt, in dem die Freistellung zu erfolgen hat. Insofern ist das für mich nicht wirklich zu greifen.

Und auch ein Tarifvertrag legt oftmals nur die Anzahl der Tage, aber nicht die Lage fest. Meistens steht da z.B. nur "Tod von Ehegatten Kindern oder Elternteile = 1 Tag". Ein Zusatz wie "für den Tag der Beisetzung" oder "zu beanspruchen bis...." würde Klarheit verschaffen, aber das leisten die wenigsten Tarifverträge.

Die meisten bleiben logischerweise unmittelbar nach dem Ereignis zu Hause, oftmals auf AU, weil man eh keinen klaren Gedanken fassen kann und einem in dem Zusammenhang auch der Körper einen Streich spielen kann. Die Beisetzung ist oftmals deutlich später. Diese Konstellation ist daher keine Seltenheit.

Insofern würde ich argumentieren: So lange weder im Gesetz noch im TV eine Verfall des Anspruchs geregelt ist, kann dieser auch durch AU nicht erfolgt sein.

Leider habe ich hierzu ad hoc keine Kommentierungen oder Urteile parat.

J
jutti1965

12.06.2024 um 13:17 Uhr

@ Nikita74 Da die Beerdigung aber nach der AU war greift das nicht.

M
Muschelschubser

12.06.2024 um 13:32 Uhr

@Nikita74 Naja. Dort tauchen Schlagworte wie "zeitnah" auf, und dass der Anspruch nicht "wesentlich später" geltend gemacht werden darf. Das ist natürlich sehr schwammig formuliert.

Das sehe ich für den Fall von Fantasymerlin aber als nicht relevant an, da es im Urteil um eine Langzeiterkrankung von 6 Monaten ging und somit nicht vergleichbar ist.

Ansonsten bin ich bei jutti1965, denn gerade die Beerdigung ist doch ein Paradebeispiel dafür, wo man den Tag geltend macht.

Also ich bin da ohne wenn und aber beim AN.

E
elvo82

12.02.2025 um 14:04 Uhr

Hallo zusammen,

wir haben gerade Aktuell den gleichen Sachverhalt. Der Arbeitgeber argumentiert damit das die MA krankgeschrieben war und somit in der Lohnfortzahlung stand. Damit wäre kein Sonderurlaub zu gewähren.

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