Nachträglich Sonderurlaub bei Todesfall
Hallo BR-ler, Bei uns im Betrieb ist bei Todesfall 1 Tag Sonderurlaub. Ein Mitarbeiter hat dies, als vor einem 3/4 Jahr seine Mutter gestorben ist nicht gewußt. Als im dies jetzt gesagt wurde wollte er diesen 1 Tag sozusagen nachholen bzw. nachreichen oder wie auch immer. Kann man das so im nachhinein machen oder hat der AG recht wenn er sagt, ist schon zu lange her??? g. Michl
Sonderurlaube hängen am schwarzen brett aus an mehreren stellen im Betrieb. Ich selber habe erst 2 monate danach erfahren das er einen Todesfall in der Familie hatte.
Community-Antworten (5)
01.12.2010 um 12:00 Uhr
Der AG hat recht. Verpasst ist Verpasst. Der Sonderurlaub hat nicht den Zweck mehr Urlaub zu haben sondern den Zweck aus besonderem Anlass Frei zu haben um seine Angelegenheiten regeln zu können. Ist die Angelegenheit geregelt besteht der Bedarf an diesem Sonderurlaub nicht mehr.
Einzige potentielle Konstellation: Der AN hat um seine Angelegenheiten regeln zu können "normalen" Urlaub genommen. Faktisch wäre dieser "normale" Urlaub schon damals der Sonderurlaub gewesen und ist quasi nur falsch verbucht worden. Diese Fehlbuchung könnte man richtig stellen und der AN hätte dann wieder einen Tag normalen Urlaub mehr.
01.12.2010 um 13:16 Uhr
hornmichl
Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung
01.12.2010 um 14:15 Uhr
@wahlvst 'Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung'
Das ist sehr verwegen und fast schon anmaßend.
01.12.2010 um 14:34 Uhr
Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung.
Wieso, hängt doch am Schwarzen Brett! Normalerweise wird ein BR bei solchen Familiensachen gefragt, wenn man es nicht selbst weiß. Das mit dem nachträglichen "Umschreiben" des Urlaubstages in Sonderurlaub habe ich auch spontan gedacht. Wenn der MA denn normalen Jahresurlaub dafür genommen/ bekommen hat, sollte das ohne Weiteres möglich sein.
01.12.2010 um 18:45 Uhr
Warum sollte das jetzt nicht mehr geändert werden? Da kommt es doch wohl eher darauf an welche Fristen hier gelten.
Verwandte Themen
Sonderurlaub
ÄlterIn unserem Betrieb ist es zu Unstimmigkeiten zum Thema Sonderurlaub gekommen. Im ersten Fall geht es um die Gewährung von Sonderurlaub, wenn z.B ein Elternteil stirbt. Stimmt es, daß der Sonderurlaub
Verfahrensweise Sonderurlaub - hat jemand eine Vereinbarung, wo die Verfahrensweise von Sonderurlaub geregelt wird?
ÄlterHallo zusammen, in unseren Haustarifvertrag wurde für verschiedene Gelegenheiten bezahlter Sonderurlaub vereinbart. Jetzt stellt sich die Frage, wann kann oder muß dieser Sonderurlaub genommen werde
Kann Sonderurlaub bei Todesfall vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Ein Tag nach Kenntnisnahme des Todesfalles ihres Ehemannes hatte sich die Mitarbeiterin wegen des Todesfalls krank schreiben lassen. Die Mitarbeiterin war 2 Wochen krank. Als sie wieder zur Arbeit ka
sonderzahlung - sonderurlaub
Älterhallo, ich bräuchte mal ne info zum thema sonderurlaub unser chef hat, was wir wirklich sehr nett finden, einen tag sonderurlaub gewährt aus den rückstellungen des vorjahres. quasi sonderurlaub statt
Urlaub in Sonderurlaub umwandeln rückwirkend 3 monate später
Ältereiner meiner kollegen hat im juli geheiratet. er hat urlaub genommen. jetzt ende oktober wurde er daran erinnert, den rest seines jahresurlaubs zu nehmen. er hat nicht genug für seinen gesamten weihna