Erstellt am 01.12.2010 um 11:00 Uhr von rkoch
Der AG hat recht. Verpasst ist Verpasst.
Der Sonderurlaub hat nicht den Zweck mehr Urlaub zu haben sondern den Zweck aus besonderem Anlass Frei zu haben um seine Angelegenheiten regeln zu können.
Ist die Angelegenheit geregelt besteht der Bedarf an diesem Sonderurlaub nicht mehr.
Einzige potentielle Konstellation: Der AN hat um seine Angelegenheiten regeln zu können "normalen" Urlaub genommen. Faktisch wäre dieser "normale" Urlaub schon damals der Sonderurlaub gewesen und ist quasi nur falsch verbucht worden. Diese Fehlbuchung könnte man richtig stellen und der AN hätte dann wieder einen Tag normalen Urlaub mehr.
Erstellt am 01.12.2010 um 12:16 Uhr von wahlvst
hornmichl
Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung
Erstellt am 01.12.2010 um 13:15 Uhr von Kölner
@wahlvst
'Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung'
Das ist sehr verwegen und fast schon anmaßend.
Erstellt am 01.12.2010 um 13:34 Uhr von larifari
Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung.
Wieso, hängt doch am Schwarzen Brett! Normalerweise wird ein BR bei solchen Familiensachen gefragt, wenn man es nicht selbst weiß. Das mit dem nachträglichen "Umschreiben" des Urlaubstages in Sonderurlaub habe ich auch spontan gedacht. Wenn der MA denn normalen Jahresurlaub dafür genommen/ bekommen hat, sollte das ohne Weiteres möglich sein.
Erstellt am 01.12.2010 um 17:45 Uhr von Immie
Warum sollte das jetzt nicht mehr geändert werden?
Da kommt es doch wohl eher darauf an welche Fristen hier gelten.