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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachträglich Sonderurlaub bei Todesfall

H
hornmichl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-ler, Bei uns im Betrieb ist bei Todesfall 1 Tag Sonderurlaub. Ein Mitarbeiter hat dies, als vor einem 3/4 Jahr seine Mutter gestorben ist nicht gewußt. Als im dies jetzt gesagt wurde wollte er diesen 1 Tag sozusagen nachholen bzw. nachreichen oder wie auch immer. Kann man das so im nachhinein machen oder hat der AG recht wenn er sagt, ist schon zu lange her??? g. Michl

Sonderurlaube hängen am schwarzen brett aus an mehreren stellen im Betrieb. Ich selber habe erst 2 monate danach erfahren das er einen Todesfall in der Familie hatte.

5.06205

Community-Antworten (5)

R
rkoch

01.12.2010 um 12:00 Uhr

Der AG hat recht. Verpasst ist Verpasst. Der Sonderurlaub hat nicht den Zweck mehr Urlaub zu haben sondern den Zweck aus besonderem Anlass Frei zu haben um seine Angelegenheiten regeln zu können. Ist die Angelegenheit geregelt besteht der Bedarf an diesem Sonderurlaub nicht mehr.

Einzige potentielle Konstellation: Der AN hat um seine Angelegenheiten regeln zu können "normalen" Urlaub genommen. Faktisch wäre dieser "normale" Urlaub schon damals der Sonderurlaub gewesen und ist quasi nur falsch verbucht worden. Diese Fehlbuchung könnte man richtig stellen und der AN hätte dann wieder einen Tag normalen Urlaub mehr.

W
wahlvst

01.12.2010 um 13:16 Uhr

hornmichl

Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung

K
Kölner

01.12.2010 um 14:15 Uhr

@wahlvst 'Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung'

Das ist sehr verwegen und fast schon anmaßend.

L
larifari

01.12.2010 um 14:34 Uhr

Hier arbeitet der BR nicht optimal. Denn ein optimal handelnder BR infomiert die AN über solche Dinge, z.B. in der BR-Info oder Betriebsversammlung.

Wieso, hängt doch am Schwarzen Brett! Normalerweise wird ein BR bei solchen Familiensachen gefragt, wenn man es nicht selbst weiß. Das mit dem nachträglichen "Umschreiben" des Urlaubstages in Sonderurlaub habe ich auch spontan gedacht. Wenn der MA denn normalen Jahresurlaub dafür genommen/ bekommen hat, sollte das ohne Weiteres möglich sein.

I
Immie

01.12.2010 um 18:45 Uhr

Warum sollte das jetzt nicht mehr geändert werden? Da kommt es doch wohl eher darauf an welche Fristen hier gelten.

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