Erstellt am 18.05.2017 um 19:31 Uhr von gironimo
Also im § 4 ArbZG lese ich etwas von 15 Min. mindestens.
Wozu der 5Minutentakt?
Erstellt am 18.05.2017 um 20:01 Uhr von duesi
Die Mitarbeiter haben eine Frühstückspause von 15 Minuten und auf eigenem Wunsch drei 5 Minuten Pausen( die zwischendurch einzeln genommen werden), alles zahlt der Arbeitgeber. Muss der die eigentlich zahlen?
Erstellt am 18.05.2017 um 22:13 Uhr von BloodyBeginner
Ab 6 Stunden Arbeitszeit muss es eine Pause von 30 Minuten geben. Natürlich kann man die stückeln, aber eine Pause ist es erst ab einem Zeitraum von 15 Minuten
Erstellt am 19.05.2017 um 07:44 Uhr von Tanzbär
So ohne weiteres muss der AG die Pausen nicht bezahlen. Es wird schließlich in der Zeit nicht gearbeitet. Tut er es dennoch, dann freut euch.
Erstellt am 19.05.2017 um 15:40 Uhr von duesi
Ich habe hier eine Mitarbeiterin die sagt, in der Wechselschicht ist eine Viertelstunde bezahlte Pause gesetzlich vorgeschrieben, und ich wäre schlecht Informiert. Ich kann aber nirgendwo so ein Gesetz finden.
Erstellt am 20.05.2017 um 10:55 Uhr von Ernsthaft
Da irrt deine Kollegin aber gewaltig.
Auf der Grundlage von Gesetzen werden zwar zu entgeltende Zeiten bestimmt, Pausen gehören aber nur dann dazu, wenn sie von den in Schutzgesetzen aufgeführten abweichen und vor der Aufnahme einer Tätigkeit zwingend sind (z. B. bei Tauchern oder Kühlhausarbeiten wegen Kälte........).
Die Wechselschicht selbst ist aber kein gesetzliches Kriterium, sondern ein tarifliches.
Daher gibt es solche Regelungen auch nur auf der Basis eines Tarifvertrages.
Schau dir mal nachstehende Urteile dazu an.
BAG Urt. v. 16.05.1990, Az.: 4 AZR 45/90
BAG Urt. v. 27.04.2000, Az.: 6 AZR 861/98
BAG Urt. v. 23.01.2001, Az.: 9 AZR 4/00