MÜSSEN Pausen von der Belegschaft gemacht werden
Hallo zusammen,
bei uns in der Belegschaft müssen wir als Betriebsrat feststellen, dass immer mehr Mitarbeiter die Pausenzeiten nicht einhalten oder durcharbeiten und früher nach Hause gehen.
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Ist es unser Recht und/oder unsere Pflicht als Betriebsrat, die Belegschaft darauf hinzuweisen, dass Pausen lt. Arbeitszeitgesetz einzuhalten sind? Oder obliegt dies allein dem Arbeitgeber?
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MÜSSEN Pausen vom Arbeitnehmer gemacht werden?
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Oder dürfen Pausen durchgearbeitet werden und der Mitarbeiter darf früher gehen? Wei ist es dann mit dem Versicherungsschutz auf dem Nach-Hause-Weg? In seinem Stundenzettel steht, er ist noch in der Firma, da er die Pausen durchgearbeitet hat, ist er aber schon weg ....
Vielen Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (7)
18.09.2014 um 19:57 Uhr
Zu 1: ja, beide. AG und BR
Zu 2: ja
Zu 3: Hängt von der Gesamtlänge der AZ ab. Bei 8 Std. AZ „Nein“
Mit einem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun. Der besteht weiter.
Das gehört zur Ordnung im Betrieb und Festlegung der Arbeits- und Pausenzeiten. BR hat volles MBR nach § 87 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3, sowie mit Abstrichen Satz 7 BetrVG.
18.09.2014 um 20:18 Uhr
Zu 1:
Hinweisen ja. Gegenüber dem MA aktiv werden nein.
18.09.2014 um 21:05 Uhr
..... so gesehen ist der AG in der Pflicht, auf die Umsetzung und Einhaltung der Pausen zu achten.
19.09.2014 um 00:16 Uhr
@ bedare
"1) Ist es unser Recht und/oder unsere Pflicht als Betriebsrat, die Belegschaft darauf hinzuweisen, dass Pausen lt. Arbeitszeitgesetz einzuhalten sind? Oder obliegt dies allein dem Arbeitgeber?"
Für die Einhaltung des ArbZG ist einzig und allein der AG zuständig. Der BR hat lediglich darüber zu wachen, dass das auch geschieht. Sprich ... Euer Ansprechpartner ist der Arbeitgeber!!!
"2) MÜSSEN Pausen vom Arbeitnehmer gemacht werden?"
Das ArbZG erlaubt lediglich, dass max. 6 Stunden am Stück gearbeitet werden. Dann muss zwingend eine 30minütige Pause eingelegt werden. Bei 9stündiger Arbeitszeit kommen nochmal 15 Minuten dazu.
Anders lautende Pausenregelungen gem. TV/BV müssen ebenfalls beachtet werden!
"3) Oder dürfen Pausen durchgearbeitet werden und der Mitarbeiter darf früher gehen? "
Das ArbZG gibt bereits vor, dass die Arbeit bei einer Tätigkeit von mehr als sechs Stunden durch eine Pause zu UNTERBRECHEN ist. Eine Unterbrechung setzt also voraus, dass vor und nach der Pause gearbeitet wird! Eine Pause dient NICHT dem Zweck, die Arbeitszeit verkürzen zu können.
"Wei ist es dann mit dem Versicherungsschutz auf dem Nach-Hause-Weg? In seinem Stundenzettel steht, er ist noch in der Firma, da er die Pausen durchgearbeitet hat, ist er aber schon weg ...."
Dem Versicherungsschutz macht das nichts aus ... aber ggf. muss sich der AN dem AG gegenüber rechtfertigen und da hätte er u.U. schlechte Karten!
Habt Ihr denn im Betrieb eine konkrete Pausenregelung? Falls nicht, wäre das DRINGENST anzuraten!
19.09.2014 um 10:00 Uhr
Guten Morgen,
vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
zu 1) IM BertVG steht unter anderem als Aufgabe des Betriebsrates, er hat darüber zu wachen, dass geltende Gesetze eingehalten werden. In unseren Augen fällt da auch das Arbeitszeitgesetz darunter und somit ist es unsere Pflicht und nicht nur die des AG, die MA anzuhalten dieses einzuhalten. Unser AG achtet nicht gerade mit Adleraugen auf die Einhaltung, er sagt zwar zu keinem, du musst die Pause durcharbeiten, aber sagt auch nichts, wenn jemand die Mittagspause "durchmacht".
zu2) Ihr schreibt, ja Pausen müssen gemacht werden. Gibt es dazu ein Urteil, auf das wir verweisen können. Ich höre schon unsere MA sagen - das ist doch meine Sache, ich kann doch machen was ich will ... usw. Welche Strafen bzw. Folgen kann eine Nichteinhaltung der Pausenzeiten für den Arbeitnehmer haben??
Viele Grüße!
19.09.2014 um 10:39 Uhr
@Hoppel, du schreibst, dem Versicherungsschutz macht das nichts aus, was passiert aber wenn der MA 6 Std. und 20 Minuten am Stück gearbeitet hat und dann einen Arbeitsunfall hat?
19.09.2014 um 11:23 Uhr
Dann zahlt die BG trotzdem erstmal. Der AG wird vermutlich Probleme bekommen - falls die BG das überhaupt erfährt. Ob vor einem Unfall eine Pause gemacht wurde, gehört nicht zu den abgefragten Daten - wenn der Unfall nicht so gravierend war, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Die graben grundsätzlich etwas tiefer.
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