Ablauf AU Meldung
Moin zusammen,
Wird vielleicht irgendwo etwas ähnliches gemacht?
Mitarbeiter sollen sich AU melden, bei ihrem vorgesetzten. Soweit klar. Sie sollen dann im Zeiterfassungssystem selbst "Krank" beantragen und da auf die richtigen Kürzel achten. Krank ohne Attest, Krank mit Attest... Der Vorgesetzte muss dann nur noch genehmigen. Damit dann die Anfrage zur eAu laufen kann. Das alles kann man auch nach der Abwesenheit tun. Bis zum 10 des Monats.
Wir mussten erstmal Lachen. Krank beantragen klingt schon so.... oder ist ähnliches ein normales vorgehen?
Community-Antworten (4)
11.06.2024 um 17:18 Uhr
Ich halte es eigentlich für hahnebüchen, dass die eAU erst nach dem genehmigten Zeitantrag erfolgen kann. Je nach Erkrankung kann es so u.U. unmöglich sein, §5 EntfFG überhaupt einzuhalten (wie soll man die Zeiterfassung pflegen wenn man den Kopf unter dem Arm trägt?). Wer soll dann dafür belangt werden?
Allein deshalb kann es schon nicht sein, dass das Zeiterfassungssystem mit dem Datenabrufssystem der HR gekoppelt ist.
Um das Zeitkonto im Nachhinein glattzuziehen kann man das so regeln (Eingabe von AU mit oder ohne Bescheinigung), aber mit Sicherheit nicht vor dem Abruf (oder gar als Bedingung) der eAU.
Fragt mal nach, ob da nicht irgend jemand etwas in den falschen Hals bekommen hat.
Aus meiner Sicht reicht es zunächst aus, den Vorgesetzten zwecks Einsatzplanung zu unterrichten und (entsprechend §5 EntgFG oder internen Fristen) beim Arzt vorstellig zu werden, dann die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dann liegt es an der HR, wie die eAU abgerufen wird - der AN sollte seine Pflichten bis dahin erstmal erfüllt haben. Das Zeitkonto kann immer noch nach Rückkehr gepflegt werden.
11.06.2024 um 21:03 Uhr
AN wird Krank und meldet sich beim AG; soweit ok. Der AN ist seiner Meldepflicht nach gekommen. Und alles ist im grünen Bereich. Den Rest was der AG verlangt glaubt ihm nicht mal einer bei Grimms Märchen. Mal angenommen ich breche mir über Nacht den Fuß und lande im Krankenhaus, wie soll ich mich da in irgendeinem Zeiterfassungssystem abmelden. Hier will der AG etwas was er nicht mal mit einem BR in einer BV regeln könnte.
12.06.2024 um 09:01 Uhr
AN meldet, dass er nicht auf Arbeit kommt, sondern zum Arzt geht und nach erfolgter AU-Schreibung gibt er den Arbeitgeber Anfangs- und voraussichtliches Enddatum der AU an (per Mail, Anruf oder wie auch immer). Die genauen Daten des Zeitraums benötigt der AG um die eAU abzurufen. In irgendein Zeiterfassungssystem muss man da gar nichts eintragen.
12.06.2024 um 10:24 Uhr
"Sie sollen dann im Zeiterfassungssystem........... tun. Bis zum 10 des Monats."-> und wenn ich am 11ten des Monats noch krank bin? Wie ist das bei Krankenhausaufenthalt geregelt? Wie "beantrage" ich dann AU?
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