BetrVg gegen das Aktiengesetz - muss der Arbeitgeber erst den Betriebsrat informieren bevor er eine Adhoc-Meldung heraus gibt?
Hallo, ich habe mal eine Frage?: Wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber immer erst eine Adhoc-Meldung raus gibt und später erst den Betriebsrat infomiert? Dies ist nach meiner sicht gegen über des Betrvg nicht ok! Gibt es da schon eine Rechtsprechung drüber? Oder gibt es dort schon rechts auskunft drüber?
Danke für euere Mühe
Community-Antworten (3)
10.07.2006 um 16:32 Uhr
Aktiengesetz ??? Welche Meldungen ???
10.07.2006 um 16:54 Uhr
Z.B. Beabsichtigung von einen Verkauf von einer Sparte.
10.07.2006 um 17:15 Uhr
falls dies eine maßnahme nach § 111 betrvg darstellt hat auch der BR entsprechende Rechte auf Information. des weiteren ist auch § 106 BetrVG zu beachten. Hier ist auch § 109 Abs. 2 BetrVG von interesse....
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