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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Information über die frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur /Ausbildungsende?

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Birgit_BR
Nov 2016 bearbeitet

Gemäß § 2 Abs.2,Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhälnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt zu informieren. Besteht Belehrungspflicht des Arbeitgebers, wenn ein Ausbildungsverhältnis gemäß Ausbildungsvertrag mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet?

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Community-Antworten (2)

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Chrissi

14.03.2007 um 17:58 Uhr

Wenn du am ersten Tag nach bestehn der Ausbildung arbeiten gehst und dein Chef dir egal welche arbeit gibt bist du zuminsest noch für den nächsten Monat als feste Kraft angestellt. (mündlicher Arbeitsvertag) Er muss dir aber nicht sagen das das verhältniss beendet ist da es im Vertrag festgelegt wird.

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Lotte

14.03.2007 um 18:08 Uhr

Chrissi, wo hast Du denn das her?

Die Rechtslage beim mündlichen AV ist eine andere. Eine Befristung erfordert nach TzBfG §14 (4) immer die Schriftform. Der unbefristete AV aufgrund § 16 TzBfG nützt einem in den ersten Monaten aufgrund der Probezeit allerdings wenig .

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