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Ethik-Richtlinie, Code of conduct - Könnt ihr mir Tipps geben auf was alles zu achten ist?

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dannythedud
Jan 2018 bearbeitet

Servus zusammen, bei uns soll eine Ethik-Richtlinie zum Tragen kommen. Könnt ihr mir Tipps geben auf was alles zu achten ist? Vielleicht hat auch schon jemand schon so eine Art Langzeiterfahrung mit so einer Richtlinie und kann schon von Problemen berichten. Geregelt wird in dieser Richtlinie so klassische Sachen wie Umgang mit Kunden, Lieferanten und Kollegen, Mitarbeiterverantwortung, Integrität im Berufsleben usw. Bei Zuwiderhandlungen wird auf unterschiedliche Möglichkeiten der Berichterstattung hingewiesen, wie die Hotline oder eine emailadresse, wo man Verstöße anzeigen kann. Eine Meldung beim Vorgesetzten oder die jeweils höhere Instanz wird auch angeboten sowie die direkte Meldung in der Rechtsabteilung. Über disziplinarische Maßnahmen bei Zuwiderhandlung bis hin zur Entlassung wird in der Einleitung gesprochen. Vielen Dank für eure Hilfe Grüße aus Bayern

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Community-Antworten (3)

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Kriegsrat

14.05.2009 um 15:07 Uhr

vielleicht auf dieses urteil: 1 ABR 40/07, Mitbestimmung, Ethik-Richtlinie Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln möchte. Das hat das BAG mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.

Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang weiterhin fest:

  • Bei Vorgaben, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll, besteht kein Mitbestimmungsrecht.
  • Der Mitbestimmung entzogen sind außerdem Angelegenheiten, die gesetzlich abschließend geregelt sind.
  • Ausländische Vorschriften, die für börsennotierte Unternehmen die Einführung von Ethik-Richtlinien vorsehen, schließen aber die Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht aus.

Ethik-Richtlinien können somit sowohl mitbestimmungspflichtige als auch mitbestimmungsfreie Teile enthalten. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet dann nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk. Das BAG wies daher - anders als das LAG - einen Antrag ab, mit dem der Konzernbetriebsrat des deutschen Tochterunternehmens einer US-amerikanischen Gesellschaft ein Mitbestimmungsrecht an der Gesamtheit von konzernweit eingeführten Ethik-Richtlinien festgestellt wissen wollte, da das Regelungswerk auch mitbestimmungsfreie Bestimmungen enthielt. Auf entsprechende Hilfsanträge des Konzernbetriebsrats stellte es jedoch fest, dass dieser an bestimmten Regelungen, wie etwa der Verpflichtung der Arbeitnehmer, Interessenkonflikte schriftlich zu melden, zu beteiligen ist.

BAG, Beschluss vom 22.7.2008, Az. 1 ABR 40/07

außerdem würde ich denunziantenfördernde regelungen genauso wie disziplinarische maßnahmen nicht mitunterschreiben..

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paula

14.05.2009 um 16:23 Uhr

@kriegsrat

"außerdem würde ich denunziantenfördernde regelungen genauso wie disziplinarische maßnahmen nicht mitunterschreiben.."

Es stellt sich die Frage ob eine entsprechende Pflicht zur Meldung für AN nicht eh besteht... da kommt es ggf. stark auch auf die Branche an... wenn ich die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in manchen Branchen sehe bestehen solche Pflichten sowieso schon

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 19:25 Uhr

@ paula

wenn sie sowieso schon bestehen, ist das halt so.. und falls sie noch nicht bestehen, würde ich sie im zuge einer solchen BV als BR nicht unbedingt einführen wollen

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