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Information neues Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz)

M
Michael.N.
Jul 2023 bearbeitet

Wir beraten gerade über eine Betriebsvereinbarung für den Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in bezug auf eine interne Meldestelle. Wir als BR möchten eine regelmäßige Information über alle eingegangenen Meldungen und deren Bearbeitung in der Firma. Das heißt für uns wir möchten alle Hinweise, die Bewertung der Meldung in bezug auf den §2 HinSchG und die Aktivitäten und Maßnahmen aufgrund dieser Meldung. Unser AG möchte und diese Information nicht geben, sondern möchte uns nur eine Rückmeldung über die Anzahl der Meldungen und eine Bestätigung über die geforderte Gesetzliche Rückmeldefristen von 7 Tagen und 3 Monaten pro Meldung geben. Uns ist diese Info zu wenig, da unter anderem bei den Meldungen auch Hinweise für BR-relevante Themen wie Arbeitszeit, Entlohnung, Mobbing sein könnten. Wie habt Ihr dieses Thema gelöst, oder welche Informationen habt Ihr mit eurem AG vereinbart.

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Community-Antworten (2)

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RudiRadeberger

24.07.2023 um 12:19 Uhr

"Wir als BR möchten eine regelmäßige Information über alle eingegangenen Meldungen und deren Bearbeitung in der Firma."

Das ist zwar schön, dass ihr das möchtet, aber dann habt ihr das Prinzip des "Whistleblowing" nicht ganz verstanden.

"Unser AG möchte und diese Information nicht geben, sondern möchte uns nur eine Rückmeldung über die Anzahl der Meldungen und eine Bestätigung über die geforderte Gesetzliche Rückmeldefristen von 7 Tagen und 3 Monaten pro Meldung geben."

Korrekt.

"Uns ist diese Info zu wenig, da unter anderem bei den Meldungen auch Hinweise für BR-relevante Themen wie Arbeitszeit, Entlohnung, Mobbing sein könnten."

Neugier ist keine Legitimation. Zumal es ja auch um den Betriebsrat gehen könnte.

Ihr seid bei der Erstellung der Richtlinien in der Mitbestimmung. Damit hat es sich dann aber auch.

https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/whistleblowing-arbeitsrecht/whistleblowing-mitbestimmung-betriebsrat-hinweisgebersystem/

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