Fahrt von einer Außenstelle zurück zum Hauptsitz Arbeitszeit?
Hallo zusammen! Unsere Einrichtung besteht aus 2 Standorten (20 km voneinander entfernt). Alle Kollegen arbeiten fest an ihren jeweiligen Standorten. Hin und wieder kommt es vor, dass ein Gesamtteam an einem Standort stattfindet.
Frage: können die MA, die vom anderen Standort kommen eine zusätzliche Arbeitszeit geltend machen wenn sie in die andere Einrichtung zurückfahren oder auch, wenn sie anschließend nach Hause fahren?
Vielen Dank für die Rückmeldungen (am Besten mit Gesetzesgrundlage).
Community-Antworten (2)
10.06.2024 um 10:07 Uhr
Hmm einstempeln dann zum anderen Standort fahren. Rückwärts natürlcih auch so.
10.06.2024 um 10:09 Uhr
Wenn im AV nichts anderes geregelt ist, dann gilt, wenn zwischen 2 Standorten gependelt wird ist das Arbeitszeit. Fahren MA zu einer Niederlassung, die weiter entfernt ist als ihre übliche Arbeitsstätte – dann können sie diesen Weg als Arbeitszeit ebenfalls geltend machen.
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