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Gesamtbetriebsrat - Geschäftleitung möchte bei der nächsten Wahl den GBR auflösen und drängt auf eine Listenwahl, so das jede Außenstelle ihre eigene Liste macht?

T
toniausen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Unternehmen gibt es mehrere Außenstellen mit bis zu 40-50 Mitarbeiter. In allen gibt es auch einen Betriebsrat und es gibt auch einen Gesamtbetriebsrat. Unsere Geschäftleitung möchte jetzt bei der nächsten Wahl den GBR auflösen und drängt auf eine Listenwahl, so das jede Außenstelle ihre eigene Liste macht. Laut § 47 BetrVG muß ich doch bei mehreren Außenstellen ein GBR gründen oder liege ich damit falsch? Außenstelle Mannheim Süd kennt kaum Mitarbeiter von Außenstelle Heidelberg z.B. Jede Außenstelle eine Liste und im Stammhaus gar 2-3. Geht das etwa so ich denke nicht oder? Danke!

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Community-Antworten (5)

M
Mainpower

28.08.2009 um 13:16 Uhr

Hallo, der AG hat keinen einfluss darauf wie Ihr die Wahl gestaltet. Der Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand und der leitet dann die BR Wahl ein. Da hat kein AG reinzupfuschen. Was er will spielt keine Rolle. Die Betriebsräte der einzelnen Standorte entsenden dann die Mitgieder zum GBR.

K
Kriegsrat

28.08.2009 um 13:23 Uhr

§ 3 betrVG lässt möglichkeiten zu, veränderungen herbeizuführen.......

M
Malbec

28.08.2009 um 14:09 Uhr

Hallo, Es ist evtl. möglich (§3 BetrVG), ihr solltet aber sehr genau über die Konsequenten nachdenken. Die Anzahl der BR Mitglieder insgesamt wird niedriger sein (sicherlich auch ein Grund für den AG). In kleinen Standorten kann es dazu kommen, das kein BR Mitglied gewählt wird (u.U. sogar trotzdem alle Kollegen im lokalen Betrieb die entsprechende Liste wählen) da die Mehrheitsverhältnisse des neuen Betriebs (Zentrale incl. alle Außenstellen) zählen. Ob das für Euch sinnvoll wäre kann man ohne genaue Kenntnis des Betriebes nicht sagen. Erzwingen kann der AG einen solchen BR nicht.

E
Erwin

28.08.2009 um 14:34 Uhr

Der AG hat hier durchaus Möglichkeiten hier auf die BR-Struckturen einzuwirken.

Dieses könnte er z.B. durch Umstruckturierungen so dass am Ende nur noch ein Hauptbetrieb mit unselbstständigen Außenstellen besteht. Er könnte weiter mit den Tarifpartnern einen Zuordnungs-TV verhandeln.

Dieses könnte für den AG aus verschiedenen Gründen sinnhaft sein. Er spart vermutlich Kosten und muss zukünftig auch nur noch mit einem BR verhandeln/ handeln. Auch könnte dieses dann dazu führen, dass es keinen GBR mehr gibt.

K
Kölner

28.08.2009 um 17:13 Uhr

@erwin Ich denke, dass man hier in diesem Falle eher über Struktur-TV reden würde. Wir sind uns aber einig, dass der AG dann allerdings sehr bald mal anfangen sollte, sich um diesen TV zu kümmern - wenn es überhaupt noch klappen soll...

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