Außenstelle Arbeitszeit - ist das nicht schon Arbeitszeit wenn MA sich um 6 uhr melden müssen um die Unterlagen abzuholen?
also, wir haben eine außenstelle wo 4 leute arbeiten ( fahrt ca. 45 min. )vom betriebshof diese leute müßen aber erst zu unserer arbeitsstelle ( 6 uhr ) kommen um die unterlagen abzuholen die sie für ihre arbeit dort brauchen.und werden auf dem dienstplan ab 6 uhr geführt !!!! sie bekommen aber erst ab der außenstelle bezahlt ( ab 7 uhr ) bezahlt .
jetzt meine frage :
ist das nicht schon arbeitszeit wenn sie sich um 6 uhr melden müssen um die unterlagen abzuholen zu müssen ???
und wo kann ich das mal nachlesen was alles arbeitszeit ist ??? z.b. unterlagen abholen leute abholen wenn einer urlaub ( krank ) hat ( von betriebshof ) reserve auto mit nehmen vom hof
eine antwort wäre toll
pimpelchef
Community-Antworten (3)
30.07.2008 um 18:51 Uhr
Was ist der Arbeitsort der Mitarbeiter ( Vertrag). Was steht im Vertrag mit Arbeitsbeginn? An welchem Ort der Arbeitnehmer seine Arbeit zu erfüllenhat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.Arbeitsbeginn ist der Zeitpunkt an welchem er am Arbeitsort mit der Arbeit beginnt.
30.07.2008 um 20:40 Uhr
danke für deine schnelle antwort hier.
du schreibst:
Arbeitsbeginn ist der Zeitpunkt an welchem er am Arbeitsort mit der Arbeit beginnt.
das heißt die unterlagen ( autos,vertretungen für urlaub, kranke ) die sie holen müßen zählt nicht zur arbeitszeit dannach !!!!????? weil sie müßen sich ja im büro melden .
das verstehe ich nicht .......... wo kann ich das mal nach lesen !!!!!!!weißte das zufällig??? den rest der fragen kann ich beantworten !!!!!
01.08.2008 um 15:06 Uhr
Hallo Pimpelchef, wenn der Mitarbeiter A beauftragt wird zB um 6:oo Uhr im Bauhof Mitarbeiter B abzuholen ( oder Unterlagen) und die zum Standort B zu bringen, so ist dies ein Auftrag vom Arbeitgeber und damit Arbeitszeit.
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