W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlende Namen im Wählerverzeichnis für die BR-Wahl - welchem Betrieb(steil) werden Azubis zugeordnet?

Z
zweifler
Nov 2016 bearbeitet

Wir wählen Anfang 2006 (nach Umfirmierung) einen neuen BR. Ausschreibung fand statt, Wählerverzeichnis hängt aus. Nun fehlen aber einige Namen von Azubis, dadurch rutschte unsere Mitarbeiterzahl knapp unter 1000, weshalb nur 13 anstatt 15 BR gewählt werden können. Alle Azubis wurden ab Herbst 2005 im Hauptsitz der Firma angestellt (Arbeitsort). Manche haben ihre Einsätze für die gesamte Ausbildung am Hauptsitz andere in der Außenstelle, die Schulblöcke finden aber für alle gemeinsam am Hauptsitz statt. Als ich noch in der Außenstelle arbeitete (Einsatzort) mußte ich mich rechtlich gesehen an den PR am Hauptsitz wenden, weil in meinem Arbeitsvertrag der Hauptsitz als Arbeitsort stand. Auf Nachfrage beim Wahlvorstand wurde mir erklärt das die Personalräte mit Übergangsmandat das untereinander so abgesprochen hätten. Können die sowas machen? Ich bin der Meinung, wenn alle Schüler als Arbeitsort den Hauptsitz in ihrem Arbeitsvertrag stehen haben müssen sie auch auf dem Wählerverzeichnis des Hauptsitzes stehen, oder? Wer kann mir weiterhelfen bzw. wo kann ichs nachlesen???

3.97505

Community-Antworten (5)

RI
Ramses II

08.12.2005 um 01:05 Uhr

Papier ist geduldig. Es hängt davon ab in welchem Betrieb Du Deine Arbeitsleistung erbringst. Speziell bei Azubis ist das unter Umständen gar nicht so einfach.

An der Anzahl der BRe ändert das im Übrigen nichts mehr.

Z
zweifler

08.12.2005 um 01:39 Uhr

Hallo Ramses II, ich habe vergessen zu erwähnen, daß wir für jeden Betriebsort einen Einzelbetriebsrat wählen, daher würde sich die Anzahl der BRe bei mir am Hauptsitz schon änderen, wenn wir über 1001 MA (im Hauptsitz) wären! Wie ist das mit den Azubis? Also diejenigen, die in der Außenstelle zum Einsatz kommen verbringen mehr Zeit in der Außenstelle (praktische Ausbildung) als am Hauptsitz (nur Schulunterrichtsblöcke).

RI
Ramses II

08.12.2005 um 01:44 Uhr

Zweifler, die Anzahl der BRe würde sich nicht (mehr) ändern wenn Ihr über 1000 AN kommt. Das Wahlausschreiben hängt bereits aus!

Wie das mit den Azubis bei Euch ist, kann hier niemand beurteilen ohne alle Details zu kennen.

Z
zweifler

08.12.2005 um 02:36 Uhr

Hallo Ramses II, schön daß du noch wach bist. Zu Punkt eins: Wir würden das Wahlausschreiben natürlich anfechten bzw. Einspruch einlegen, falls Aussicht auf Erfolg besteht! Zu Punkt zwei: Die Details könnte ich erst nach Rücksprache mit meiner Betriebsgruppe liefern. Ob ich das hier im Forum öffentlich machen kann, weis ich nicht so recht. Gibts ne Möglichkeit anderweitig in Kontakt zu treten? Hier die ANONYMISIERTE Kopie des letzten Mails der Schule: Sehr geehrter Herr ZWEIFLER, (ALSO DIE MAIL WAR AN MICH) unsere Recherche hat folgendes ergeben: Wahrscheinlich fallen einige Auszubildende aus der JAV-Liste wegen des zu hohen Alters raus. Ansonsten wurden die AUßENSTELLE 1 Kurse gar nicht aufgenommen, obwohl sie über die HAUPTSITZ-Schule laufen und in der JAV-Liste erscheinen. Wir wissen nicht, ob die Anstellung über die AUßENSTELLE 1 Schwesternschaft dabei eine Rolle spielt. Laut Herrn WAHLVORSTAND sollte das keine Rolle spielen. Er war leider nicht mehr zu erreichen. Zwei AUßENSTELLE 2 Kurse sind ganz herausgefallen, erscheinen aber auf der JAV-Liste. In dem Kurs aller ehemaligen Schulen (Beginn Herbst 05) fehlen einige Auszubildende, speziell die Auszubildenden aus AUßENSTELLE 2 auf der Gesamtliste. Sie sind allerdings auf der JAV-Liste vorhanden. Ähm, ja das ist mein aktueller Kenntnisstand. Weist du zufällig Rat zu meiner anderen Frage mit den externen MAs????

RI
Ramses II

09.12.2005 um 01:03 Uhr

Zweifler,

es gibt Fragen die lassen sich in einem Forum nicht klären, das muss dann ein Anwalt machen.

Du schreibst z.B. von "Schule", dazu fallen mir dann gleich die BAG Urteile vom 21.07.93 (7 ABR 35/92) und vom 20.03.96 (7 ABR 45/95) ein.

Zu beachten wären wohl auch noch die Urteile des LAG Hamm vom 11.10.89 (3 Ta BV 62/89) und vom BAG vom 13.03.91 (7 ABR 89/89), möglicherweise auch BAG 04.04.90 (7 ABR 91/89).

Ihre Antwort