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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienständerung

G
GerdL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ein Kollege hat nächste Woche eine so genannte Springerwoche (Einspringen für Urlaub, Krankheit, Vertretung). In dieser Woche wurde er für drei Frühdienste auf der Außenstelle x eingeteilt. Diese Einteilung wurde auch vom BR genehmigt. So weit so gut.

Nun hat er letzte Woche den aktuellen Dienstplan aufgerufen und siehe da- er wurde auf der Außenstelle y für die drei Frühschichten eingeteilt ohne informiert zu werden. Außenstelle y ist jedoch 35km weiter vom Wohnort entfernt als Außenstelle X (nur 4km).

Über diese Änderung wurde auch der BR nicht informiert. Argumentation vom Dienstplangestalter: Er hätte nicht seine Schicht geändert- die Frühschicht bleibt ja bestehen- nur der Arbeitsort ändere sich.

Greift in diesem Fall auch das Mitbestimmungsrecht des BR, bzw. die Einwilligung des Arbeitnehmers bez. Änderung oder ist diese überflüssig und nichtens, da sich die Arbeitszeit/ Beginn/ Ende ja nicht ändert.

Danke für eure Antworten.

GerdL.

1.45209

Community-Antworten (9)

K
Kölner

08.08.2011 um 15:26 Uhr

@GerdL Was gibt der AV dazu her?

G
GerdL

08.08.2011 um 15:30 Uhr

Hallo Kölner,

eigentlich nichts. Der DP wird uns zum 10. des Vormonats zur Abzeichnung vorgelegt und genehmigt oder abgelehnt. Dort waren auch die drei Frühschichten auf der Außenstelle x eingetragen, welche nun vom Dienstplaner auf Außenstelle y, ohne Information an BR und AN, geändert wurden.

Gruß GerdL

K
Kölner

08.08.2011 um 15:34 Uhr

@GerdL Wenn der DP durch den BR genehmigt wurde, dann ist die Änderung eben nicht genehmigt. Also kann man mit dem AG ins Rennen gehen.

G
GerdL

08.08.2011 um 15:36 Uhr

Also ist diese Änderung, trotz gleichbleibender Arbeitszeit, genauso genehmigungspflichtig, wie jede andere Änderung auch, richtig?!

Ich danke dir für deine Antworten.

Gruß GerdL

K
Kölner

08.08.2011 um 15:40 Uhr

@GerdL Sehe ich so und so ist das aus meiner Sicht auch korrekt! Wäre denn der AN - welchen Bedingungen auch immer - bereit den Arbeitsort nach Y zu ändern?

G
GerdL

08.08.2011 um 15:42 Uhr

Natürlich nicht. Die Fahrzeit und Kilometer sind doch schon von beachtlichem Unterschied ( x= 4km, y= 35 km).

K
Kölner

08.08.2011 um 15:46 Uhr

@GerdL Und da könnte die Crux liegen: Je nach AV kann das möglich sein, den AN nach Y zu entsenden - allerdings nicht nach der Genehmigung des DP. Eine arbeitsvertragliche Versetzung ist nicht gleichzusetzen mit der betriebsrätlichen.

G
GerdL

08.08.2011 um 15:52 Uhr

"allerdings nicht nach der Genehmigung des DP."

Was hier definitiv der Fall ist.

Der erste DP wurde genehmigt- der zweite, bzw. die Änderung nicht, bzw. nicht einmal eine Info an BR und AN.

Gruß GerdL

K
Kölner

08.08.2011 um 15:56 Uhr

@GerdL Wie gesagt: Ich würde als BR hier für den AN ins Rennen gehen - das würde so nicht stattfinden!

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