Überstunden
Ich schiebe seit vielen Jahren ca.500 Überstunden vor mir her. Nun bin ich 50% behindert und (ich befürchte das ist der Grund, den mir aber niemand sagt) im September stehen Tariferhöhungen an. Jegliche Vereinbarungen mit AL Stunden durch frei abzubauen wurden nie eingehalten. Stundenerhöhung hatte ich bereits öfter in den letzten Jahren, die immer nur kurz geholfen haben. Danach musste ich wieder aufbauen. (Pflegejob mit Dienstplan, ich wurde also immer wieder mit Mehrstunden geplant). Nun soll ich allerdings dieses Jahr rückwirkend ab Januar einer Stundenerhöhung zustimmen, die mir dann in Raten über die nächsten Monate ausgezahlt werden soll. Da dies für mich sehr undurchsichtig und kaum überprüfbar ist, stellt sich die Frage, muss ich dem Vorschlag zustimmen? Rückwirkend? Habe ich als AN das Recht zu verweigern und auf eine Stundenerhöhung in Zukunft zu bestehen? Danke!
Community-Antworten (14)
06.06.2024 um 12:25 Uhr
Als AN hat man nicht das Recht, darauf zu bestehen, dass die Stunden erhöht werden.
06.06.2024 um 12:28 Uhr
Frage vorab - gibt es bei euch einen Betriebsrat?
Der Dienstplan muss in dem Fall vom Betriebsrat genehmigt werden und die Planung von Stunden über dem Arbeitsvertrag KANN ein Grund sein, diesen abzulehnen.
Ob du einem individualrechtlichen Vorschlag zustimmen solltest, kann nur der Taschenrechner beantworten. Ist dir die dabei entstehenden Entlohnung (die auch versteuert wird) mehr wird als 12,5 Wochen Freizeit bei einer 40 Stunden Woche.
Im Moment hat dein Arbeitgeber massive Schulden bei dir, versuche es mal so zu sehen. Rechne die Zeit mal in Gehalt um oder eben in dir verlorene Lebenszeit.
Natürlich musst du ihm nicht weiter was leihen bevor nicht klar ist, wie die bestehenden Schulden abgebaut werden. Du hast einen Arbeitsvertrag und der gilt.
06.06.2024 um 12:33 Uhr
@Pflegerudi: "Da dies für mich sehr undurchsichtig und kaum überprüfbar ist"- bei allem Respekt, aber meinst Du wirklich, Du bekommst hier eine adäquate Antwort? Wir wissen in dem Forum noch weniger als Du über die Situation im Unternehmen.
06.06.2024 um 12:37 Uhr
Hinzukommt, dass 500 Ü-Stunden nicht von heute auf morgen entstehen, am Ende trägst Du eine Mitschuld, dass diese überhaupt entstanden sind.
06.06.2024 um 12:41 Uhr
Lieben Dank! Ja, einen Betriebsrat haben wir, der allerdings sehr Arbeitgeberfreundlich ist. Seit Jahren funktioniert es nicht, dass der Dienstplan kontrolliert wird, leider! Ein Großteil meiner Stunden entsteht aber durch Einspringen bei Krank oder häufig Fehlern im Dienstplan, die dann plötzlich auffallen. Aber nebenbei, könnte ich denn auf Freizeitausgleich bestehen? Vor 5 Jahren wurden schon mal alle Stunden ungefragt ausbezahlt. Deswegen dachte ich, dieser Stundenerhöhungsplan ist ein Zugeständniss des AG.
Aber davon ab, Meine Frage ist eigentlich, ob ich mich auf die rückwirkende Stundenerhöhung ab Januar einlassen muss?
Ich möchte diese gern ab nächsten Monat.
Danke!
06.06.2024 um 12:42 Uhr
"Jegliche Vereinbarungen mit AL Stunden durch frei abzubauen wurden nie eingehalten. "
Er ist ja bemüht diese abzufeiern, aber wenn der AG nicht zustimmt sehe ich keine Schuld an ihm.
06.06.2024 um 12:46 Uhr
Zum Thema 500 Stunden, vielleicht der Hinweis, ich arbeite mit 15 Wochenstunden, da ist der Weg dahin sehr kurz. Und zum Thema Mitschuld, alle dieser Dienste stehen im DP.
Aber meine Frage ist eigentlich nur, muss ich zustimmen die Stundenerhöhung rückwirkend ab Januar zu machen oder darf ich drauf bestehen die in Zukunft zu machen?
06.06.2024 um 12:54 Uhr
Bitte? Du arbeitest 15h/Woche und hast es geschafft, 500 (!) Ü-Stunden anzusammeln?
Sorry, aber da muß man den Mund aufmachen, schließlich hast Du einen AV mit 15h. Selbst wenn der BR den DP genehmigt, bedeutet das nicht, dass Du diese Schichten arbeiten mußt.
Gibt es eine BV zum Thema +/- Stunden? Was ist hierzu im AV vereinbart?
06.06.2024 um 12:58 Uhr
"Meine Frage ist eigentlich, ob ich mich auf die rückwirkende Stundenerhöhung ab Januar einlassen muss?"
Natürlich nicht ... die Frage ist aber, was dann passiert.
Ich würde zunächst einmal fragen, wie genau Du das zu verstehen hast. Wenn man Dir quasi damit rückwirkend das Gehalt erhöht und dadurch einige Stunden direkt weg sind (und Dir das Gehalt auch nachgezahlt wird) dann wäre das ja kein großes Ding, oder?
"am Ende trägst Du eine Mitschuld, dass diese überhaupt entstanden sind."
DAS ist angesichts der beschriebenen Situation ... Blödsinn.
06.06.2024 um 12:59 Uhr
"Da dies für mich sehr undurchsichtig und kaum überprüfbar ist, stellt sich die Frage, muss ich dem Vorschlag zustimmen? Rückwirkend?"
Das ist die einzige Frage die hier gestellt wurde - vermutlich mit rein juristischem Hintergrund.
Hier wird nicht erwartet dass es jemand für ihn ausrechnet, und auch die Frage nach dem Verschulden ist überflüssig. Da der Antritt vom AG kommt, müssen wir außerdem nicht darüber philosophieren, ob ein AN hier Stundenerhöhungen durchsetzen könnte oder nicht.
Konzentrieren wir uns also auf die Kernfrage:
Wenn es ein "Vorschlag" ist, kommt er grundsätzlich nur zustande wenn Du ihm zustimmst.
Ansonsten würde ich hier zwei Dinge differenzieren.
1.) Abfeiern oder Auszahlen von Überstunden. Interessant wäre, ob es hierzu Regelungen in AV/TV oder BV gibt. Oftmals hat der AG das Recht, die Überstunden über die Gehaltsabrechnung abzugelten und das Ding ist erledigt. Beim Abfeiern hat er einen gewissen Spielraum, aber er muss grundsätzlich auf Deine Belange Rücksicht nehmen. Muss der Überstundenabbau in der Dienstplangestaltung berücksichtigt werden, gilt zudem noch das MBR des BR.
2.) Stundenerhöhung Da ich unterstelle, dass die zu leistende Wochenarbeitszeit Bestandteil des AV ist, kann die natürlich auch nur zweiseitig geändert werden.
Insofern würde ich Deine grundsätzliche Frage mit "nein" beantworten.
Die Frage ist, welche Lösung Dir am liebsten wäre. Hierüber muss man offen mit dem AG sprechen, und das Ergebnis am besten dokumentieren. Wenn ein Abbau betrieblich nicht darstellbar ist, und eine Auszahlung sich steuerlich nicht rechnet, diskutiert das mit dem BR aus. Wenn jeder Weg nur aus Sackgassen besteht, hol Dir in letzter Instanz ggf. anwaltlichen Rat.
Ich werf nochmal was ganz anderes in den Raum: Habt Ihr ein Langzeit-Konto? Das wäre bei 500h wohl mein persönlicher Favorit.
06.06.2024 um 13:38 Uhr
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Leider bekomme ich die nicht von unserem BR, da stehen die Vorteile der Einrichtung immer im Vordergrund. Ein Langzeitkonto gibt es, allerdings nur mit der Möglichkeit 50 Stunden/ Jahr anzusparen. Da meine Stunden nun ja ganz plötzlich weg müssen (ich denke wegen der Tariferhöhung im September), nutzt das erst mal nicht sehr viel. Aber für die Zukunft auf jeden Fall eine Idee.
Dann bin ich mal gespannt, ob sich die Leitung auf eine Stundenerhöhung ab Juli einlässt. Nun weiß ich immerhin, welche Rechte ich habe.
Danke für die Hilfe!!!
06.06.2024 um 13:59 Uhr
Und nicht vergessen - 2026 wird wieder gewählt, mal die Stimme jemand anderem geben. ;)
06.06.2024 um 14:11 Uhr
Auf jeden Fall!!?
06.06.2024 um 15:06 Uhr
"Leider bekomme ich die nicht von unserem BR, da stehen die Vorteile der Einrichtung immer im Vordergrund."
Was bekommst Du nicht?
"Ein Langzeitkonto gibt es, allerdings nur mit der Möglichkeit 50 Stunden/ Jahr anzusparen."
1.) hast Du die 50 h / Jahr jedes Jahr eingezahlt? 2.) nur weil der AG bislang nur 50 h / Jahr erlaubt, heißt das ja nicht, das er nicht vielleicht froh ist, wenn Du jetzt die 500 h da rein bringst.
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